![bild-flickr-chaouki-cc-by-sa-2-0justitia](https://invalidenturm.eu/wp-content/uploads/2014/05/Bild-flickr-chaouki-CC-BY-SA-2.0Justitia-375x381.jpg)
Laut Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 31.01.2022 „Corona-Leugner“ ist eine Tatsachenbehauptung.
In 2ter Instanz wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abschließend der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind. Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, ist dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten zukünftig zur Unterlassung, Berichtigung und zum Schadensersatz verpflichtet.
Antworten