oder heißt das Kabinett?
Da saßen sie nun die politisierenden von der Groko, häßliche alte Kerle und Weiber. “11 Mitgliedsstaaten haben auch eine CO2-Bepreisung im Non-ETS Bereich eingeführt” laberten sie.
Ein besonders dicker Kerl fragte “Wer soll das bezahlen?” Da wurden sich dann alle schnell einig, die breite Masse. “Wir erzählen etwas von Entlastungen für Pendler und beim Strompreis. Zusätzlich noch ein paar Förderprogramme und Anreize zur CO2-Einsparung.”
“Geil”, quietschte eine etwas dürre Frau und fragte gleich “Das gilt doch dann auch für Wohnungsunternehmen wie Wohn-Ovia?” Als alle bejahten, lehnte sie sich zufrieden grinsend zurück.
So ging das Stundenlang bis alles ausgehandelt war. Ich habe mich unterdessen am Buffet schadlos gehalten, der Käse war köstlich. Als jemand sagte “Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung müssen in die Klimaschutzfördermaßnahmen fließen oder in Form einer Entlastung den Bürgern zurückgegeben werden” quietschten viele entsetzt “aber die Migration!” Bis eine alte Mutti ergänzte “schreiben wir jedenfalls in unseren Eckpunkteplan”. Alle nickten zufrieden.
Für den Spruch: “Jede und Jeder wird in der Transformation zurechtkommen, auch bei kleinem Einkommen.” gab es sogar stehende Ovationen. “Ja, so werden wir die nächsten Wahlen überstehen”, sagte eine Frau zufrieden.
Was bitte sind eigentlich Schutzfördermaßnahmen? – Soweit der dicke Hans live aus Berlin.
Er hat dann noch ein paar herumliegende Zettel eingerafft und sich wieder nach Zittau verzogen. Momentan liegt er in der Ecke und schnarcht.
Aus den mitgebrachten Zetteln geht folgendes hervor:
Die Pendlerpauschale wird ab 2021 ab dem 21sten km auf 35 Cent befristet bis zum 31.12.2026 angehoben.
Strom wird ein klein wenig billiger, ab 2021 wird die EEG-Umlage um 0,25 Cent pro kWh gesenkt. Entlang des CO2-Bepreisungspfades beträgt die Entlastung 2022 0,5 Cent pro kWh und 2023 0,625 Cent pro kWh…
Das Wohngeld wird um 10% erhöht und für Vermieter wird die Umlage einer CO2 Bepreisung auf die Mieter begrenzt, falls möglich. Man will prüfen…
…Deshalb wird die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, um zum 1. Januar 2020 die Luftverkehrsabgabe in dem Umfang zu erhöhen, damit im Gegenzug die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19% auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% gesenkt werden kann. Damit wird Bahn fahren um 10% günstiger.
Im Zuge der Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes werden Dumpingpreise bei Flugtickets verhindert, indem diese nicht zu einem Preis unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren verkauft werden dürfen.
ab dem 1. Januar 2021 wird die Bemessungsgrundlage der KFZ-Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 gCO2/km in zwei Emissionsstufen erhöht.
…Die Bundesregierung wird die Attraktivität des Radverkehrs erhöhen…
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