Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 1. April 2021:
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 1. April 2021 über die inzidenzunabhängigen Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wird mit Wirkung ab 24. April 2021, widerrufen. Damit gelten die Maßnahmen nach § 28b Abs. 1 und 3 IfSG ab 24. April 2021 unmittelbar.
Im Wesentlichen bedeutet das im Hinblick auf bisherige Lockerungen, dass im Landkreis Görlitz kein Click & Meet im Einzelhandel mehr möglich ist. Darüber hinaus sind kosmetische Dienstleistungen, außer Friseure und Fußpflege, untersagt. Sport von Kindern ist nicht mehr in großen Trainingseinheiten, d.h. nur in Fünfergruppen und nur bis 14 Jahre möglich. Museen, Galerien und Gedenkstätten sind geschlossen. Zoos u.ä. dürfen nur im Außenbereich mit Negativtest öffnen.
Wortlaut der Allgemeinverfügung und aktuell geltende Regelungen
Ab 24. April 2021 sind die Bundesregelungen zur Notbremse in Sachsen wirksam.
Quelle: Landkreis
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