Versammlungs- und Veranstaltungsgeschehen in Ostritz
Ostritz, Innenstadt
02.11.2018 – 04.11.2018
Leitender Kriminaldirektor Klaus Hecht, der den Gesamteinsatz leiten wird:
„Unsere Einsatzvorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen. Die Erfahrungen aus dem April haben uns dabei geholfen. Nun gilt es abzuwarten, ob und in wie weit etwaige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen Auswirkungen auf unsere taktische Aufstellung haben werden. So oder so werden wir die Sicherheit in Ostritz gewährleisten.“
Die Beamten der Polizeidirektion Görlitz werden am kommenden Wochenende durch die sächsische Bereitschaftspolizei sowie voraussichtlich Beamten aus weiteren Bundesländern unterstützt. Auch andere sächsische Polizeidienststellen sowie die Bundespolizei und die tschechische Polizei werden in den Einsatz eingebunden. In der Ostritzer Innenstadt werden zusätzlich Kommunikationsteams der sächsischen Polizei im Einsatz sein.
Auf polnischem Hoheitsgebiet wird zudem die polnische Polizei im Umfeld der Grenzbrücke über die Neiße einen eigenen Polizeieinsatz durchführen.
Versammlungsgelände wird überprüft
Vor Versammlungsbeginn wird die Polizei das Grundstück an der Bahnhofstraße gemeinsam mit Vertretern des Görlitzer Landratsamtes und der Feuerwehr begehen. Hierbei wird eine Prüfung erfolgen, in wieweit bau-, hygiene- und brandschutzrechtliche Auflagen erfüllt wurden. Zudem wird die Polizei die Verkaufsstände und Auslagen auf strafrechtlich relevantes Material überprüfen.
Verkehrseinschränkungen
Für die Innenstadt von Ostritz östlich der Bundesstraße 99 besteht von Donnerstag, den 1. November 2018, ab den Abendstunden ein vollständiges Befahr-, Halte- und Parkverbot. Die Zufahrten zu diesem Bereich werden abgesperrt. Um die Rettungswege freihalten zu können, werden widerrechtlich oder behindernd abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig umgesetzt oder abgeschleppt.
Die individuelle Anreise mit dem Auto nach Ostritz über die Bundesstraße 99 von Görlitz oder Zittau aus sowie über die S 129 von Bernstadt kommend wird möglich sein. Allerdings kann es auf den Zufahrtstraßen zu Behinderungen kommen. Die Polizei wird an verschiedenen Punkten Kontrollen durchführen.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind im Stadtgebiet von Ostritz öffentliche Parkflächen nur eingeschränkt verfügbar. Für Besucher des Friedensfestes wird die Stadt Ostritz Parkflächen ausschildern. Für Anwohner hat die Kommune im Süden der Stadt zudem separate Parkflächen ausgewiesen.
Durchreisenden empfiehlt die Polizei, das Stadtgebiet von Ostritz und die B 99 am kommenden Wochenende weiträumig zu umfahren, beispielsweise über Bernstadt und Großhennersdorf sowie Löbau und der B 178.
Bürgertelefon ab sofort geschaltet
Für Fragen von Anwohnern oder Gästen der Stadt Ostritz zum anstehenden Versammlungs- und Veranstaltungsgeschehen am kommenden Wochenende hat die Polizei ab sofort ein Bürgertelefon geschaltet. Die Rufnummer lautet
03581 468 5555
Das Bürgertelefon ist am
- Montag und Dienstag sowie am Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr erreichbar
- Freitag und Samstag jeweils von 08:00 Uhr bis spät in den Abend hinein sowie
- Sonntag von 08:00 Uhr bis gegen 16:00 Uhr besetzt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der Polizeidirektion Görlitz unter dem Link: https://www.polizei.sachsen.de/de/59351.htm.
(tk)
Versammlungs- und Veranstaltungsgeschehen in Ostritz – Kontrollbereich angeordnet
Ostritz, Stadtgebiet
02.11.2018 – 04.11.2018
Ergänzend zu den bereits angekündigten Personen- und Fahrzeugkontrollen der Polizei am kommenden Wochenende im Stadtgebiet von Ostritz sowie der näheren Umgebung, hat das Sächsische Staatsministerium des Innern auf Antrag der Polizeidirektion Görlitz am 30. Oktober 2018 einen Kontrollbereich für Teile des Stadtgebietes von Ostritz angeordnet.
Dazu Leitender Kriminaldirektor Klaus Hecht, Gesamtleitender des Polizeieinsatzes:
„Die Einrichtung des Kontrollbereiches gibt den handelnden Beamten zusätzliche Rechtssicherheit und Befugnisse. Durch die Kontrollen im Stadtgebiet wollen wir insbesondere das Mitführen von Waffen und anderer Gegenstände unterbinden, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.“
Diese Maßnahme gilt für den Zeitraum von Freitag, den 2. November 2018, ab 12:00 Uhr, bis Sonntag, den 4. November 2018, um 18:00 Uhr und fußt auf Paragraph 19 Absatz 1 Nummer 6 des sächsischen Polizeigesetzes.
