
Art. 111 GG und der Schuldenberg ohne gültigem Haushalt für 2025
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 111 (1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so […]
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 111 (1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so […]
und ich fühle mich an die gute alte DDR mit ihren 5 Jahresplänen erinnert. Die hatte auch kein Geld und viele Träume. Jede der an […]
Ganz großes Kino. Wer war der “Seniorpartner” in der vorigen Regierung? Welcher Gesundheitsminister kaufte völlig überteuerte FFP2 Masken und ähnliches ein? Wer trat ein Maut […]
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