Ringspaziergang am 19.04.2021

Die Polizei war zahlreich zugegen, aber sie konnte es nicht verhindern, dass ca.550 Menschen spazieren gingen. Nach Angaben der Polizei wurden 100 Personen aufgegriffen und mit einem Strafmandat “in dreistelliger Höhe” beglückt, weil sie nach Aufforderung via Lautsprecherwagen nicht die “Verbotszone” räumten.

screenshot Sperrgebiet

Ein Versammlungsleiter wurde nicht entdeckt und so ermittelt man gegen unbekannt, wer denn dieses Verbrechen zu verantworten hat. Hier ein paar Bilder vom Polizeiaufmarsch. Ihr habt sicherlich Verständnis, dass Merkwürden vorsichtig war, um nicht aufgegriffen zu werden.

Bericht der Polizei:

Zittau, Stadtring, Marktplatz
19.04.2021, 17.45 Uhr – 19.30 Uhr

Am Montagabend hat in Zittau erneut der sogenannte „Ringspaziergang“ stattgefunden. Parallel kam es zu zwei angezeigten Versammlungen in der Innenstadt. Zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit sowie zur Durchsetzung der Corona-Schutz-Verordnung befand sich der Einsatzzug der Polizeidirektion Görlitz mit Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei im Einsatz.

Bei der nicht angezeigten Versammlung zählten die Einsatzkräfte etwa 550 Versammlungsteilnehmer, vergleichbar viele wie den Montag zuvor.

Die Personen hielten abermals  die Mindestabstände nur teilweise ein und trugen zu einem Großteil keine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung. Ab 18 Uhr erhielt die Versammlung zunehmend Zulauf und erfolgte als verbotener Aufzug entlang des Stadtringes. Den Aufzugscharakter stellte die Versammlungsbehörde vor Ort fest und verfügte dessen Auflösung. Die Polizei wies die Teilnehmer mittels Lautsprecherdurchsagen an, den nicht zulässigen Aufzug zu verlassen.

Kamen die Personen den Aufforderungen nicht nach, dokumentierten die Polizisten das Verhalten, stellten die Identitäten fest und erteilten Platzverweisungen.

Insgesamt erhoben sie die Personalien von etwa 100 Versammlungsteilnehmern und fertigten entsprechende Anzeigen gemäß des sächsischen Versammlungsgesetzes. Die Betroffenen müssen nun mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe rechnen.

Einen Versammlungsleiter konnten die Beamten vor Ort nicht feststellen. Aus diesem Grund erstatteten sie Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt.

An den beiden angezeigten Versammlungen in der Innenstadt nahmen insgesamt etwa 70 Personen teil. Diese hielten sich an die Auflagen der Versammlungsbehörde.

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