Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz betrug am 16.11. Null Uhr 1037,7 je 100.000 Einwohner, der Wert des RKI lag da bei 783,5. Abweichungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung. Heute sind wir plötzlich auf 850 runter….
Es gilt noch bis heute die Vorwarnstufe ab Freitag gilt die Überlastungsstufe. Der Belastungswert für Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde am 3. November an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass ab dem übernächsten Tag weitere Einschränkungen greifen. Das Erreichen der Überlastungsstufe wird aktuell für die 45. Kalenderwoche prognostiziert.
In Reaktion auf die aktuelle Infektionslage sowie das weiterhin dynamische Infektionsgeschehen wurden Anpassungen an den Bestimmungen in der Vorwarn- und Überlastungsstufe vorgenommen.
In der Vorwarnstufe reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch:
- Innengastronomie,
- Veranstaltung und Feste in Innenräumen,
- den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken,
- sämtliche Großveranstaltungen.
Die Regelungen des 2G-Optionsmodells gelten in diesem Fall nicht – vielmehr Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes, Kontakterfassung sowie Abstandsgebot und sich daraus ergebende Kapazitätsbeschränkungen. Für Beschäftigte in den oben genannten Bereichen greift keine 2G-Regelung, sie können auch mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung und einem tagesaktuellen negativen Testnachweis arbeiten.
Sowohl in der Vorwarn- als auch in der Überlastungsstufe bleiben unter 16-Jährige und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können von der 2G-Vorgabe wie bislang auch ausgenommen.
Für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gilt eine FFP-2-Maskenpflicht. Schüler sind hiervon ausgenommen und benötigen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
In Pflegeeinrichtungen muss sämtliches Personal – auch externe Dienstleister o. ä. – künftig täglich einen Testnachweis führen. In Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt diese tägliche Testpflicht für Personal, das am Patienten tätig ist. Es wird zudem dringend empfohlen, dass auch genesene/geimpfte Beschäftigte getestet werden.
Die neue Corona-Schutz-Verordnung gilt zunächst bis zum 25. November 2021.
Quelle Landkreis
Bekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Geltung der Überlastungsstufe vom 17. November 2021
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt gemäß § 2 Absatz 7 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 (SächsGVBI. S. 1232) bekannt, dass am 17. November 2021 der Schwellenwert für den Belastungswert Normalstation von 1300 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde.
Gemäß § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 gilt ab Freitag, den 19. November 2021, die Überlastungsstufe.
Na, gratuliere Herr Kretschmer, liebe CDU-SPD-Grüne Landesregierung, das nenne ich erfolgreiche Politik. Fröhliche 2G und 3G Regeln und kostenpflichtige Tests machten es möglich. Hauptsache die Ungeimpften werden geschurriegelt und die Schulen bleiben vollbesetzt auf. Danke. Für nichts.
Ich schlage vor ihr tretet zurück – allesamt.
Ja, ich weiß, das ist so ungerecht. Aber immerhin habt ihr bewiesen, dass ihr nicht lernfähig seid. Vorigen Winter hatten wir bei 850 unser Maximum, im Landkreis starben 1100, diesen Winter wird beides vielleicht bei 2500 liegen, der Leichenberg und die Inzidenz. Habt ihr wenigstens die Alten geschützt? Vermutlich nicht. Aber bestimmt kommt bald Impfpflicht und nächtliche Ausgangssperren mit der bewährten 2 Haushalte-Regel, gelle.
Liebe geimpfte Mitbürger, schaltet das Hirn ein und testet Euch, bevor ihr in der Menge badet. Die sächsische Politik ist zu dämlich derartiges zu verfügen.
Wieler zur strategischen Patientenverlegung mit Kleeblattmodell: "Sie sehen, die Prognosen sind super düster. Sie sind richtig düster. Wir halten die im Laufe von 10 Tagen für ziemlich belastbar, die gehen alle steil nach oben […]. Es herrscht eine Notlage in unserem Land." /2 pic.twitter.com/fwBJV8wDoT
— Wählerwille des Grauens (@MdBdesGrauens) November 17, 2021
Wieler zur Impfkampagne: "Ich sag das jetzt mal ganz klar: Es muss jetzt Schluss sein, dass irgendwer irgendwelchen anderen Berufsgruppen […] nicht gestattet, zu impfen. Wir sind in einer Notlage […]. Jeder Mann und Maus, der impfen kann, soll jetzt gefälligst impfen." /3 pic.twitter.com/HIoNjir0cN
— Wählerwille des Grauens (@MdBdesGrauens) November 17, 2021
Frau Köpping schwurbelt von der Inzidenz von 62 bei Geimpften…
Neue Regeln in Sachsen ab 19. November
Der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Betten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO wurde am 17. November den dritten aufeinanderfolgenden Tag erreicht bzw. überschritten. Damit gelten ab Freitag, 19. November 2021, im gesamten Freistaat die Maßnahmen der Überlastungsstufe.
2G-Regelung für die folgenden Bereiche:
- den Zugang zur Innengastronomie,
- die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
- die Prostitution,
- den Sport im Innenbereich,
- den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
- den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
- den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
- die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr und
- den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich.
Das bereits während der geltenden Vorwarnstufe bestehende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt auch während der Geltung der Überlastungsstufe bestehen.
Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.
Kontaktbeschränkungen: Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden hier ebenso wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.
In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.
Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.
Verzögerung bei der Übermittlung von Befunden
Aufgrund des sprunghaften Anstiegs der gemeldeten Corona-Fälle im Landkreis Görlitz in den vergangenen Tagen kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Eingabe und Übermittlung der Befunde an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (und auch an das Robert-Koch-Institut). Die tatsächliche Anzahl an positiven Fällen liegt folglich deutlich höher. Das Landratsamt Görlitz ist darum bemüht, diesen Verzug mit allen zur Verfügung stehenden Kräften schnellstmöglich abzuarbeiten. Verbunden damit ist in den nächsten Tagen ein deutlicher Anstieg der Corona-Fallzahlen und des Inzidenz-Wertes zu erwarten.
Ich schlage vor alle unterzeichnen hier mal: Share petition · Es reicht: Wir fordern einen #Untersuchungsausschuss zur #CoronaPolitik der Bundesregierung · Change.org
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