Ein paar Fragen zur #Covid19 Allgemeinverfügung

Mindestens 2 Meter Abstand Herr Spahn! Das sind Vorbilder. - Screenshot twitter

Ich habe einige Fragen zur Allgemeinverfügung und hoffe im Interesse meiner Leser, dass ich darauf Antwort erhalte. Dieser Artikel geht also via E-Mail an das Landratsamt. Die Polizei meldet: 

Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung

Am vergangenen Wochenende haben Beamte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz insgesamt 173 Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet und 109 Platzverweise ausgesprochen.

Offensichtlich hatte das Wetter einen erheblichen Einfluss auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung. So entfielen auf den Samstag 159 der Anzeigen und 103 der Platzverweise. Hauptsächlich ahndeten die Ordnungshüter Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung. Das bedeutet, die Betroffenen hatten ohne einen triftigen Grund das eigene Zuhause verlassen.

Tja, und da wirft es bei mir schon die ersten Fragezeichen auf. Ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung scheint also schon vorzuliegen, wenn jemand zu einem Spaziergang in gebührenden Abstand zu anderen die Wohnung verlässt. Ja, Leute seid ihr völlig verrückt geworden, sollen die Bürger 24 Stunden in ihrer Bude sitzen? Das ist völlig kontraproduktiv und löst höchstens Wohnungskoller aus. Besser ist es doch, wenn die Bürger sich mit gebührendem Abstand auch mal anlasslos im Freien bewegen. Irgend etwas ufert hier ziemlich aus. Feuerschale und Grillen im eigenen Garten sind zulässig, wenn sich die Teilnahme auf Familienangehörige aus dem eigenen Hausstand beschränkt. Aber wenn sich diese Familienangehörigen zu einem Spaziergang zum O-See aufmachen, habt ihr was dagegen, das ist idiotisch.

Die Einsatzkräfte waren einerseits an beliebten öffentlichen Orten präsent und überprüften andererseits eingegangene Hinweise von Bürgern. Neben Kontrollen von Einrichtungen und Betrieben, lösten die Polizisten auch einige private Feiern auf.

Am Samstagvormittag erhielt die Polizei den Hinweis, dass Personen in einer Wohnung an der Gablenzer Straße in Bad Muskau deutlich vernehmbar eine Party feierten. Streifen des Reviers Weißwasser fanden den 34-jährigen Mieter und einen 30 Jahre alten Besucher beim gemeinsamen Musikhören. Die beiden Männer versuchten vergeblich den Beamten den Zutritt zur Wohnung zu verweigern. Die Polizisten erteilten dem 30-Jährigen, der sich ohne triftigen Grund außerhalb seiner vier Wände befand, einen Platzverweis. Der Deutsche reagierte mit Beleidigungen und Spuckattacken gegen die Ordnungshüter. Diese nahmen den Beschuldigten daraufhin bis Sonntagmorgen in Gewahrsam. Eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte folgte.  

Die Hoyerswerdaer Polizei hat am Samstag zwei Hinweise zu Verstößen gegen die Allgemeinverfügung erhalten. So fanden die Beamten in einer Wohnung am Fritz-Kube-Ring in Bernsdorf eine Mieterin, die mit drei weiteren Personen zwischen 21 und 25 Jahren augenscheinlich feierte. Die Polizisten belehrten alle, verwiesen den Besuch und zeigten die Verstöße an. Auch in der Lautaer Wöhlerstraße haben sich am Samstagabend unberechtigterweise mehrere Personen zum gemeinsamen Genuss von Alkohol getroffen. Diese Ansammlung löste eine Streife ebenfalls auf. Gegen die insgesamt sieben Personen im Alter zwischen 17 und 46 Jahren folgten die entsprechenden Anzeigen.

Ja, solche Dinge wie gegenseitige Besuche und womöglich Wohnungsparty muss man unterbinden, aber was spricht gegen einen Ausflug mit Fahrrad oder Motorrad? Oder allein auf der Parkbank sitzen? Einsam spazieren gehen? Auch ein privater Autokauf lässt sich abwickeln, ohne dass man sich zu nahe kommt.  Das sieht die Kamenzer Polizei wohl anders:

Die Beamten des Kamenzer Reviers stellten bei ihren Kontrollen am Sonntag unter anderem zwei Motorradfahrer fest, die sich auf Spazierfahrt von Dresden nach Kamenz befanden. Ein weiterer Bürger war auf dem Weg zu einer Fahrzeugbesichtigung für einen privaten Autoverkauf. Entsprechende Anzeigen folgten.

