Mit 399 Stimmen billigte der Bundestag die “Wahlrechtsreform”

Keine Grundmandatsklausel mehr: Jetzt müssen CSU und Linkspartei zittern. In Zukunft könnten ohne Grundmandatsklausel sowohl die CSU wie die Linkspartei aus dem Parlament fliegen. Auch die Ausgleichs und Überhangsmandate wurden geplättet. Damit ist nun eine weitere Entmachtung der Wähler in Sicht, wenn direkt gewählte Abgeordnete nicht antreten dürfen, weil es an Zweitstimmen fehlt. Demokratisch? Nein. Was hätte denn dagegen gesprochen Erst und Zweitstimme völlig unabhängig voneinander zu händeln. Ein Teil kommt via Erststimme in den Bundestag und der Rest wird gemäß Zweitstimmenergebnis an alle, die die 5% Hürde schaffen, verteilt. Fertig, wobei, warum tun wir uns überhaupt Parteilisten an, eigentlich könnte man doch alle DIREKT wählen. Dadurch wären Regionen besser vertreten und Abgeordnete in den Wahlkreisen auch bekannt.

Wie die stellvertretende Bundestagspräsidentin Aydan Özoguz mitteilte, stimmten 261 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf.  23 Parlamentarier enthielten sich. Also vermutlich dagegen und Enthaltung vorwiegend Union, AfD und Linke, wobei sicher Abgeordnete fehlten. Der große Rest der glorreichen “Ampeldemokraten” (399) von FDP, SPD und Grünen hat das Paket ganz offensichtlich geil gefunden. 

Natürlich könnte nun sein, dass sich die CSU bundesweit betätigt und die CDU in Bayern Einzug hält. Zumindest in Sachsen hätte man ja noch den letzten Rest der DSU (Versuch der CSU sich 1990 bundesweit aufzustellen – wurde aber von Kohl damals abgewürgt) in Person von Roberto Rink. Möglich auch, dass nun Bayern eigene Wege geht und aus der Bundesrepublik austritt. Die Union und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt. Sie kündigten jeweils eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Ursprünglich wollte die Ampel das Parlament auf die Sollgröße von 598 Abgeordneten reduzieren. Nachdem die Union diesen Vorschlag von SPD, Grünen und FDP abgelehnt hatte, der die Streichung der Grundmandatsklausel noch nicht vorsah, präsentierte die Ampel die neue Variante mit 630 Abgeordneten und gestrichener Grundmandatsklausel. Mit den Stimmen der Ampel wurde das ganze nun durchgepeitscht. Warum? Das weiß nur der Fuchs…

Nach einer scharfen Kontroverse im Bundestag hat die Ampel-Koalition am Freitag, 17. März 2023, ihre umstrittenen Pläne für eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl mit 399 Ja- bei 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen durch das Parlament gebracht. Für den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung (20/6015) votierten in namentlicher Abstimmung 395 Parlamentarier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie drei AfD-Abgeordnete und ein fraktionsloses Mitglied des Bundestages. Dagegen stimmten neben 184 Unions- und 31 Linken-Abgeordneten auch 41 AfD-Parlamentarier sowie zwei Sozialdemokraten und drei fraktionslose Abgeordnete.” Quelle Deutscher Bundestag – Vorschläge zur Reform des Wahlrechts kontrovers bewertet + Wahlrechtsreform: Eine tumultartige Debatte im Bundestag – ZDFheute

Das sei das Werk der SPD, die sich davon einen Vorteil erhoffe, nach dem Motto “erst die Partei, dann das öffentliche Wohl”, sagte Albrecht Glaser (AfD). Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, warf der Ampel “Arroganz” vor. Sie habe die Änderung kurz vor der Abstimmung einfach so “hingerotzt”…

Ich glaube nicht, dass diese “Wahlrechtsreform” so vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.

 

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-in-deutschland/parlament-diskutiert-wahlrechtsreform-100.html

 

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Über Gerald Fontaine 1554 Artikel
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