Wir machen auf – ab 18.1. wollen einige Läden und Restaurants öffnen..

PRESSEMITTEILUNG

Wir machen auf – Gewerbetreibende stellen sich schützend vor die Bevölkerung und die
Ordnung des Grundgesetzes
Die Initiative #WirMachenAuf ist aus der akuten Bedrohung zahlloser Existenzen in
Deutschland durch wiederholte Lockdowns erheblicher Teile der Wirtschaft entstanden und
wird von Unternehmern und Beschäftigten aus unterschiedlichen Branchen getragen. Viele
Betriebe mussten bereits Arbeitnehmer entlassen und wissen nicht mehr, wie sie ohne
Einnahmen weiterhin Miete, Strom und selbst Nahrung bezahlen sollen. Das wirkliche
Ausmaß der bereits angerichteten wirtschaftlichen Schäden wird von der Bundesregierung
derzeit noch durch die befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verschleiert und nur
von wenigen Medien diskutiert. Die angekündigten unbürokratischen Hilfen sind in
Wirklichkeit ein bürokratisches Monster, liegen weit unter dem von der Politik
herbeigeführten Bedarf und kommen für viele Selbständige, deren Arbeitnehmer und
Familien durch die langsame Bearbeitung und Auszahlung zu spät. Die Schließung
zahlreicher Wirtschaftszweige bedroht längst schon die Warenproduktion und die Lieferketten
in Deutschland.
Die WHO warnt seit Oktober 2020 vor Lockdowns als primärem Mittel zur Bekämpfung des
Coronavirus und rechnet mit einer Verdoppelung der Unterernährung von Kindern (SpectatorInterview vom 09.10.2020 mit dem WHO-Sondergesandten Dr. David Nabarro). David
Beasley, der Chef des Welternährungsprogramms, hat bereits im April 2020 geschätzt, dass
bei Weiterführung der damaligen Lockdowns bis Ende 2020 weltweit 130 Millionen
Menschen zusätzlich akut hungern würden. Eine aktuelle Studie von Professor John Ioannidis
der Universität Stanford, einem der weltweit führenden Epidemiologen und am meisten
zitierten Wissenschaftler überhaupt, kommt in einer statistischen Analyse der Auswirkungen
von Lockdowns in 10 Ländern, darunter auch Deutschland, zum Ergebnis, dass nicht einmal
eine statistisch nachweisbare Reduzierung der Corona-Fallzahlen belegt werden kann.1
Zahlreiche weitere, namhafte internationale Wissenschaftler haben mit der Unterstützung von
13.290 Wissenschaftlern und 40.199 Ärzte (Stand 17.01.2021) am 4. Oktober 2020 die Great
Barrington Declaration unterzeichnet und raten von pauschalen Lockdowns wegen ihrer
verheerenden Auswirkung auf die Gesundheit und die Gesellschaft dringend ab.2
In einem
offenen Brief u. a. an die Bundeskanzlerin verweist der Mediziner Zacharias Fögen auf 24
wissenschaftliche Studien, welche die Wirkungen von Lockdowns kritisch sehen.
(Reitschuster-Artikel „Frau Kanzlerin, Ihr Lockdown kostet (mehr) Leben“ vom
1 https://doi.org/10.1101/2020.07.22.20160341
2 https://gbdeclaration.org/
16.01.2021).3 Aktueller Stand der Sachlage ist daher, dass nicht nur die von der
Bundesregierung im November propagierten Ziele des Lockdowns („Lockdown Light“), d.h.
eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen, nicht erreicht wurden, sondern dass
zahlreiche wissenschaftlichen Studien eine Wirksamkeit pauschaler Lockdowns als Mittel des
Gesundheitsschutzes oder gar zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems
klar in Zweifel ziehen. Die negativen Wirkungen des Lockdowns auf die Wirtschaft, die
Gesellschaft, die Gesundheit, und der Staatsfinanzen hingegen, sind offensichtlich und steigen
exponentiell. Trotz ihrer offensichtlicher Fehlprognosen zur Wirksamkeit des Lockdowns seit
mindestens November 2020 ist die Bundesregierung nicht bereit auf der
Bundespressekonferenz auch nur eine einzige Studie zu nennen, auf welche sie ihren
Lockdown stützt (Reitschuster-Artikel „Glauben statt Studien: Merkels Grundlage für den
Lockdown“ vom 13.01.2021).4