Meiner Meinung geht die Auslegung der Beschränkungen über den zur Bekämpfung von #Covid19 erforderlichen Rahmen, der sowieso schon sehr stark die Grundrechte einschränkt, deutlich hinaus. Ich empfehle mehr Augenmaß, ansonsten sind Widersprüche vorprogrammiert.

Was ist eigentlich mit Handwerksleistungen? Auf meinem Hausdach haben sich beim letzten Sturm einige Dachziegel verabschiedet, darf ein Dachdecker noch tätig werden, oder ein Maler der mir die Terrasse malt? Ich bitte das Landratsamt Görlitz auch im Interesse meiner Leser um baldige Antwort.

Das Landratsamt hat wie folgt geantwortet: 

vor der Beantwortung Ihrer konkreten Anfragen möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass am 01.04.2020 (0.00) eine neue Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (RVO) in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung „Ausgangsbeschränkungen“ vom 22. März 2020 ab.

Außerdem wurde die Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen“ vom 20. März 2020 überarbeitet, welche in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls am 20.03.2020 in Kraft getreten ist. Ziel der neuen Rechtsverordnung Ausgangsbeschränkungen ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduziert, um weitere Ansteckungen zu verhindern.

Nun zu Ihren Fragestellungen:

Liegt ein Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen vor, wenn jemand zu einem Spaziergang in gebührenden Abstand zu anderen die Wohnung verlässt? Warum sind keine Ausfahrten mit dem Motorrad oder ein privater Autokauf zulässig? Dürfen Handwerksleistungen in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich gilt bei uns in Sachsen nach wie vor: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft bleibt ohne triftigen Grund untersagt. Zu den triftigen Gründen zählt jedoch Sport und Bewegung an der frischen Luft. Hierzu gehören auch Spaziergänge. Die Bewegung draußen soll jedoch vorrangig im Umfeld der häuslichen Umgebung allein, in Begleitung des Lebenspartners oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen. Im Ausnahmefall ist das aber auch mit einer weiteren, nicht im Hausstand lebenden Person, erlaubt. Gemeint sind vor allem die Begleitung von alleinstehenden Seniorinnen und Senioren, die sonst nicht mehr das Haus verlassen. Wenn bei einem Spaziergang diese Regelungen eingehalten werden, liegt auch kein Verstoß gegen die Verordnung vor. Anders sieht das jedoch bei einer Ausfahrt mit dem Motorrad aus, da in diesem Fall das Umfeld der häuslichen Umgebung ohne triftigen Grund verlassen wird.

Ein triftiger Grund, um die häusliche Unterkunft zu verlassen, liegt auch für Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (Einzelhandel für Lebensmittel, der selbstproduzierenden und vermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetriebe, der Hofläden, der Getränkemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken, Sparkassen sowie Geldautomaten, Poststellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Reinigungen, Waschsalons, des Zeitungsverkaufs sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen) und den Großhandel vor. Der private Autokauf kann hier nicht mit eingeordnet werden, so dass ein triftiger Grund für das Verlassen der häuslichen Unterkunft damit nicht gegeben ist und entsprechend ein Verstoß gegen die Verordnung vorliegt.

Grundsätzlich darf man noch Termine mit Handwerkern machen.

Wie bereits ausgeführt, soll mit den Regelungen erreicht werden, dass physische soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. In diesem Sinne sollten Handwerksleistungen wenn möglich verschoben werden bzw. nur bei Notfällen erfolgen.

Abschließend möchte ich Sie auch noch auf die Internetseite des Freistaates Sachsen hinweisen, welche viele aktuelle Informationen enthält. Unter „FAQ – Antworten auf häufige Fragen“ können Sie sich sehr schnell informieren. https://www.coronavirus.sachsen.de

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Glaubitz

Öffentlichkeitsarbeit

Vorsicht Falle

Das ist kein Aprilscherz: Ein falscher Name kann teuer werden: Masken-Schneiderinnen drohen Abmahnungen. Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt Stoffmasken herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post vom Abmahnanwalt bekommen. Wer die Dinger “Atemschutzmaske” oder “Coronamaske” nennt, ist in der Abmahnlotterie dabei.

Also ihr fleißigen Näherinnen nennt die Dinger um Gotteswillen anders. “Gesichtstuch”, “Community-Maske”, “Nießschutz”… und vielleicht noch den Hinweis “schützt nicht vor einer Ansteckung mit #Covid19”.

 

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Über Gerald Fontaine 1554 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

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