Heil Rentenpakt

By CDU [CC BY-SA 3.0 de], via Wikimedia Commons

Nein, nicht was ihr jetzt vielleicht denkt

Ich meine natürlich Hubertus Heil und seine Heil V und Rentenpläne. Nach über 100 Tagen im Amt darf ja mal die Frage erlaubt sein, was nun konkret gegen die Altersarmut und die beim Hartz IV Regelsatz fehlenden ~ 150 € unternommen wird.

Eine Altersrente von weniger als 800 Euro monatlich erhielten Ende 2016 8,6 Mio Rentner, also knapp 50% aller deutschen Rentner. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor. Natürlich müssen nicht alle ausschließlich von dieser Rente leben, manche bekommen noch aus anderen Versorgungssystemen weitere Renten. Momentan ist also die Situation deutscher Rentner bezüglich Altersarmut mit rund 4% Betroffenen nicht so bedrohlich. Allerdings gibt es eine Prognose dass bis 2036 schon mindestens 20% der deutschen Rentner von Altersarmut betroffen sein werden. Auch ist nicht absehbar was letztendlich die Migration noch an dieser Prognose ändern kann. Zwar kommt dadurch einerseits Geld in die Rentenkasse, allerdings wird der Staat dafür an anderer Stelle (Hartz IV, Wohnungsbau, Mieten, Bildung, Verwaltung, Krankenversicherung) erheblich mehr ausgeben müssen.

Rentenpläne

Nach ersten Informationen zu Hubertus Heils Rentenkonzept soll es Verbesserungen bei der Mütter- sowie der Erwerbsminderungsrente geben. Dazu kommt dann noch die “doppelte Haltelinie” (max.20% Beitrag – min 48% Auszahlung bis 2025). Toll, das wird das Problem der Altersarmut kaum verringern. Abgesehen davon dass das Rentensystem einer grundsätzlichen Reform bedarf. Es ist mal wieder das Verschieben einer schon seit Jahrzehnten bekannten Problematik in die Zukunft die gefälligst andere  ausbaden sollen. Auch der Bundesrechnungshof warnt inzwischen schon vor den Kosten der geplanten Rentenreform und schätzt dass ab 2020 mehr als 100 Mrd.€/Jahr aus Steuermitteln bereitgestellt werden müssen. 2017 betrug der Zuschuss 91 Mrd.€

Mütterrente

Dabei ist die Mütterrente 2 nicht der große Wurf, davon sollen nur Mütter mit mindestens drei Kindern profitieren. Natürlich auch dann, wenn diese Mütter finanziell gut dastehen. Den Großteil der Mütterrente finanzieren übrigens die Beitragszahler und die Senioren selbst, da dann Rentenerhöhungen noch niedriger ausfallen werden und Beiträge noch kräftiger steigen. 

Auf diesen Zusammenhang hatte die Rentenversicherung bereits bei der letzten Erhöhung der Mütterrente im Jahr 2014  hingewiesen. Krass dargestellt werden also Mütter mit 2 oder weniger Kindern, sowie die Rentner die ohnehin wegen Altersarmut noch Nebenjobs abarbeiten zur Kasse gebeten, um Mütter mit 3 Kindern zu finanzieren.

Schon die letzte GroKo hat mit den Wahlgeschenken Mütterrente und Renteneintrittsalter 63 nicht im Sinne der Wirtschaftlichkeit gehandelt und diesmal gibts dann eben die nächste Erhöhung der Mütterrente und die “doppelte Haltelinie” die nach 2025, wo die geburtenstarken Jahrgänge beginnen in Rente zu gehen, nicht zu halten ist.

Wenn man dann an die vielen alleinerziehenden mit 2 oder weniger Kindern denkt, welche per Hartz IV “aufstocken”, oder die Erwerbsbiografie vieler “Ossis” ab 1990, die durch Arbeitslosigkeit und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geprägt war und teilweise heute noch ist, bedenkt, sollte man wenigstens allen die Sicherheit geben im Alter menschenwürdig leben zu können.

Lösungsansätze

Vermutlich soll das Dilemma durch den Flüchtlingsstrom nach Europa gelöst werden. Das ist leider eine Milchmädchenrechnung die nicht aufgehen kann. Mit einem vernünftigen Einwanderungsgesetz wäre das vielleicht anders. Deutschland braucht keine Landarbeiter oder Fischer sondern für eine “Industrie 4.0” gerüstete Facharbeiter oder ausgebildete Pflegekräfte.

Auch eine bessere Förderung von Kindern könnte helfen die Geburtenzahl von 1,46 (deutsche Staatsbürger – 2017) auf über 2 zu bringen. Dabei denke ich nicht an Baukindergeld oder eine ständige Erhöhung des Kindergeldes, weil das bei den ärmsten ohnehin nicht ankommt, sondern mit Hartz IV, Verzeihung Heil V verrechnet wird.

