Aus aktuellem Anlass: einen meiner Bekannten hat es nämlich erwischt. Neulich erhielt er ein Schreiben von einer Berliner Anwaltskanzlei mit dem Inhalt, er habe mit Bittorrent am 14.April um 23:11 Uhr mit der IP Nr. xxx das Werk des Sängers yyy mit dem Titel zzz heruntergeladen und somit weiterverbreitet. Für die Weiterverbreitung per torrent besitze der Mandant der Anwaltskanzlei das alleinige Recht. Gegen Zahlung von 600 € würde man von einer gerichtlichen Verfolgung absehen. Die beigefügte Unterlassungserklärung habe bis zum x. (ca.8 Tage nach Erhalt des Schreibens) unterschrieben bei der Anwaltskanzlei einzugehen. Das Geld 2 oder 3 Tage später. Ansonsten würde man dem Mandanten zu einer gerichtlichen Verfolgung raten, ein derartiges Verfahren könne locker bis zu 10.000 Euro kosten.
Wenn bei euch so ein Werk eingehen sollte, nicht ignorieren, aber die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls unterschreiben, falls noch etwas Zeit ist, dann sucht einen Anwalt auf, der sich mit Urheberrecht im Internet auskennt. Sollte die Zeit nicht reichen, dann schickt wenigstens eine modifizierte Unterlassungserklärung, Muster findet ihr im Web.
Nun werdet ihr euch fragen, wie kommen die drauf, dass ich das heruntergeladen habe, die Antwort steht eigentlich schon im Anwaltsschreiben oben. Der Mandant des Anwalts hat das Werk per Bittorrent ins Netz gestellt, und brauchte nur noch die IP-Adressen der Leecher notieren, b.z.w. die Software des Mandanten hat das automatisch erledigt. Da jeder der Bittorrent benutzt, jedes heruntergeladene Datenschnipsel automatisch wieder seedet, also für andere verfügbar macht, kommen derartige Klagen häufig vor Gericht durch. Gleiches gilt für das P2P-Streaming, welches immer öfter für verlockende Fernsehangebote im web wie z.B. Bundesliga oder Champions-League eingesetzt wird.
Nun fragt ihr euch sicherlich wie man solche Probleme umgehen kann, dazu gib es mehrere Antworten: einmal indem man P2P protokollbasierte Dienste wie Bittorrent oder P2P-TV nicht nutzt, oder indem man seine IP-Adresse z.B. durch Nutzung eines VPN-Tunnels oder des Tor-Netzwerkes verschleiert.
Übrigens, es kann euch trotzdem noch treffen: deutschen Gerichten ist nämlich verborgen geblieben, dass der Zeitstempel in manchen Fällen nicht stimmt, und auch von einem “Man in the Middle Angriff”, wo der ahnungslose Benutzer kaum eine Chance hat, diesen überhaupt zu bemerken, haben deutsche Gerichte noch nichts gehört…
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