Meinungsfreiheit!
Ich schicke voraus, dass ich die Meinung von Frau RA Bahner nicht vollständig teile. Weil in einer unklaren Situation ein Staat manchmal besser restriktiv handelt, um die Zeit zu gewinnen sich ein Bild von der Lage zu machen.
Allerdings gehe ich mit Frau Bahner konform, dass es nun an der Zeit ist die Verfassungsmäßigkeit der Verordnungen einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Manches wirkt völlig überzogen. Das OVG Sachsen hat schon einiges in der sächsischen Verordnung mit Urteil vom 7.4. gerade gerückt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sah man sich genötigt die Verordnung vom 28.3. zu konkretisieren. Irre ist natürlich, welche Blüten die Konkretisierung mal wieder treibt. Komisch finde ich außerdem, dass inzwischen die Webseite von Frau RA Bahner nicht mehr aufrufbar ist.
Die Heidelberger Rechtsanwältin hatte am 8.4. einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zu stoppen. Diese sind aus ihrer Sicht „eklatant verfassungswidrig“. Inzwischen ermittelt die Polizei gegen sie. Wieso steht in den Sternen. Frau RA Bahner schreibt in ihrer Einleitung:
In meiner Pressemitteilung vom 3. April 2020 hatte ich angekündigt, den Shut-down rechtlich überprüfen zu lassen. Ich will Ihnen mit dieser rechtlichen Stellungnahme darlegen, weshalb die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer eklatant verfassungswidrig sind. Die nachfolgende Begründung wird Sie – nach Ihrer Fassungslosigkeit und Schockstarre – umfassend in Ihrem Gefühl bestätigen, dass etwas sehr Fundamentales hier in unserem Land nicht mehr stimmt, und dass seit zwei Wochen etwas sehr Ungutes passiert. Lesen Sie die nachfolgenden Seiten, dies kostet Sie allerdings ein kleines Weilchen. Angesichts der zweiwöchigen Zwangspause haben die meisten von Ihnen aber heute vielleicht Zeit dafür.
Ich bin der Auffassung das Lesen lohnt sich. Und wie schon gesagt – Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Deswegen hier Frau RA Bahner´s rechtliche Bewertung: beate-bahner-shutdown-verfassungwidrig.pdf
Übrigens, auch Dr. Wolfgang Wodarg´s Webseite, gehostet bei Jimdo, war am 6.4. einen Tag lang abgeschaltet. Wem Dr. Wodarg nichts sagt möge sich an @Pommes wenden, er ist ein Fan. Ich nicht so sehr, weil Wodarg zur Unzeit mit typischem Gelehrtengelaber über die Unzuverlässigkeit der Tests herzu kam. Nicht sehr hilfreich, aber für eine breite Debatte zur richtigen Zeit ist auch seine Meinung wichtig.
Update: Inzwischen ist beatebahner.de wieder erreichbar und ihr Antrag wurde beim Verfassungsgericht abgewiesen.
Offener Brief an Juli Zeh – bitte sofort weiterleiten
Anlagen: Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und der
größte Rechtsskandal der BRD.pdf; Beate Bahner, Eilantrag beim
Bundesverfassungsgericht am 8.4.2020 wegen des Angriffs auf den Bestand
der Bundesrepublik Deutschland.pdf; Polizeiliches Ermittlungsverfahren
gegen Beate Bahner wg. § 111 StGB.pdf
Sehr geehrte Frau Kollegin, liebe Juli Zeh,
wollen Sie jetzt nicht bitte übernehmen und den Menschen in Deutschland sagen, dass sie alle sofort zusammen rausgehen, das tolle Wetter genießen, dass sie Ostern mit ihren Familien und in ihren Kirchen feiern und dass alle sofort wieder ihre Geschäfte, Restaurants, Cafes wieder öffnen sollen?! Und dass die Bürgermeister sofort die Schwimmbäder, Parks, Museen und Theater und alle Einrichtungen wieder öffnen sollen!
Wir sind schließlich keine Schwerverbrecher, die man über Wochen hinweg einfach so wegsperren kann! Oder haben die Menschen wirklich Angst davor, dass sie von einer Weinflasche mit Killervirus angenießt oder von einem Turnschuh mit Killervirus angehustet werden? Und glauben die Menschen denn wirklich weiterhin, sie seien wandelnde Killerviren, vor denen man sich schützen und verstecken muss? Wir sind doch keine Kriminellen, die man polizeilich überwachen muss, wenn wir unsere Grundfreiheiten und Menschenrechte in Anspruch nehmen, ich fasse es einfach nicht.
Bitte unterstützen Sie mich dringend und übernehmen Sie. Ich kann schließlich nicht alleine die Welt retten.
Denn schändlicherweise lese ich heute – am Karfreitag, den 10. April 2020 – in der Mainstream-Presse noch immer diese grässlichen Lügengeschichten über Corona. Ich habe es jetzt wirklich satt, wie wir hier weiterhin für dumm verkauft werden. Außerdem muss ich mich jetzt endlich um meinen kleinen Hund kümmern, den ich in den letzten Tagen freilich sehr vernachlässigen musste.
Gerne übersende ich Ihnen meine Handynummer, bitte hinterlassen Sie mir dann eine Nachricht oder schicken Sie mir eine Whats-App. (Ich gehe derzeit nicht ans Telefon und lese auch keine Emails, es sind tausende Anrufe und tausende Mails von Menschen, die mir seit Tagen erleichtert schreiben und mir alle ihre Unterstützung anbieten ….)
Bitte übernehmen Sie, ich kann nämlich jetzt ein bisschen Schlaf und Erholung gebrauchen. ☺
Mit besten kollegialen Grüßen und danke für Ihre Unterstützung noch heute! Ihre
Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.
Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.
In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.
Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin
https://de.sputniknews.com/politik/20200414326901644-corona-anwaeltin-polizei-psychiatrie/
Ja, https://soundcloud.com/user-948040119/ra-beate-bahner-verhaftet?fbclid=IwAR2oG9gDvvZcs49IzjoKnkr7_vPfEjZVl49ngpq7Ffjn0tsIwy3W95ktFps
und https://www.achgut.com/artikel/klaegerin_beate_bahner_in_psychatrie_eingewiesen sollte man dazu lesen.