Damit gilt insbesondere folgendes ab Mittwoch den 9.6.:
- Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum: Es dürfen zehn Personen zusammen kommen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben unberücksichtigt.
- Die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Innenbereich ist für Besucherinnen und Besucher mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zulässig. Sitzen in einem Gastronomiebetrieb Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen.
- Übernachtungsangebote sind nach vorheriger Terminbuchung und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes zulässig.
- Abweichend von § 16 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sind bei Beerdigungen und Eheschließungen bis zu 50 Personen zulässig. Die Testpflicht bleibt unberührt.
- Die Ausübung von Kontaktsport ist auf Innensportanlagen für Gruppen von bis zu 30 Personen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zulässig. Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
- Sportveranstaltungen sind mit Publikum unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zulässig.
- Regelbetrieb ist in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, in Schulen der Primarstufe und in Förderschulen auch oberhalb der Primarstufe, sowie in allen Schulen nach § 23 Absatz 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung die Präsenzbeschulung in allen Fächern und die zeitgleiche Präsenzbeschulung ohne zahlenmäßige Begrenzung der Schülerinnen und Schüler zulässig.
Hinweis: Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte sowie genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die auf einem PCR-Test beruht, vorzeigen können.
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