
Art. 111 GG und der Schuldenberg ohne gültigem Haushalt für 2025
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 111 (1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so […]
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 111 (1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so […]
Hört ihr das Blöken der sächsischen Polizei und des Mainstreams bezüglich “unangemeldeten Versammlungen? ” Ja. Ich auch. Mit welchem Recht hebelt man Artikel 8 aus? Ah, […]
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