Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berliner Landesregierung nicht zur Einführung eines Mietendeckels befugt war, da der Bund schon Regelungen per Mietpreisbremse getroffen hatte. Damit sind alle von den Mietern zurückgehaltenen Mietzahlungen sofort fällig, nachdem das BVerfG (2 BvF 1/20 ua) gestern den Mietendeckel kassiert hat.
Die Mietrückstände der Mieter, die auf das Gesetz vertrauten, sind sofort wieder “aufgelebt”. Einer Mahnung durch Vermieter bedarf es nicht. Dies führt dazu, dass Vermieter sofort fristlos, hilfsweise fristgemäß bei mehr als zwei Monatsmieten Rückstand insgesamt kündigen könnten – bekanntlich auch fristgemäß, wenn mehr als eine Monatsmiete insgesamt offen ist.
Einzige Möglichkeit nun derartige Folgen abzuwehren ist die sofortige Zahlung der, aufgrund des Mietendeckels einbehaltenen Mieten ohne Aufforderung. Doof nur, die wenigsten werden das wissen und vom Mietendeckel geplagte Kleinvermieter haben wenig Grund auf besondere Rücksichtnahme. Die Chancen stehen gut nach Rausschmiss der alten Mieter mit Mieterhöhungen schnell wieder zu vermieten. Mehr hier: Berlin, Mietendeckel und der Boomerang | Der Rechthaber (der-rechthaber.de)
Antworten