Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag, 17. März 2022, über verschiedene parlamentarische Initiativen zum Thema Impfpflicht. Angekündigt ist ein Gesetzentwurf „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SarsCoV-2“ sowie ein Gesetzentwurf „zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“. Noch ist nicht bekannt, welche Abgeordneten hinter den jeweiligen Initiativen stehen. In welchen Ausschuss die Entwürfe nach der 70-minütigen Debatte überwiesen werden sollen, steht derzeit ebenfalls noch nicht fest.
Des Weiteren steht ein interfraktioneller Antrag mit dem Titel „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 erhöhen“ (20/680) auf der Tagesordnung. Hierfür zeichnen unter anderen die Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Jana Schimke (CDU/CSU), Jens Koeppen (CDU/CSU), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Niklas Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) verantwortlich. Die Vorlage soll nach der Debatte an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Angekündigt ist außerdem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land“ sowie ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Covid-19- Virus“. Die beiden aktuell noch nicht vorliegenden Anträge sollen ebenfalls dem Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Interfraktioneller Antrag gegen eine Impfpflicht
Der sich gegen eine Impfpflicht wendende interfraktionelle Antrag (20/680) zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen.
Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht. Insbesondere steige der Begründungsaufwand für eine solche Pflicht, je öfter die verpflichtende Impfung wiederholt werden müsse. Der Bundestag könne eine allgemeine Impfpflicht nicht beschließen, solange er nicht einmal die Häufigkeit der mit der Pflicht verbundenen Schutzimpfungen kenne.
Zudem sei fraktionsübergreifend immer wieder das Versprechen bekräftigt worden, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben werde, heißt es in dem Antrag weiter. Der Bruch dieses Versprechens würde langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen. (pk/hau/22.02.2022)
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