Der Voralpen-Imperator kanns nicht lassen

(c) Deep Thought

Scheinbar ruhig war es geworden um den bayrischen Coronator Söder und seinen Hofstaat, seit dem Ausgangssperren-Beschluss des Bayerischen Verwaltungs-gerichtshofs vom Oktober vergangenen Jahres und dem (vorläufigen) aus im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht im April diesen Jahres.

Eher kläglich wirkten in letzter Zeit die Versuche des bislang eher autoritär polternden Hosentaschenimperators, seine Corona-Allmachtsphantasien an den Mann bzw. über das niedere Volk zu bringen. Daran konnte auch der jüngste Vorstoß von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, eine Impfpflicht ab 60 bei der 95. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 22./23. Juni in Magdeburg erneut in die Debatte einzubringen, nichts ändern.

 

Dementsprechend dürftig war dann auch die Berichterstattung in den Medien über diesen “gescheiterten” neuen Anlauf der Corona-Vasallen Holetschek, Lucha und Klose. Einzig ein Statement von Lucha konnte ich nach längerer Suche beim SWR finden:

Nach der GMK am Donnerstag (23. Juli) sagte Lucha, man habe besprochen, sich auch der Debatte über eine mögliche Impfpflicht ab 60 Jahren zu stellen, wenn ein Impfstoff zur Verfügung stehe, der an neue Corona-Varianten angepasst sei. Dann will Lucha auch “die Kollegen im Bundestag für diese Debatte gewinnen”.

Ob sich Grinsekanzler Olaf Scholz, der sich bereits kurz nach der Abstimmungs-niederlage im Bundestag klar gegen einen erneuten Versuch eine Impflicht einzuführen aussprach, zu einer Wiederholung der Debatte motivieren lässt, ist zwar mehr als fraglich – doch:

Was hingegen offensichtlich wird, liest man die Beschlüsse, die auf der GMK vom 22./23. Juni und auf der Sonder-GMK vom 1. Juli formuliert wurden, ist die Tatsache – Impfpflicht hin oder her -, dass das Instrumentarium, das sich die politische Kaste für den kommenden Herbst zurechtlegt, den Maßnahmenpaketen der vergangenen zwei Jahre in nichts nachsteht. Im Gegenteil, einige Maßnahmen und Methoden sollen eiligst präzisiert und in Stellung gebracht werden, damit das PLandemie-Theater möglichst ungehindert weitergehen kann.

Hier ein paar Auszüge:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekräftigen ihren Beschluss vom 16.05.2022 und bitten die Bundesregierung erneut, noch vor der Sommerpause unter Einbeziehung der Länder einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen und den Ländern dadurch effektive sowie rechtssicher handhabbare Befugnisse einzuräumenDer Entwurf einer Formulierungshilfe eines COVID-19-SchutzG vom 24.06.2022 nimmt die erforderlichen Änderungen der Befugnisse im Infektionsschutzgesetz bewusst aus.[…]

Als Basismaßnahmen für den Herbst/Winter hält die GMK vor allem die Möglichkeit einer Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2–Maske) und von Abstandsgeboten in Innenräumen für erforderlich. Um den Ansteckungsgefahren frühzeitig zu begegnen, sollten die Länder Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen oder Kindertageseinrichtungen anordnen können.[…]

Sollten wegen einer ungünstigen Entwicklung der Corona-Pandemie die Basismaßnahmen für den Schutz des Gesundheitssystems nicht ausreichen, müssen die Länder weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können. Hierzu zählen u.a. Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen. Diese Befugnisse sind gesetzlich im IfSG bereits jetzt zu regeln.

Die GMK ist sich darüber einig, dass Kapazitätsbeschränkungen oder sogar die Untersagung von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die nicht der zwingenden Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und sozialen Lebens dienen, wenn irgend möglich vermieden werden sollen. Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen hat oberste Priorität. Gleichwohl müssen auch diese Instrumente der Pandemiebekämpfung im Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen.[…]

[…] Der Bund wird gebeten, das bestehende Surveillance-System weiter auszubauen sowie volldigitalisierte Meldewege zu implementieren.

[…] Zahlreiche Gerichtsentscheidungen haben bestätigt, dass die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen rechtmäßig waren oder – bei Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutz – voraussichtlich rechtmäßig sind.

Und, ganz lapidar heißt es in einer Protokollnotiz am Schluss:

“Bayern wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen, wenn sie vollziehbar ist.[…]

Mit diesem Instrumentarium ausgestattet, können Söder, Klaus “letztlich ist eine Impfpflicht der schnellere Weg aus der Pandemie” Holetschek & Co (in Bayern) wieder ihre Sturmtruppen losschicken, um vermeintliche Corona-Rebellen zu jagen.

Lassen wir uns also nicht täuschen. Es mag zwar vordergründig ruhiger um den fränkischen Scheinriesen geworden sein, im inneren ist er im Jahre 3 n.C. (nach Corona) immer noch der selbe Voralpen-Imperator, der er seit Beginn des Covidzän war. Eine neue Episode von SOEDER WARS‘ steht uns womöglich bevor: Das Impfperium schlägt zurück!

Hier finden sich die Beschlüsse der GMK nach Datum und Tagesordnungspunkten indexiert: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html


Dieser Beitrag erschien zeitgleich auf f+f Der Voralpen-Imperator kanns nicht lassen – von DeepThought | fisch+fleisch (fischundfleisch.com)

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