Tatort Auto – Gedankenlose Tierquälerei im Sommer

privat beigestellt von Ulrich Dittmann

Jetzt ist der Sommer wieder da, mit Sonne, hohen Temperaturen und viel Spaß für die Menschen bei verschiedensten Aktivitäten im Freien. Da dürfen manchmal auch unsere vierbeinigen Begleiter mit! Doch Vorsicht: Zuviel Sonne birgt Gefahren, bis hin zum Kollaps, schlimmstenfalls gar mit Todesfolge.

 

Auch im Schatten, bei bedecktem Himmel oder bei noch relativ kühlen Temperaturen heizen sich Autos auf. In einem geschlossenen Wagen kann die Temperatur binnen kurzer Zeit auf über 60°C steigen!

Schilderung eines konkreten Falles : Sommer, ca. 30° im Schatten. Ein mittelgroßer Hund springt in einem geparkten Auto hechelnd hin und her. Aufmerksame Passanten benachrichtigen die Polizei. Diese öffnet den PKW, da das Tier im heißen Auto ganz offensichtlich in Lebensgefahr war. Der Hund konnte glücklicherweise ohne Folgeschaden gerettet werden – doch der Hundehalter musste sich mit einer Anzeige wegen Tierquälerei auseinandersetzen.

Im Inneren eines abgestellten Fahrzeuges herrschen im Sommer bei 30 °C nach Messungen von technischen Sachverständigen bereits nach wenigen Minuten Temperaturen von über 40°C . Selbst wenn ein oder zwei Fenster während der Aufheizungsperiode einen Spalt geöffnet sind, kommt es zu keiner wesentlichen Verringerung der Wärmewerte im Wageninneren. Dem normalen Bereich der Körpertemperatur eines Hundes von etwa 38°C bis 39°C steht eine Letaltemperatur ab 41,7°C gegenüber. Bei 41°C treten Funktionsstörungen am Nervensystem, bei 44°C der Tod ein. Bei hoher Luftfeuchtigkeit kann eine Wärmestauung bereits bei 40°C zum Tod führen. In vielen Fällen kommt es bereits deutlich vor Erreichen dieser Körpertemperaturen zu einem tödlichen Kreislaufkollaps.

Bei einem Hitzeschlag:

– Tier an einen schattigen, gut klimatisierten Ort bringen

– Tier in nasse, kalte Tücher einwickeln oder vorsichtig mit kaltem Wasser (Gartenschlauch, Duschbrause) abduschen

– Bei Bewusstlosigkeit: Zunge vorlagern und Fremdmaterial (z. B. Erbrochenes) aus Rachen entfernen

– Umgehender Transport unter nassen Tüchern zur Tierarztpraxis

Dieses andauernde Leiden im Inneren eines aufgeheizten PKW ist unzweifelhaft als strafbewehrte Qualzufügung im Sinne des Tierschutzgesetzes einzustufen. (Gutachten – Dr. Petermann des Amtstierärztlichen Dienstes Niedersachsen)

Das heißt:

– Eigene Tiere im Sommer möglichst nie alleine im Auto zurücklassen; beim Kurzparken ggf. mindestens zwei gegenüberliegende Fensteröffnungen mindestens(!) handbreit offen halten, damit Durchzug gegeben ist.

– Beim Abstellen eines Fahrzeuges im Schatten daran denken, dass die Sonne »wandert«, so dass nach oft kurzer Zeit das Auto mitsamt den Insassen in praller Sonne brüten kann.

– Beim Feststellen eines Missstandes wie geschildert – wegen wichtiger Beweissicherung – Automarke, Farbe, KFZ-Kennzeichen, Datum, Tageszeit und beobachtete Verweildauer des Tieres im Auto notieren. Namen und Anschriften der Zeugen festhalten.

– Nur im Notfall, wegen möglicher Regressforderungen – und nur im Beisein von Zeugen – selbst bei der Öffnung des Fahrzeuges »Hand anlegen«.

– Polizei benachrichtigen und auf Öffnung des Fahrzeuges drängen.

– Strafanzeige wegen Verdachts der Tierquälerei erstatten.

Hinweis

Als sinnvoll hat sich in der Praxis erwiesen zusätzlich den Tierschutzverein zu informieren und auch die Presse einzuschalten , um den Skandal einer solchen gedankenlosen Tierschinderei öffentlich zu machen.


Dieser Beitrag erschien zeitgleich auf f+f Tatort Auto – Gedankenlose Tierquälerei im Sommer – von Ulrich H. Dittmann | fisch+fleisch (fischundfleisch.com)

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