Die ungerechtfertigten Eingriffe in die von der Ewigkeitsgarantie geschützte Menschenwürde
(Art. 1 Abs. 1 GG) sowie in den unantastbaren Wesensgehalt (Art. 19 Abs. 2 GG) zahlreicher
weiterer Grundrechte haben nachgerade das Ausmaß einer Aussetzung der Grundrechte
erreicht. Es verletzt die Menschenwürde, den Wesensgehalt der körperlichen Unversehrtheit
(Art. 2 Abs. 2 GG) und das Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG), wenn Lockdowns
völlig unberechenbar verhängt werden, Unternehmer und die Menschen, die von ihrem
Unternehmen leben, für eine wirkungslose Virusbekämpfung instrumentalisiert und unter das
Existenzminimum gedrückt werden, nicht mehr wissen, wovon ihre Familien ernähren sollen,
und die Lieferketten selbst für die wichtigsten humanitären Güter gefährdet werden. Es greift
in den Wesensgehalt der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der Eigentumsgarantie (Art.
14 GG) ein, wenn Lockdowns so lange dauern, dass die Existenz von Betrieben gefährdet
wird und das Eigenkapital dahin schwindet. Der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) wird in
seinem Wesensgehalt verletzt, wenn ganze Branchen schließen müssen ohne irgendeinen
Nachweis, dass bei ihnen Gesundheitsgefahren größer wären als bei anderen, die offen
bleiben dürfen. Die Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) wird in ihrem Wesensgehalt
verletzt, wenn Künstler nicht mehr vor Publikum auftreten dürfen. In den Wesensgehalt wird
auch eingegriffen bei der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), der Meinungsfreiheit (Art.
5 Abs. 1 GG), der Bildung (Art. 7 GG), der Versammlungs-freiheit (Art. 8 GG) und der
Freizügigkeit (Art. 11 GG). Die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG), welche Abhilfe
schaffen müsste, ist weitgehend ausgehebelt, da viele Gerichte Einschätzungen des RKI blind
folgen, anstatt alle Beweismittel zu würdigen, und weil das Bundesverfassungsgericht weite
Teile seiner Rechtsprechung unberücksichtigt lässt.
Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes zu
beseitigen, besteht ein Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist
(Art. 20 Abs. 4 GG). Für die betroffenen Unternehmer und deren Beschäftigten erscheint die
Schwelle zu diesem Widerstandsrecht fast schon erreicht. Jedenfalls aber berufen wir uns ab
sofort auf die Nichtigkeit der gegen die Gesamtbevölkerung ergangenen
Maßnahmenverordnungen der Landesregierungen und werden sie nicht mehr befolgen.
Aus diesem Grund tragen wir die Lockdown-Maßnahmen ab dem 18.01.2021 nicht mehr mit.
Wir berufen uns auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der unmittelbar aus dem
Rechtsstaatsprinzip folgt, indem wir unsere Geschäfte wieder aufmachen. Wir sind uns
unserer Verantwortung bewusst und stellen uns schützend vor die verfassungsmäßige
3 Die zitierten wissenschaftlichen Studien finden sich in den Referenzen.
4 https://reitschuster.de/post/glauben-statt-studien-merkels-grundlage-fuer-den-lockdown/
Ordnung unseres Grundgesetzes, vor die Menschen, die wir zu ernähren haben, und vor die
Bevölkerung, deren Versorgung gesichert werden muss. Wir leisten unseren Beitrag, damit
die großangelegten Verletzungen der Ordnung des Grundgesetzes beendet werden.
Und wie es aussieht, könnte unsere Initiative gerade noch rechtzeitig sein.
Mit Besorgnis haben wir festgestellt, dass die Bundesregierung am 15.01.2021 eine
Musterquarantäneverordnung beschlossen hat, wonach Reiserückkehrer, die sich über 24
Stunden in Corona „Risikogebieten“ aufgehalten haben, für 10 Tage in Quarantäne müssen,
was auch für Fernfahrer gelten soll und für sich allein Versorgungsketten mit zahlreichen
ausländischen Gütern gefährdet (Handelsblatt-Artikel „Spediteure warnen wegen
Quarantäneregeln vor Versorgungs-kollaps“ vom 11.01.2021).