Meines Erachtens wäre es an der Zeit mal an eine bedingungslose Grundrente (oder meinetwegen auch Lebensleistungsrente, Mindestrente…) nach mehr als 35 Beitragsjahren zu denken, die unabhängig von Einkommen oder Vermögen bei ca. 1200€ liegen sollte. Davon geht ja dann noch Krankenversicherung und möglicherweise Steuern ab. Mietzuschüsse lassen sich, sofern notwendig, über Wohngeld organisieren. Natürlich müsste auch da der Staat aus Steuermitteln zuschustern, allerdings tut er das momentan via würdelose “Grundsicherung im Alter” nach Vermögensverbrauch ohnehin.

Apropos “Grundsicherung im Alter”, bisher habe ich zwar Geräusche wie Erträge aus Riester/Rürup nicht bei Heil V gegenrechnen und ähnliches gehört, aber konkretes fehlt. Abgesehen davon dass ein derartiges Vorgehen ungerecht denen gegenüber wäre, welche eine andere Form der Altersvorsorge wie z.B. Wertpapierdepot, Lebensversicherung oder Bausparvertrag gewählt haben. 

Außerdem gibt es dann noch das Konzept einer “Solidarrente” (Linke, Grüne, SPD) in die alle einzahlen sollen. Auch stand wohl die SPD Forderung nach einer  “Lebensleistungsrente” von gerade mal 10% über Hartz IV Niveau im vorigen Koalitionsvertrag und wurde nicht umgesetzt. 

Ich glaube nicht daran, dass sich Beamte und Politiker von ihrem Versorgungssystem trennen werden, und auch eine Beteiligung der Spitzenverdiener oder erfolgreicher selbständiger Unternehmer an einer Solidarrente ist wohl eher illusorisch. Das wird eine Lobby ganz schnell richten. Was sich letztendlich durchsetzen wird bleibt abzuwarten.

Heil V

https://www.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-hartz-iv-der-undankbare-job-des-hubertus-heil/21185326.html 

Mietpreisbremse

Vermieter müssen schon vor Vertragsunterzeichnung die Höhe der Vormiete angeben. Toll, und wie viele werden das vom künftigen Vermieter fordern? Aber es kommt noch besser, es soll Mietern leichter möglich sein, sich gegen unrechtmäßig hohe Mieten zu wehren und innerhalb von 6 Jahren darf die Miete maximal um 3€/qm steigen. Ja das ist fürwahr eine MIETPREISBREMSE.

“Herausmodernisieren“ – was für eine geile Wortschöpfung – soll mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Da stellt sich glatt die Frage wie man “Herausmodernisieren” von normalen Modernisierungsmaßnahmen, die nur noch mit 8% statt bisher 11% auf die Miete umgelegt werden dürfen, unterscheiden will.

Das war´s dann schon. 

Teilhabechancengesetz

Die Lage am Arbeitsmarkt ist so gut wie schon lange nicht mehr. Allerdings profitieren nicht alle davon. Insbesondere diejenigen, die schon lange vergeblich nach Arbeit suchen, haben ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Ihnen wird das Teilhabechancengesetz eine neue Perspektive eröffnen und den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen. Dazu schaffen wir einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Der Bund setzt dafür vier Milliarden Euro ein. Denn Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und Teilhabe.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales – Quelle: BMAS

Das Teilhabechancengesetz, welches man als Versuch eines Beitrages zu Heil V sehen kann, sieht vor mit dem Instrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt” Personen, die mindestens sieben Jahre in den letzten acht Jahren Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren, in den ersten zwei Jahren ihrer Beschäftigung zu hundert Prozent auf Mindestlohnniveau zu subventionieren. Danach verringert sich der Zuschuss um jährlich zehn Prozent. Die Förderung soll maximal fünf Jahre dauern. 

Nun da gibt es wenig Auserwählte, ich zum Beispiel habe 2009-11 “Bürgerarbeit” geleistet und keine Leistungen nach SGB II bezogen. Also schon mal Pech gehabt. Vielleicht nächstes Jahr…

Vielleicht kommt ja “Eingliederung von Langzeitarbeitslosen” in Frage: Langzeitarbeitslose die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind bekommen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr mit der Hälfte des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts… Es besteht eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers von sechs Monaten nach dem Ende der Förderung.

Naja mit einem GDB von 30% wird sich vermutlich jeder Arbeitgeber 3x überlegen ob er mich will. Schaun wir mal, nächsten Sommer kann ich wieder Bundesfreiwilligendienst beantragen weil die 5 Jahre rum sind…

 

 

 

 

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Über Gerald Fontaine 1709 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

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