Zwei aktuelle BGH-Urteile erweisen sich als Sensation: Die AGB von Facebook ist demnach in der bisherigen Form ungültig, da sie User unverhältnismäßig benachteiligt. Damit sind auch alle bisherigen Sperren und Löschungen widerrechtlich.
Das bedeutet im Prinzip, wer jetzt gegen eine Sperre oder Löschung von Facebook klagt, egal ob berechtigt oder nicht, kann gar nicht verlieren, da Facebook derzeit keine Rechtsgrundlage/AGB dafür hat.
Neue Facebook-AGB mit mehr Nutzerrechten erforderlich
Für die erforderliche Überarbeitung der AGB hat das Gericht ebenfalls einige Auflagen gemacht. So darf Facebook zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung durch Community-Richtlinien geringfügig einschränken, auch über rechtliche Grenzen hinaus. Es muss den von dieser Zensur betroffenen Personen aber den konkreten Verstoß erläutern und ein Einspruchsrecht sowie eine reale Überprüfung durch Mitarbeiter einräumen. Eine Sperrung des Users darf erst nach einer solchen Überprüfung erfolgen.
Dazu muss man wissen, dass die derzeitige Einspruchsmöglichkeit bei Facebook ein Fake ist. Man kann eine erneute Überprüfung beantragen, der Zensurbot fährt ein zweites Mal über den Beitrag und sperrt ihn dann aus dem gleichen Grund wie vorher. Eine Rechtfertigung vorzutragen (dass es ein Zitat ist, dass es Ironie ist, dass es aus dem Gesamtzusammenhang genommen wurde, dass es belegte Fakten sind etc.) ist derzeit nicht möglich. Diese Möglichkeit muss Facebook schaffen und nötigenfalls die zusätzlich erforderlichen Mitarbeiter einstellen. Durch Bots kann diese Aufgabe nicht angemessen erledigt werden.
Hier der Originaltext der BGH-Pressemitteilung
Und hier eine juristische Einschätzung durch Medienanwalt Joachim Steinhöfel
Beispiele für Zensur auf Facebook
“Schon der Wahnsinn, kann mich nicht an ein Attentat erinnern, das sog. Reichsbürger verübt haben. Im Gegensatz dazu dann die Morde von islamischen Einwanderern, die man zwar beobachtet hat, aber nichts dazu machen konnte. Deutsche Menschen werden kriminalisiert, weil sie eben eine andere Ansicht von ihrem Heimatland haben als das Regime. Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s! Da würde ich mir mal ein Durchgreifen des Verfassungsschutzes wünschen.”
Dieser Kommentar eines Users wurde gelöscht, der User wegen “Hassrede” gesperrt. Er klagte dagegen und bekam jetzt vom BGH Recht. Selbst ein Teddybärwerfer sollte erkennen, dass in diesem Kommentar niemand diskriminiert wird und allenfalls der Verfassungsschutz kritisiert wird. Dass so etwas gelöscht wurde und nach wie vor wird, dürfte hinreichender Beleg für illegale, politisch motivierte Zensur auf Facebook sein.
Ich selber war gestern, zeitgleich mit der Erstveröffentlichung dieses Artikels auf Philosophia Perennis, für 1 Tag auf Facebook gesperrt. Wegen “Mobbing” 😉
Screenshot der Facebook-Meldung
Dazu muss man wissen, dass zuvor erläutert und belegt wurde, dass Schwarze aufgrund höherer Kriminalität halt 6 mal häufiger in Auseinandersetzungen mit der Polizei geraten (weshalb natürlich auch die Kollateralschäden dort höher sind). Ebenfalls belegt wurde, dass Schwarze in den USA hauptsächlich von anderen Schwarzen misshandelt und ermordet werden, obwohl es dort doch viel mehr Weiße gibt, die das tun könnten.
Wen ich mit diesem Beitrag gemobbt haben soll, bleibt, selbst wenn er faktisch falsch wäre, ein Mysterium.
Irgend ein linksgrüner Facebook-Zensor machte sich trotzdem einen Jux daraus, mich für 1 Tag zu sperren. Wohl wissend, dass ich bei einem größeren Zeitraum gegen Facebook klagen würde und das dann auch auf ihn zurückfallen könnte.
Folgen dieses Urteils
Die Folgen sind nicht abzusehen. Im Prinzip könnte jeder im zurückliegenden Verjährungszeitraum Gesperrte gegen Facebook klagen und Schadenersatz fordern, da die Sperrung unrechtmäßig war. Allemal dürfte das zu Zigtausend Sammelklagen führen. Medienanwalt Steinhöfel reibt sich vermutlich schon die Hände.
Was mich angeht, so empfinde ich tiefe, ehrliche Schadenfreude gegenüber Facebook, wurde doch meine von jeher bestehende Rechtsauffassung gegenüber der FB-Zensur nun höchstrichterlich bestätigt.
Dieser Beitrag erschien zuerst am 30.07.2021 hier: BGH-Urteil: Facebook-Löschungen sind nicht rechtens! (philosophia-perennis.com).
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