Die “Junge Alternative”, die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) ist aus Sicht des Bundesamts für Verfassungsschutz “gesichert rechtsextremistisch”. Bei ihr und zwei weiteren bislang als Verdachtsfälle eingestuften Bewegungen hätten sich “Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung inzwischen zur Gewissheit verdichtet”. Die zwei weiteren sind Kubitscheks IfS und ein Prozent…
Die JA kann die Entscheidung des BfV juristisch überprüfen lassen. Zuständig wäre das Verwaltungsgericht in Köln, wo das BfV seinen Sitz hat. Das Gericht müsste dann genau bewerten, ob die Voraussetzungen, die für die Einstufung als “gesichert extremistisch” vorgesehen sind, auch tatsächlich vorliegen. Ein Schelm, der in Anbetracht der steigenden Beliebtheit der AfD mal wieder vorsorgliches Scheiße werfen vermutet…
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