Und die Bundesregierung will nun voraussichtlich ab dem 01.02.2021 einen „SuperLockdown“ mit Ausgangssperren und Schließung sämtlicher produzierender
Gewerbebetriebe. Das bedeutet den wirtschaftlichen kompletten Kollaps der deutschen
Wirtschaft und letztlich auch der Einnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
was etwas später als die Wirtschaft auch den Lebens-unterhalt der Staatsdiener, der Rentner
und der Arbeitslosen sowie die Gesundheitsversorgung trifft. Die Menschen, die ihre Stromund Gas-Rechnungen nicht bezahlen können, haben auch keine Möglichkeit, ihre Wohnung
zu beheizen bzw. werden von den Vermietern gekündigt werden und sind dann in Massen
Hunger und Kälte ausgesetzt. Der fast völlige Shutdown der Wirtschaft wirkt sich auch auf
die Versorgung mit Ersatzteilen und Reparaturarbeiten aus, was die Sicherheit der
Lieferketten selbst bei der Nahrungsversorgung sowie der Energieversorgung weiter
reduziert. Die Durchführung eines so scharfen Lockdowns wäre unverantwortlich und würde
mehr Menschen Gesundheit und Leben kosten, als es Covid-19 jemals könnte. Unter den
Bedingungen eines „Super-Lockdowns“ würden außerdem Ereignisse wie größere
Stromausfälle schnell aus einer humanitären Krise eine humanitäre Katastrophe machen.
Die Bundesregierung versäumt es nicht nur, mit der deutschen Bevölkerung zu reden, sie
handelt so hektisch wie in Panik, dass sie nicht einmal die Bundestagsfraktionen über ihre
„Super-Lockdown“ Planungen informiert. Letzteres hat der FDP-Vorsitzende Christian
Lindner am 16.01.2021 enthüllt.
Wie das Papier „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“ beweist, lassen sich manche
Berater der Bundesregierung auch gar nicht primär von gesundheitlichen Erwägungen leiten.
Denn in dem Papier wird der Regierung empfohlen, gegenüber der eigenen Bevölkerung
schockartig zu kommunizieren, und werden schockartige Maßnahmen wie Lockdowns
empfohlen, sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft herunterzuspielen. Bei diesen
Schockmaßnahmen ist auffallend, dass sie zahlreiche Merkmale von Prof. Albert D.
Bidermans „Chart of Coercion“ erfüllen, einem Dokument, das häufig zitiert wird (auch von
Amnesty International) zur Beurteilung, ob bestimmte Handlungen Tatbestände psychischer
Folter erfüllen. Darunter sind Isolation, Wahrnehmungsmono-polisierung, induzierte
Erschöpfung und Entkräftung, Drohungen, gelegentliche Zugeständnisse, Demonstration
scheinbarer Allmacht, Erniedrigung und Erzwingung minutiöser Regeln.
Auch das Völkerrecht ist auf unserer Seite, denn die Lockdowns verletzen auch die Rechte
auf Berufsfreiheit und Arbeit (Art. 15 EU-Grundrechtecharta), auf unternehmerische Freiheit
(Art. 16 EU-Grundrechtecharta), auf Eigentum (Art. 17 EU-Grundrechtecharta), auf Arbeit
(Art. 6 Uno-Sozialpakt) und auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker (Art. 1 UnoZivilpakt, Art. 1 Uno-Sozialpakt).
Wir Machen Auf – Die Stimme der Gewerbetreibenden
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Pressemitteilung
Wir Machen Auf – Die Stimme der Gewerbetreibenden


Toll, endlich haben die Gewerbetreibenden eine Stimme, allerdings kann ich mich nicht erinnern dieser Stimme ein Mandat erteilt zu haben. Meiner Meinung machen wir besser zu statt den Lockdown durch derartige Proteste unnötig in die Länge zu ziehen. Was ich allerdings von der Regierung fordere ist eine Coronahilfe auch für Soloselbständige. Das unbürokratische Hartz IV ist jedenfalls in meinem Fall eine Illusion. Nach Abzug fiktiver Einkünfte beschert es gerade mal die Krankenversicherung und 200€ zum Überleben…

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Über Gerald Fontaine 1712 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

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