Geschützt: Abmahnungen gegen Nutzer von Creative Commons Bildern

Mein konkreter Fall

Am 15.8.2017 hatte ich Post von der Kanzlei Schroeder aus Kiel, RA Lutz Schroeder hätte gern 663,64 € von mir, da die Bildunterschrift “Foto: CC BY-SA 2.0 / Christoph Scholz / flickr.com” nicht ausreichend sei, vielmehr sei vonnöten, dass Link zum Bild bei Flickr, Lizenzangabe, Bildtitel, und Link zu CC  sowie Name des Urhebers vorhanden sein müssen, sonst ist keine Lizenzierung zustande gekommen.

Dummerweise habe ich das tolle Werk nicht von Flickr, sondern nach Unzufriedenheit mit der Beschriftung des Materials bei Benutzung als Beitragsbild, per Google Bildersuche gefunden, und die Angaben der dortigen Quelle zur Lizenz per Kopieren übernommen und natürlich auch die dortige Datei kopiert.(christophscholz-flickr.com-cc-by-sa-2.0-???x???.jpg)

Ich hatte damals nach einer rechtssicheren Variante gesucht, und glaubte diese mit dem WordPress-Plugin imageinject gefunden zu haben, welches die Bilddaten maschinell bei flickr abruft – Pustekuchen…

Warnung vor WP-Plugin imageinject

So kommen per imageinject Plugin bei Flickr bezogene Bilder (in diesem Fall Konrad Lembcke) im Beitrag an, allerdings sieht es dann ganz anders aus, falls man das Bild über die WordPress Mediathek als Beitragsbild benutzt, sämtliche Links sind nicht mehr da, und sogar die Benennung der Lizenz fehlt, ein Bildname wird ebenfalls nicht übermittelt, beim hier im Beitrag angezeigten Bild stünde bei der Verwendung als Beitragsbild einfach nur da:”Photo by Konrad Lembcke” kein Link zu Flickr, keine Lizenzangabe, kein Titel, kein Link zu CC. (Auch bei Christoph Scholz kommt nicht mehr via imageinject an.)

g20 photo
Photo by Konrad Lembcke

Ich weiß natürlich nicht, ob Konrad Lembcke überhaupt derartiges fordert, oder bei Mängeln gleich abmahnen würde, Christoph Scholz jedenfalls tut es.

Das abgemahnte Bild von Christoph Scholz werde ich hier nicht veröffentlichen, es handelte sich um Datei: 31747766292_2bfb991b4f_Polizei-in-Hamburg.jpg via imageinject, welche ich danach unter dem Namen christophscholz-flickr.com-cc-by-sa-2.0-???x???.jpg” via Google fand. (die Fragezeichen stehen für die Bildgrösse)

 

Auffindbare Informationen bei flickr

Das ist der Auftritt von Christoph Scholz bei Flickr, wie ich inzwischen erfahren habe https://www.flickr.com/photos/140988606@N08/31747766292/ Was hättet ihr gedacht, was alles gefordert ist, zu nennen und zu verlinken, um dieses Bild nutzen zu dürfen?

Vermutlich würdet auch ihr bei der Quelle nicht erkennen dass, (laut anwaltlichem Schreiben) zum Bild bei flickr verlinkt werden muss, zur CC-Lizenz verlinkt werden muss, und der Bildtitel “Polizei in Hamburg” sowie der Urheber Christoph Scholz genannt werden muss, um dieses Bild b.z.w. vermutlich alle Bilder dieses Fotografen nutzen zu dürfen. Bei maschinellem Bezug via flickr werden diese (laut anwaltlichem Schreiben) erforderlichen Daten ebenfalls nicht geliefert.

Übrigens, auch Heise Online hält sich nicht an diese Vorgaben, das Bild in diesem Beitrag war ebenfalls von Christoph Scholz. Aber an Heise traut sich sein Anwalt, schätze ich, nicht ran. Trotzdem hat Heise das ursprünglich verwendete Scholz Bild inzwischen ausgetauscht.

