Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Kölner Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es dem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte es, es „werde in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen.
Tja, und nun müssten eigentlich alle, die mit fetten Schlagzeilen den Verdachtsfall AfD gefeiert haben mit genauso fetten Schlagzeilen ihren Irrtum bedauern und den Wählern verkünden, dass die AfD momentan kein Verdachtsfall ist. Werden sie natürlich nicht tun, weil es keine anständigen Politiker und Journalisten mehr sind. Gelle #CDU, #SPD, #Linke, #Grüne, #FDP, #Haldenwang, #ÖRR…
Quellen Zeit Faz
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