Laut Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 31.01.2022 „Corona-Leugner“ ist eine Tatsachenbehauptung.
In 2ter Instanz wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abschließend der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind. Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, ist dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten zukünftig zur Unterlassung, Berichtigung und zum Schadensersatz verpflichtet.
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