Das Verwaltungsgericht Köln hat am 22.12.2022 in seinem Urteil 13 K 2736/19 festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtswidrige und unzutreffende Bewertungen in Bezug auf Carsten Härle vorgenommen hat.
In seinem Prüfbericht zur AfD 2019 führte das BfV zum AfD-Mitglied Härle aus:
„Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei“.
Das Gericht belehrte das BfV, dass der Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945 die geltende Rechtsprechung des BVerfG und gerade keine abwegige Verschwörungstheorie sei. Dies sollte als juristisches Grundwissen eigentlich auch dem BfV bekannt sein. Die Äußerung des BfV verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot und sei damit rechtswidrig.
Siehe auch Deutscher Bundestag – Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“.
Tja, wer schützt uns vor den instrumentalisierten “Verfassungsschützern”? In einem normalen “rechtsstaatlichen” Land gäbe es eigentlich nur die Konsequenz, dass Herr Haldenwang nun wegen permanenter Inkompetenz endlich mal den Hut nehmen müsste. Auch Nancy Faeser wäre fällig. Lambrecht und Lauterbach auch. Ach, eigentlich kann die komplette “Ampel” weg. Aber alle kleben stabil an ihren Stühlen…
Antworten