Rücknahme von Lockerungen aufgrund zu hoher Inzidenzwerte im Landkreis:
Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Werktagen am gestrigen Sonnabend, 20. März 2021, müssen nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung folgende Maßnahmen ab Dienstag, 23. März 2021, ergriffen werden:
- Die ermöglichten Öffnungen durch die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 7. März 2021 werden zurückgenommen. Das bedeutet:– kein Kundenverkehr (click & meet) in den Geschäften, die das am 8. März 2021 eingeführt haben (Rückkehr zu click & collect)- kein Individualsport allein oder zu zweit oder in Kindergruppen,
– keine Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten und Tierparks,
– keine Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten,
– keine Öffnung von körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen, Friseurbetrieben und Fußpflegen
- Ausgangsbeschränkungen und erweiterte Kontaktbeschränkungen werden wirksam. Das heißt, das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt. Zudem darf sich ein Hausstand wieder nur mit maximal einer weiteren Person treffen. Kinder unter 15 werden nicht mitgezählt.
- Der Alkoholkonsum an den vom Landkreis bestimmten öffentlichen Orten wird untersagt. Die Festlegung der konkreten Orte erfolgt durch eine gesonderte Allgemeinverfügung des Landkreises.
Quelle: http://coronavirus.landkreis.gr/
Übrigens: Deutschland hat Polen am Sonntag zu einem “Hochinzidenzgebiet” erklärt. Wer nach Deutschland einreisen will, muss seitdem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
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