Im Juni 2013 bat mich eine junge Frau, Epileptikerin mit 60% Schwerbehinderung einem kleinen Kind ohne Führerschein und mit geringen Deutschkenntnissen um Hilfe. Die junge Frau hatte 5 Jahre in Deutschland gearbeitet, wohnt im Zittauer Gebirge und war im Februar 2013 arbeitslos geworden.
Das Arbeitsamt hat bei Arbeitslosmeldung auch problemlos einen Arbeitslosengeldbescheid gefertigt und danach mehrere Termine mit der jungen Frau durchgeführt, als die junge Frau im April einen Termin nicht wahrnahm weil das Kind erkrankt war, zwischendurch einen Termin am falschen Tag wahrnahm und infolge epileptischen Anfall einen weiteren Termin versäumte, geruhte das Amt zu entscheiden, daß ein Arbeitslosengeldanspruch nicht mehr gegeben sei. Das Jobcenter begann daraufhin mit einer 3 monatigen Sperrfrist und Rückforderung um sich zu werfen.
Das Arbeitsamt zahlte nach Arbeitslosengeldneuantrag wieder und da die Widerspruchsfrist für den Bescheid, daß der Arbeitslosengeldanspruch erloschen sei, noch nicht abgelaufen war, habe ich zunächst einen Widerspruch zu diesem Bescheid ohne jegliche weiteren Begründungen gefaxt und um Akteneinsicht gebeten. Parallel dazu war ich mit der jungen Frau bei der Leistungsrechnerin im Jobcenter (schon die Telefonhotline ist eine Zumutung) , nach einem längeren Gespräch war diese der Meinung dass das Jobcenter so lange stillhält bis der Widerspruch beim Arbeitsamt geklärt ist.
Nach einigen Tagen kam vom Arbeitsamt ein Bestätigungsschreiben, das der Widerspruch fristgerecht eingegangen sei. Nach einer weiteren Woche wurde mitgeteilt Akteneinsicht sei leider nur in Bautzen möglich und ob irgendwelche Belege zu den versäumten Terminen nachgereicht werden könnten. Als ich das neurologische Gutachten und eine Bescheinigung von der Kinderärztin einreichte streute sich das Arbeitsamt Asche auf Haupt und alles war vom Tisch.
Ich finde es aber trotzdem traurig wie deutsche Ämter mit Menschen umgehen. Im konkreten Fall muss ich fragen warum ist der jungen Frau im April nicht in einfachen Worten erklärt worden was benötigt wird? Zettel vom Arzt hätte sie verstanden. In bestem Amtsdeutsch abgefasste ellenlange Werke hat sie nicht begreifen können. Aber die Computer von Schimmelchen scheißen nur solche Werke aus….
In Zittau treibt das ganze noch besondere Blüten durch den Umstand dass sich manche zeitgleich mit beiden Ämtern rumärgern dürfen, natürlich in bestem Amtsdeutsch und Bescheiden mit Bescheiden zum Bescheid damit keiner mehr bescheid weiss…
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