Der Kontrollbereich wird von folgenden Straßen umschlossen:
- im Norden begrenzt durch die Walther-Rathenau-Straße und dessen gedachte Verlängerung in östlicher Richtung zum Grenzfluss Neiße
- und Osten begrenzt durch den Verlauf des Grenzflusses Neiße, einschließlich der parallel verlaufenden Bahnhofstraße und dem Juteweg
- im Süden begrenzt durch die Kirchstraße, der Spantigstraße und dem Juteweg
- im Westen begrenzt durch die Bundesstraße 99 sowie der ab Einmündung Bernstädter Straße parallel dazu verlaufenden Lessingstraße in südliche Richtung bis zur Kirchstraße, einschließlich des Siedlungsgebietes Am Hutberg
Die genannten Begrenzungen des Kontrollbereichs schließen die beiderseitigen Gehwege und Fahrbahnbegrenzungen sowie den Uferbereich der Neiße und die Wasserfläche, soweit sie auf deutschem Hoheitsgebiet liegt, mit ein. (tk)
Polizeieinsatz in #Ostritz – Polizei zieht positives Fazit
Ostritz, Stadtgebiet
02.11.2018 – 04.11.2018
Am Wochenende sicherte die Polizeidirektion Görlitz mehrere Veranstaltungen und Versammlungen in Ostritz ab.
Leitender Kriminaldirektor Klaus Hecht, der den Gesamteinsatz leitete, zog Sonntagmittag ein positives Fazit zu dem Wochenende: „Für die Görlitzer Polizei war es letztlich ein ruhiger Einsatz. An dem sogenannten Schild- und Schwert-Festival haben deutlich weniger Personen teilgenommen, als noch im April. Fast alle sind inzwischen schon abgereist. Der Gegenprotest war friedlich, bunt und hat ein deutliches Zeichen gesetzt.“
Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen leiteten die Beamten insgesamt 18 Ermittlungsverfahren ein. Bei den Strafverfahren handelt es sich um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (6), Waffengesetz (3), Sprengstoffgesetz (1), Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (6) sowie eine Körperverletzung und eine Sachbeschädigung. Alle Straftaten sind Personen des rechten Spektrums zuzuordnen.
Hinzu kommen noch ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zwei Verkehrsstraftaten. Diese Straftaten stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen.
Die Mehrzahl der Strafverfahren waren das Ergebnis der umfangreichen Personen- und Fahrzeugkontrollen. Von Freitag bis Sonntag überprüften die Einsatzkräfte dabei ca. 900 Fahrzeuge und rund 2.000 Personen.
Klaus Hecht: „Die sichergestellten Messer, Sturmhauben oder Tierabwehrsprays zeigen, wie notwendig die Kontrollen der Polizei waren.“
Über den gesamten Einsatzzeitraum kontrollierten Kriminalisten mehrfach die Auslagen an den Verkaufsständen im Areal an der Bahnhofstraße. Dabei stellten sie T-Shirts und CD`s mit verbotenen Symbolen sicher. Deren Verkäufer müssen sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.
Klaus Hecht: „Unsere Einsatzkräfte waren durchgängig auf dem Versammlungsgelände präsent. Neben den Kontrollen der Auslagen haben sie die Einhaltung der geltenden Beschränkungen des Versammlungsbescheides überwacht. Der dritte Schwerpunkt lag in der Ermöglichung einer freien Berichterstattung. Dies gewährleisteten wir insbesondere durch mehrere von Einsatzkräften begleitete Medientermine auf dem Versammlungsgelände. In den positiven Rückmeldungen mehrerer Medienvertreter sehe ich eine Bestätigung unseres Einsatz- und Kommunikationskonzeptes.“
So schritten die Einsatzkräfte durch ihre Präsenz auch in der vergangenen Nacht sofort ein, als durch eine rechte Band auf dem Areal gegen 02.15 Uhr ein strafbarer Liedtext vorgetragen wurde. Polizisten nahmen die Personalien aller Bandmitglieder auf, beendeten über den Versammlungsleiter den Auftritt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Bereits 19.35 Uhr waren Einsatzkräfte dem Hinweis auf eine Auseinandersetzung vor einem Ostritzer Supermarkt an der Görlitzer Straße nachgegangen. Die Prüfung ergab, dass ein 16-Jähriger beleidigt und einen Klaps auf den Hinterkopf erhalten haben soll. Der genaue Hergang ist Gegenstand eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens.
Die Polizeidirektion Görlitz wurde bei ihrem Einsatz durch die sächsische Bereitschaftspolizei sowie Beamten aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Baden-Württemberg und der Bundespolizei unterstützt.
Klaus Hecht: „Zeitweise sorgten bis zu 900 Polizeibeamte für die Sicherheit in und um Ostritz – und das an allen drei Tagen. Einen solchen Einsatz kann eine einzelne Polizeidirektion allein nicht stemmen. Ich bin daher sehr dankbar für die Unterstützung aus den verschiedenen Bundesländern.“ (tk)
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