Alternative zu imageinject

Flickr Bildadresse  bei http://www.imagecodr.org eingeben, dort erhält man vollständige Angaben.

 

Update

Inzwischen hat RA Schroeder, aufgrund der Tätigkeit meines Anwalts, seine Forderung auf 525 € reduziert, ansonsten will er den Anspruch in voller Höhe gerichtlich geltend machen…

 

Mehr zum Thema Abmahnung

Mehr zum Thema Abmahnung durch Kanzlei Schroeder findet ihr hier und bei Netzpolitik.org. Die “Cider-Connection” hat inzwischen allerdings dazugelernt und schafft offenbar ein direktes Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt, ohne einen obskuren Verein zwischenzuschalten. Auch mein Anwalt Marcus Kompa beschäftigt sich in seinem Blog ausführlich mit dem Thema Fotorecht.

Ich für meinen Teil, werde nach und nach auf die Verwendung von CC BY Material gänzlich verzichten und nur noch CC0 (Public Domain) Lizenzen auf dieser Seite einsetzen.

Das tut mir für diejenigen, welche ihr Material gemäß des Gedankens von CC BY im Internet verbreiten wollen, um Bekanntheit zu erreichen, leid. Creative Commons ist allerdings nicht ganz unschuldig daran, dass sich jetzt Anwälte die Nase vergolden.

Übrigens möchte ich alle warnen CCo oder CC BY Lizenzen bei facebook einzusetzen, facebooks Nutzungsbedingungen sind vermutlich sogar inkompatibel mit CC0. Einzig die relative Anonymität der facebook Benutzer schützt im Moment vor einer Abmahnwelle bei facebook. Wäre es einfacher an die realen Nutzerdaten zu kommen, um ein Abmahnschreiben zuzustellen, würde dort vermutlich der Bär schon toben.

Auch wer keine eigene Internetseite betreibt, kann schnell abgemahnt werden, wenn er nicht lizensiertes Bildmaterial z.B. bei Amazon oder Ebay verwendet. Auch dort wird abgemahnt und einige Anwälte haben es zum Geschäftsmodell gemacht.

Hauptsächlich Veröffentlichungen, wo der Veröffentlicher relativ leicht herauszufinden ist, unterliegen dem Risiko in die Fänge der Abmahnindustrie zu geraten. Wer also eine kostenlose Subdomain bei einem Freehoster wie z.B. Lima-City betreibt, braucht sich über Abmahnungen vermutlich noch keine großen Sorgen machen – viel zu arbeitsaufwändig, es sei denn, er schreibt ein ehrliches Impressum…

 

Zur vermutlichen Rechtslage (ich bin kein Anwalt)

Bei allen CC BY Lizenzen mit Ausnahme von Version 4.0 kommt die Lizenz bei, egal welchen Mängeln, nicht zustande.

Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss festgestellt, daß der Wert derartiger unter CC BY Lizenz veröffentlichter Lichtbildern bei 0,00 € festzusetzen ist, die Anwaltskosten dürfen allerdings nach irgendeinem Fiktiv Wert (vielleicht sogar MFM-Tabelle) berechnet werden.

Wobei im Fall von  pixelio schon von einem anderen Gericht die Zulässigkeit der Anwendung der MFM Tabelle verneint wurde, vielmehr sei die deutlich günstigere Bild-Kunst Tabelle zugrunde zu legen.

In meinem Fall beträgt der von RA Schroeder angenommene Fiktiv Wert 3000€ (angenommene 3 monatige Nutzung lt. MFM Tabelle)+ “großzügig” von 350 auf 250 heruntergesetzter Bildwert  = 3250 € Gegenstandswert. Danach hat er dann seine Anwaltskosten berechnet.

