EU-DSGVO – ein paar Fragen

buidinh1803 pixabay

Reicht meine Datenschutzerklärung?

So, ich habe nun die Webseite an die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), welche am 25.Mai in Kraft tritt, angepasst. Ihr könnt ja mal ein paar Kommentare abgeben, ob mir dieses Unterfangen gut gelungen ist, oder ob es noch “Baustellen” gibt. Die Datenschutzerklärung und das Impressum habe ich mal verlinkt.


    [wpgdprc "Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden."]


     

    Fragen zur EU-DSGVO

    Allerdings ergeben sich für mich aus der EU-DSGVO noch ein paar Fragen:

    1. Aktive Einwilligung

    Es wird ja gefordert in einigen Fällen eine „aktive“ Einwilligung des Besuchers einzuholen. Allerdings habe ich momentan keine Ahnung wie eine aktive Einwilligung vonstatten gehen soll. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung ist nämlich erst ab 16 Jahren möglich. Daraus resultierend müßte ich eine Altersprüfung vornehmen, und allein für diesen Zweck Daten wie z.B. einen Altersnachweis erheben, die ich eigentlich nicht benötige.

    2. Microtargeting und Datenhandel

    Um im Bundestagswahlkampf 2017 sogenanntes Micro-Targeting zu betreiben haben CDU und FDP von der Deutschen Post personenbezogene Daten für einen “fünfstelligen Betrag” gekauft. Natürlich ohne Wissen oder gar Zustimmung der Betroffenen. Um ein nutzbares Datenpaket zu schnüren, kaufte die Post-Tochter DEUTSCHE POST DIREKT unter anderem auch Zulassungs- und Katasterdaten zu, um diese mit den im Hause vorliegenden Daten zu verknüpfen. Auch Informationen von Infratest Dimap wurden mit genutzt.

    Was hat so etwas mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit zu tun? Dieser Grundsatz galt übrigens schon vor Inkrafttreten der EU-DSGVO. Die deutsche Post benötigt derartige Informationen nicht für einen normalen Geschäftsbetrieb.

    Nun die sich daraus ergebende Frage: Ist so etwas mit Inkrafttreten der EU-DSGVO unmöglich geworden?

    Ich denke eher nicht, und damit ist das ganze ziemlich fragwürdig. Datenschutz sollte meiner Meinung zunächst mal bei einem Verknüpfungsverbot, von aus unterschiedlichen Quellen oder zu unterschiedlichen Zwecken erlangten, Daten beginnen. Ansonsten wird es immer möglich sein Profile anzulegen und nach den verschiedensten Kriterien zu sieben um Meinungen zu manipulieren oder Produkte zu verhökern.

    Dass man dann die Ergebnisse etwas anonymisiert, um sie dritten nach deren Kriterien aufbereitet zur Nutzung zu überlassen, ändert nichts an den Auswirkungen. Das Geschrei um Facebook ist in dieser Hinsicht eigentlich nur ein Beweis von der Doppelmoral einiger Politiker.

    3. Werbung

    Was ist mit Werbeeinblendungen auf der Webseite, wenn man die Aussagen bezüglich social Media Buttons zugrunde legt, wären ja Werbeeinblendungen ähnlich zu sehen. Nach Artikel 23 der EU-DSGVO kommen den nationalen Gesetzgebern Spielräume hinsichtlich der Betroffenenrechte zu. Ein aussagekräftiger Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt jedoch bislang nicht vor.

    4. Widerspruch zur Datenweitergabe

    Am 4.4.18 schaffte Facebook die Möglichkeit ab, nach Nutzerprofilen über Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu suchen. Das Unternehmen glaubt, dass über diese Funktion öffentlich zugängliche Informationen wie Profilfoto, Stadt oder Arbeitgeber der Mehrzahl aller rund zwei Milliarden Nutzer von außerhalb der Plattform abgesaugt worden sind. Auch den Datenverkauf an dritte will Facebook nach eigener Aussage in Zukunft unterlassen.

    Allerdings sind nun schon mal bis zu 2 Milliarden Datensätze in der Welt, welche nur noch ein wenig mit anderen Daten kombiniert werden müssen z.B. für Microtargeting oder Adressenhandel für Direktmarketing. Meist erfahren die Betroffenen erst davon, wenn sie mit einer personalisierten Werbebotschaft “beglückt” werden, ob derartige Daten dann auch anderweitig genutzt werden ist ebenfalls unklar. Wird es eine zentrale Widerspruchsstelle gegen diese Art der Datenweitergabe geben?

    5. Staatlicher Umgang mit Daten

    Eigentlich wäre es vonnöten, das staatliche Stellen wie Einwohnermeldeämter, und andere Behörden mit gutem Beispiel vorangehen und die Daten ihrer Bürger nur wenn eine schriftliche Erlaubnis zur Weitergabe vorliegt an dritte weitergeben.

    Viele andere namhafte Unternehmen wie Verlagsgruppen oder Onlinehändler tun dies auch. Es gibt sogar auf Datenhandel und Aufbereitung spezialisierte Unternehmen.

    Das eigentliche Übel ist doch, dass die Politik derartiges nicht verhindert und ein solcher Datenhandel in Deutschland nach Bundesdatenschutzgesetz und auch nach der neuen EU-DSGVO völlig legal sind.

    Hier könnt Ihr aus einem Adressbestand von rund 70 Millionen wählen:
    https://schober-eservices.com/selection/59/query
    und auch gleich nach euren Kriterien sieben lassen…

    Übrigens die Bundesregierung liebt facebook

    Nützlich zum Thema

    https://regina-stoiber.com/2018/03/11/datenschutz-verfahrensverzeichnis-nach-artikel-30-dsgvo-mit-muster/

    https://www.blogmojo.de/dsgvo-linksammlung/

    Diskussion

    Für eine Diskussion zu den aufgeworfenen Fragen und für das Einbringen weiterer Fragen nutzt bitte die Kommentarfunktion.

     

     

     

    Related Images:

    .

    Über Gerald Fontaine 1553 Artikel
    In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

    Ersten Kommentar schreiben

    Antworten

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.




    Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.