Geschäfte dicht – Ausgangssperre, aber es darf frisiert werden – Bundeslockdown der Wahnsinn beginnt

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Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 1. April 2021:

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 1. April 2021 über die inzidenzunabhängigen Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wird mit Wirkung ab 24. April 2021, widerrufen. Damit gelten die Maßnahmen nach § 28b Abs. 1 und 3 IfSG ab 24. April 2021 unmittelbar.

Im Wesentlichen bedeutet das im Hinblick auf bisherige Lockerungen, dass im Landkreis Görlitz kein Click & Meet im Einzelhandel mehr möglich ist. Darüber hinaus sind kosmetische Dienstleistungen, außer Friseure und Fußpflege, untersagt. Sport von Kindern ist nicht mehr in großen Trainingseinheiten, d.h. nur in Fünfergruppen und nur bis 14 Jahre möglich. Museen, Galerien und Gedenkstätten sind geschlossen. Zoos u.ä. dürfen nur im Außenbereich mit Negativtest öffnen. 

Wortlaut der Allgemeinverfügung und aktuell geltende Regelungen

Ab 24. April 2021 sind die Bundesregelungen zur Notbremse in Sachsen wirksam.

Quelle: Landkreis

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Über Gerald Fontaine 1712 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

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