Auf Grund dessen habe ich erst mal am 16.08.17 Anzeige wegen versuchtem Betrug und Nötigung bei der Polizei gestellt und mir die Stellung eines Strafantrages vorbehalten. Ein derartiges Vorgehen würde ich jedem ähnlich betroffenen ebenfalls empfehlen. Wie sollte die Justiz sonst erfahren, was so seltsames im Lande vorgeht? Eine derartige Anzeige ist mit keinen Kosten verbunden und (zumindest in Sachsen) online möglich. Allerdings sieht die Staatsanwaltschaft Görlitz keinen Handlungsbedarf, wie mir inzwischen brieflich mitgeteilt wurde.

Im Falle einer solchen Abmahnung, sofern diese gerechtfertigt ist, fallen also in jedem Fall Kosten an. Allerdings wirft eine derartige Berechnung der Anwaltskosten bei mir doch einige Fragen auf, zum Beispiel:

  • was ist mit der Angemessenheit der Mittel, in meinem Fall hätte es genügt mir eine Mail, Anruf, Postkarte oder Kommentar zu schicken, und der Mangel (falls er überhaupt bestand) am 0,00 € Bild wäre sofort beseitigt worden. Nichts davon ist geschehen.
  • was ist mit Anwendung der MFM Tabelle
  • warum wurden in meinem Fall 3 Monate Bildnutzung berechnet, obwohl die tatsächliche Nutzung höchstens aufgerundet 1,5 Monate dauerte, also wenn man auf Basis einer monatsbezogenen Nutzungstabelle operiert, höchstens 2 Monate Nutzung veranschlagt werden konnten.
  • warum wurden 100% Aufschlag für nicht erfolgte Urheberbenennung zum Ansatz gebracht, ich habe den Urheber richtig benannt, lediglich nicht zum Urheber verlinkt.
  • warum wurden 50% Aufschlag für Werbung zum Ansatz gebracht, das Bild war nicht zu Werbezwecken verlinkt
  • kann ich die Gegenseite haftbar machen für verlorene Zeit, Nerven, Geld, Material?

Schade, dass es keinen fiktiven Wert nach einer mit der MFM Tabelle vergleichbaren Tabelle z.B. für verbrauchtes Papier, Zeit oder eine abgerissene Zaunlatte gibt, ich könnte mir vorstellen, dass dann 90% der deutschen Bevölkerung aus Anwälten und Richtern besteht…

Ich empfehle die Einbeziehung eines Fachanwalts für Urheber und Medienrecht, welcher in Fällen derartiger Serienabmahnungen meist eine Fallpauschale anbietet. Mein Anwalt (Kanzlei Markus Kompa Köln) wurde für eine, aus meiner Sicht, günstige Pauschale tätig, aber auch Sören Rößner, von MMR Müller Müller Rößner Berlin, hat auf mich einen kompetenten Eindruck gemacht, allerdings wollte RA Rößner versuchen einen Vergleich anzustreben…

Das ganze wird mich also in jedem Fall das Honorar für meinen Anwalt+ 40h meiner Zeit+ Nerven und Büromaterial gekostet haben, ich habe schon überwiesen, da ich einen sehr guten Eindruck von Kanzlei Kompa habe…

 

 

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Mein nicht ganz ernst gemeinter Plan zur Refinanzierung:

Um mir das “Lehrgeld” zurück zu holen, habe ich beschlossen mich ab sofort “Fotograf” zu nennen. Bilder von mir wurden sogar schon im Wochenkurier und der Sächsischen Zeitung veröffentlicht, allerdings nicht unter meinem Namen, sondern eher unter “Villa”. Ich werde also auf invalidenturm.eu und auf ebay.de einige meiner Bilder als Großformatdruck zum Kauf anbieten und mir möglichst fehlerträchtige Bildtitel einfallen lassen. Möglicherweise genügen sogar die Unzulänglichkeiten von flickr.com, die konkreten Bedingungen zum Bild klar zu benennen, um einige in meine Abmahnfalle tappen zu lassen.

