Es gab vorgestern (15.12.2023*) im Bundestag bei der von uns beantragten namentlichen Abstimmung KEINE EINZIGE Stimme aus der Union für den entsprechenden Antrag der AfD!
Dabei hätten 25% der MdB-Stimmen genügt für eine Klage. So wird es für diesen Haushalt 2023, der wegen der RÜCKWIRKEND erklärten „Notsituation“ (!) und noch aus weiteren Gründen ganz eindeutig verfassungswidrig ist, wohl keinen Kläger in Karlsruhe geben, so dass dieser milliardenschwere Verfassungsbruch wohl ungesühnt durchgehen wird. 2024 wird sich diese Gretchenfrage übrigens gleich nochmals stellen. Quelle: pboehringer.de
*Ergänzung durch mich
Antworten