Das Ermittlungskomitee Russlands hat ein Strafverfahren gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Karim Ahmad Khan, die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs Tomoko Akane, Rosario Salvatore Aitala und Sergio Gerardo Ugalde Godinez eingeleitet.
Gemäß dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung der Verbrechen gegen völkerrechtlich geschützte Personen vom 14. Dezember 1973 genießen die Staatsoberhäupter eine absolute Immunität gegenüber der Rechtshoheit der ausländischen Staaten. (…)
In den Handlungen der Richter des Internationalen Strafgerichtshofs sind Merkmale der Verbrechen im Sinne von Teil 2 Art. 301, Teil 1 Art.30, Teil 2 Art. 360 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation enthalten – wissentlich gesetzwidrige Inhaftierung sowie Vorbereitung auf einen Anschlag gegen völkerrechtlich geschützten Vertreter eines ausländischen Staates zur Erschwerung der internationalen Beziehungen…
Nun, auch die Amis haben was gegen Den Haag:
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