Propagandakrieg – An Lächerlichkeit nicht zu überbieten

geralt (CC0), Pixabay

Nachdem RT Deutsch in Deutschland eine Sendelizenz verwehrt wurde, feierte RT Deutsch schon den Sieg, ihnen war es gelungen eine europäische (ich glaube serbische) Lizenz zu erhalten. Doch weit gefehlt, mit einer derartigen Lizenz darf man laut einer deutschen Medienaufsicht in Deutschland kein Rundfunk oder Fernsehprogramm ausstrahlen.

Nun haben die “bösen Russen” reagiert und der “Deutsche Welle” die Sendelizenz in Russland entzogen. Schon gellt der Aufschrei der Empörung durch die Politik. Das sei doch gänzlich anders, DW sei doch Qualitätsjournalismus, während es sich bei RT um Staatspropaganda handele. 

Der Bund kritisiert die Schließung des Moskauer Büros der Deutschen Welle durch Russland. “Die Maßnahmen, die die russische Regierung heute gegen die Deutsche Welle angekündigt hat, entbehren jeglicher Grundlage und stellen eine erneute Belastung für die deutsch-russischen Beziehungen dar”, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts. Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, würde dies die freie Berichterstattung unabhängiger Journalisten in Russland, “der gerade in politisch angespannten Zeiten eine besondere Bedeutung zukommt, in erheblichem Maße einschränken”, so die Sprecherin.

Den Vergleich zwischen der Deutschen Welle und dem Sender RT DE weise man entschieden zurück. Die Deutsche Welle arbeite als unabhängige Medienanstalt, deren Mitarbeiter “in Russland bereits seit Jahren als freie Journalisten arbeiten und zwar auf Grundlage der geltenden Gesetze und mit entsprechender Zulassung”. RT DE sende im Moment ohne Lizenz und habe keine Zulassung beantragt, obwohl die Verbreitung des Rundfunkprogramms zulassungspflichtig sei. 

“Die Prüfung genau dieses Sachverhalts ist Sache der dafür zuständigen, unabhängigen Landesmedienanstalten, die gestern eine Entscheidung getroffen haben. Für RT DE gelten dabei dieselben Regeln wie für alle anderen Sender – auch was den Aspekt der Staatsferne angeht.” Die Bundesregierung könne und dürfe auf das Verfahren keinen Einfluss nehmen. “RT DE hat nach deutschem Recht die Möglichkeit, auf dem Rechtsweg gegen die Entscheidung der Landesmedienanstalt vorzugehen.”

Der Witz ist nur, dass das offenbar gar keine Landesmedienanstalt entschieden hat, sondern laut FAZ die “deutsche Medienaufsicht.” Mitte Dezember hatte das russische Staatsmedium sein deutschsprachiges TV-Programm über verschiedene Verbreitungswege, darunter über seine Webseite und via Satellit, gestartet. RT berief sich auf eine serbische Sendelizenz.

Die deutschen Medienregulierer sind hingegen der Ansicht, dass sich die Veranstalterin von RT DE auf keine andere europarechtlich legitime Erlaubnis berufen könne. Die Videoplattform Youtube sperrte wenige Stunden nach Sendestart im Dezember den entsprechenden Kanal auf seiner Plattform und berief sich auf Community-Richtlinien. Einige Tage später stellte auch der Satellitenbetreiber Eutelsat die Satellitenverbreitung ein. Die Medienregulierer hatten einen Tag nach Sendestart ein Verfahren eingeleitet, dessen Ergebnis jetzt mit dem Bescheid vorliegt.

Die deutsche Medienaufsicht hatte die Verbreitung des als Propaganda-Instrument des Kreml geltenden RT-Kanals in Deutschland zuvor vollständig verboten – auch per Live-Stream im Internet oder per App. RT will sich dagegen juristisch wehren. Der Fall hatte in den vergangenen Wochen immer wieder auch zu Spannungen zwischen Deutschland und Russland auf politischer Ebene geführt. 

Und nun kommt das tollste: Tagesspiegel weiß zu berichten:

Als Zulassungsvoraussetzung gilt unter anderem, dass das verfassungsrechtliche Prinzip der Staatsferne des Rundfunks nicht verletzt werden darf, also ein Staat oder eine Partei keinen Einfluss auf die Programminhalte nehmen dürfen. Die Staatsferne bei den Medien ist im Grundgesetz verankert.

Das Bundesverfassungsgericht ging in Urteilen immer wieder auch auf das Thema Staatsferne ein. Der Medienrechtsexperte von der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, Dieter Dörr, erläuterte auf dpa-Anfrage: Das Gebot der Staatsferne verstehe das Bundesverfassungsgericht als Ausprägung der Vielfaltsicherung. „Wenn der Rundfunk zwischen Staat und Bürger in einem freien und individuellen und vielfaltsorientierten Meinungsbildungsprozess vermitteln soll, dann muss dieser Vermittlungsprozess frei und ungesteuert ablaufen.“

Jawoll. Komisch, dass ich bei unserem ÖRR gerade das Gefühl fehlender Vielfalt und großer Staatsnähe verspüre.  Eigentlich hätte RT Deutsch die Breite des Meinungsspektrums bereichert.

Im übrigen bin ich auf die morgen beginnende Berichterstattung des ÖRR zur Winterolympiade in Peking gespannt. Wird Sport das Hauptthema sein, oder bringt man wieder Politik mit ins Spiel? Vermutlich Ja.

ARD hat schon festgestellt: Am Freitag beginnen die 24. Olympischen Winterspiele in Peking und das Interesse der Deutschen an den Wettkämpfen ist unmittelbar vor der Eröffnungsfeier begrenzt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage von Infratest für den ARD-“Deutschlandtrend”.

Nur 19 Prozent geben an, sich sehr stark oder stark für die Wintersportwettbewerbe zu interessieren. Unter den jüngeren Bundesbürgern ist es jeder Achte (elf Prozent), bei den über 65-Jährigen ein gutes Viertel (28 Prozent). Eine Mehrheit von 80 Prozent interessiert sich weniger bzw. gar nicht für die Olympischen Winterspiele in Peking…

Zu RT Live https://direktübertragung.live/rtde

 

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Über Gerald Fontaine 1709 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

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