Ab dem 19. April 2018 treten für den Innenstadtbereich Ostritz
sowie die angrenzenden Gebiete weitreichende Verkehrsführungsänderungen
in Kraft. (Komplett hier)
Innenstadtbereich
– Vollsperrung des Bereiches von der Bahnhofstraße bis
zur Kreuzung Klosterstraße/ Julius-Rolle-Straße, geltend
ab dem 19. April 2018, 9.00 Uhr
– Vollsperrung (Absperrungen, teilweise mit Polizeikontrolle)
aller Zufahrtsstraßen von der Görlitzer Straße
(die Görlitzer Straße/B99 selbst kann befahren werden)
bis einschließlich Juteweg
– Die Einfahrt auf die Grundstücke ist möglich bis Donnerstag
20.00 Uhr. Ab dann gilt ein generelles Halte und
Durchfahrtsverbot, das am 22.4.2018, 16.00 Uhr
aufgehoben wird.
– Wir bitten alle Bewohner, die an dem Wochenende zu
nutzenden Fahrzeuge auf den allgemein ausgewiesenen
Parkflächen abzustellen. Ab Donnerstag, den
19. April 2018, 20.00 Uhr, wird es nicht mehr möglich
sein, in die Innenstadt aus- oder einzufahren.
– Radfahrer und Fußgänger können den Bereich weiter
nutzen.
– Lieferanten für Gewerbetreibende und das Friedensfest
sowie Pflegedienste sind von diesen generellen
Regelungen ausgenommen und entsprechend informiert.
Klosterstraße, Bereich Viebigstraße
– stadtauswärts: keine Einschränkungen
– stadteinwärts: eingeschränktes Halteverbot
ab 20. April 2018, 14.00 Uhr
Käthe-Kollwitz-Straße
– eingeschränktes Halteverbot auf der Straßenseite
der ehemaligen Mittelschule
im Zeitraum 20. April 2018, 14.00 Uhr
Viebigstraße
– eingeschränktes Halteverbot auf der Straßenseite
der Hausnummern 3 bis 13
im Zeitraum 20. April 2018, 20.00 Uhr
Schulstraße
– absolutes Halteverbot beidseitig
im gesamten Straßenbereich
Lessingstraße
– absolutes Halteverbot in Richtung Hutbergsiedlung
Gartenstraße
– eingeschränktes Halteverbot in Richtung Lessingstraße
Gustav-Taute-Straße
– Einbahnstraße stadteinwärts
Anwohner-Parkflächen
Auf den nachfolgend ausgewiesenen Parkflächen dürfen lediglich
Fahrzeuge mit einem in der Stadtverwaltung Ostritz
kostenfrei erhältlichen Parkausweis abgestellt werden:
– Parkbereich auf dem ehem. Schulgelände der Mittelschule
– Fläche im MEWA-Bad
Parkplätze für das Friedensfest
– Schäfereistraße
– »Friedensblick«
Sonstige Hinweise
– Die verkehrsrechtliche Anordnung sieht vor, dass ab
Donnerstag, 19. April, 20.00 Uhr, das Halteverbot
und das Durchfahrtverbot Geltung erlangen. Anwohner
sollten bis Freitag, 20. April, 13.00 Uhr,
ihre Fahrzeuge aus dem Innenstadtbereich beräumen,
wenn diese am Wochenende benötigt
werden. Es werden ab 13.00 Uhr Kontrollen durchgeführt
und Fahrzeuge notfalls kostenpflichtig umgesetzt.
– Einkäufe in und um den Marktbereich ab Freitag nicht
mit dem Pkw erledigt werden können. Versuchen Sie
bitte daher, Ihre Einkäufe bis Donnerstag zu tätigen,
falls Sie diese nur mit dem Pkw erledigen können.
– Weitere Informationen erhalten Sie über das gesamte
Wochenende auf den Sozialen Netzwerken der Polizei
info und twitter: https://twitter.com/polizeisachsen)
und über das Bürgertelefon.
– Bitte achten Sie darauf, keine Gegenstände, wie beispielsweise
Mülltonnen oder Ähnliches, im öffentlichen
Verkehrsraum abzustellen.
– Parkkarten sind gut sichtbar hinter der Frontscheibe
anzubringen.
Parkkarten stellen keine Einfahrtsberechtigungen
dar. Sie legitimieren lediglich die Nutzung der ausgewiesen
Flächen Px, Py.
– Die Begehbarkeit des Bahnhofes ist dauerhaft gewährleistet.
Quelle: Ostritzer Stadtanzeiger Sonderdruck v.12.04.18
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