Das Thema Fluechtlinge ist ein so komlexes Thema und es beherrscht die Medien wie kein Anderes. So wurde auch wieder ein Artikel auf Fisch+Fleisch zum Gegenstand der Auseinandersetzungen in den Kommentaren, den Link finden Sie am Ende. Ein Kommentar hat mich dabei besonders beeindruckt und der stammte von einer der Moderatoren, denn es war wohl das fuer mich schlechteste Beispiel aller Meinungsausserungen.
FischundFleisch Herr Uwe Willi Ullrich – es gibt solche und solche Flüchtlinge. Haben Sie die Kriegsbilder gesehen? Lässt Sie das wirklich kalt? Es sagt ja niemand, dass alle, die kommen, in Not sind, aber gut die Hälfte und dieser Hälfte sinngemäß entgegenzuknallen „Verrecke!“, ist einfach nur SCHEIßE (mein Kollege, der meinen Kommentar morgen liest, darf ihn gerne wegen unhöflicher Äußerungen wieder löschen), Silvia (Wenn ich mich richtig erinnere, hat die EU Agentur Frontex angegeben, dass zirka die Hälfte der Flüchtlinge einen „echten“ Fluchtgrund hat, also vor Kriegen und politischer Verfolgung flieht; bitte mich zu korrigieren, so ich bei den Zahlen irre, danke)
Uwe Willi UllrichFischundFleisch hat keiner behauptet Silvia,, wo nimmst du die Haelfte her, ich kenne keine exakte Zahl und wenn wir wirschaftsfkuechtlinge und Kriegsfluechtlinge und auch politische Fluechtlinge in einen Topf werfen, koennen wir den Passus im Grundgesetz einfach streichen. Wie waehre es wenn sie vor Abreise einen Antrag stellen wuerden. Ausserdem schliesse ich mich der Meinung von einigen hier an, dass es unverantwortlich ist mit schwangeren Frauen und kleinen kndern ein derartiger Risiko einzugehen.
Um hier etwas klarzustellen, ich bin gegen uebertriebenes Mitleid, wenn ich heute in der Presse lese, dass die daenischen Behoerden bei einem „Fluechtling 15000 Euro beschlagnahmt haben, dann ist das fuer mich ein Zeichen, dass an den ganzen Darstellungen einiges nicht stimmen kann, so auch auf Fisch + Fleisch. Aber betrachten wir die rechtlichen Grundlagen:
Nach geltenden Recht ist ein illegaler Grenzuebertritt ein strafrechtlicher Tatbestand. Das Recht sieht in der Behandlung der Taeter einen objektiven und einen subjektiven Tatbestand, Objektiv ist die Verletzung des Grenzregimes, subjektiv sind die persoenlichen Ursachen und die Person des Taeters die zur Bewertung der Tat und des Taeters die bei der Strafzumessung beruecksichtigt werden muessen. In diesem rechtlichen Zustand befinden sich auch die sogenannten Fluechtlinge, ohne zu differenzieren. Dabei verletzen sie sowohl eigens staatliches Recht, wie auch das Einreiserecht des anderen Staates.
Die Schlepper sind ebenfalls Straftaeter, die den Tatbestand der Beihilfe oder sogar zur Verleitung zu einer Straftat erfuellen.
Aber wie sieht es denn mit dem staatlichen Recht aus, die Ausreiselaender verzichten auf ihr eigenes Recht, sie setzen es einfach ausser Kraft, durch ihr nicht taetigwerden und die EU macht das Gleiche, obwohl sie ihren eigenen Buergern verwehrt, das Recht zu verletzen. Eigentlich leisten diese Laender mit ihren Handlungen des unterlassens Beihilfe nach dem Strafrecht, oder sehe ich das falsch, sie mit den Schleppern in einem Zusammenhang zu sehen?
Dass das eine Ungleichbehandlung ist, scheint niemanden zu stoeren und dann wundert man sich, dass es ploetzlich breiten Widerstand in allen Bevoelkerungsschichten gibt. Die Bundespolizei gibt heute in ihrem Bericht zu 2015 an, dass die Kriminalitaet um 32 % gestiegen ist, wen wundert es, wenn die eigenen Regierungen geltendes Recht aushebeln um politischen Interessen Spielraum zu verschaffen.
Ich bin kein Auslaenderhasser, denn ich lebe selbst in einem Staat, dessen Staatsbuergerschaft ich nicht besitze, und obwohl ich die Sitten und Gebraeuche nicht teile, so respektiere ich sie, das ist ein Prinzip des friedlichen Miteinander. Dass das Gesetz diese Landes auch fuer mich gilt nehme ich billigend in Kauf und respektiere es dementsprechend, nur so funktioniert es in einer Gesellschaft, ansonsten herrscht Anarchie und Caos.
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