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CC BY-SA 2.0 /Foto: professsioneller Fotograf offler / Titel: UMI- Diamond verdreht / INVALIDENTURM.DE

Mein Bildmaterial fand übrigens auch den Weg in einige Druckwerke der Zittauer Kinderstiftung. Also kann ich mich wohl mit Fug und Recht als “professsioneller Fotograf” bezeichnen (Offler lispelt ein wenig). Privat verfüge ich über Unmengen an Bildmaterial, welches ich auf flickr.com hochladen könnte.

Dort lizenziere ich es mit CC BY-SA 2.0 oder 3.0, natürlich mit der Maßgabe einen Bildnamen zu nennen, und zu was auch immer zu verlinken, und wehe einer korrigiert die Rechtschreibfehler! Dann benutze ich z.B. die Seite bilderdiebstahl.de (Na gut die beschäftigen sich mehr mit Ebay)…

Auf einer vergleichbaren Plattform ist vermutlich auch Fotograf S. Kunde, und bekommt je gemeldetem Bild bis zu 40 €, egal wie die Sache ausgeht. Auf mich ist er sicherlich gestoßen, als er jemanden ins Visier nahm, welcher bei detektor.fm kopiert hatte, der betreffende ist mittlerweile über den Bildnamen nicht mehr aufzufinden.

Jedenfalls hat Fotograf S. die bequeme Verdienstmöglichkeit gleich mal mitgenommen. Der bei mir abgemahnte Beitrag hatte übrigens zwischen 11.7. und 15.8. (in dieser Zeit habe ich das Bild genutzt) ganze 7 unterschiedliche Besucher, einer davon war Fotograf S.

 

…wird möglicherweise noch weiter ergänzt…

 

nützliche Quellen:

https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

https://netzpolitik.org/2016/die-cider-connection-abmahnungen-gegen-nutzer-von-creative-commons-bildern/

https://linuxundich.de/politik/zeitbombe-abmahnung-bei-der-verwendung-von-creative-commons-skley-schroeder-vsge/

http://www.kanzleikompa.de/category/fotorecht/

http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92 (nicht sehr aussagekräftig)

https://www.ra-plutte.de/berechnung-des-schadensersatzes-bei-bildrechteverletzungen/#6. MFM-Empfehlungen und Creative Commons

https://www.ra-plutte.de/kg-berlin-endlich-neue-linie-bei-pixelio-foto-abmahnungen/

http://www.urheberrecht-leipzig.de/in-berlin-kein-schadensersatz-nach-mfm-tabelle-die-pixelio-faelle-und-die-auswirkungen-auf-andere-foto-abmahnungen.html

https://www.bildkunst.de/fileadmin/User_upload/downloads/pdf_tarife_2016/Internet_Tarif2016.pdf

http://blog.wawzyniak.de/wenn-ich-mal-gross-bin/

https://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html

https://www.rechtambild.de/2014/01/die-hoehe-des-schadensersatzes-beim-fotoklau/

http://archiv.twoday.net/stories/1022468025

 

Zur Information an alle, die hier in diesem Beitrag vielleicht etwas posten wollen, auch die Polizei (PD Görlitz) verfügt über das Passwort und kann somit mitlesen, falls sie möchte.

Ergänzender Hinweis zur Nachnutzung dieses Beitrages: Solange dieser Beitrag unter Passwortschutz steht, schliesse ich eine Nutzung gemäß der von mir auf invalidenturm.eu aufgestellten Regeln ausdrücklich für diesen Beitrag aus. Sobald der Passwortschutz durch mich entfernt wurde, dürft ihr diesen Beitrag (wie auch alle anderen von Gerald Fontaine stammenden Beiträge auf invalidenturm) uneingeschränkt nutzen, sofern ihr ihn inhaltlich nicht entstellt, auch kürzen ist erlaubt. Dies gilt unter der Massgabe, dass ihr bei Autor oder meinetwegen auch Quelle entweder “invalidenturm.eu” oder “Gerald Fontaine” oder “invalidenturm.de” hinschreibt.

 

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In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum