Da tagen sie nun mal wieder nächtelang und es ist durchgesickert…
Diese undankbaren demonstrierenden Affen müssen bestraft werden, lasst uns die letzten Treffpunkte, nämlich die Supermärkte zusperren! Also zu ab 1.4. bis zum 6.4. – Hunger macht gefügig. Die anwesenden MP mit Mutti sollen an dieser Stelle Beifall gespendet haben. Familienosterzusammenrottungen dulden wir ebenfalls nicht, am besten Ausgangssperre für das ignorante undankbare Pack! Ja, Ausgangssperre ganztägig soll ein ÄÄÄÄ tippender Candi-Crush Spieler glückseelig gemurmelt haben. Diese Mallorca Flüchtlinge müssen wir ebenfalls bestrafen, das geht gar nicht, dass sich jemand unseren durchdachten unbegründbaren Maßnahmen entzieht…
Jaa, 2 Wochen Quarantäne bei Wasser und Brot nach dem Urlaub werden es schon richten…
Tja und wenn sie nicht gestorben sind, tagen sie auch jetzt noch in ihrem demokratisch nicht legitimierten Gremium um das große österliche Lockdown-Paket zu schnüren…
Und nu hammses 3:30 Uhr ausgebrütet es gilt die „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“:
Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre 3
Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und
bis zum 18. April 2021 verlängern.
2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten
Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte
(„Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei
aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab
dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten
haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.
Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in
dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter
100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird.
Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen
scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.
3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch
zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die
Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit
einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann
insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW,
soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von
Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind,
tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.
4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage
nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte
das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1.
April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als
Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie
einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte
Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das
Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis
der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt
möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden
dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im
öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie
geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der
Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird
dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung
vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit
der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit
in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPKBeschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6.
April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden
ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.
5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch
mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der
Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche
(Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen,
flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort
(u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen,
uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die
eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die
Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen
ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.
Die Taskforce Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen,
dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie
zur Verfügung stehen…
2021-03-22-mpk-data.pdf (bundesregierung.de)
Ja, nach der Phase des ewigen Wellenbrecher-Lockdowns nun die Phase der heiligen Osterruhe, danach wünsche ich allen ein fröhliches Zuckerfest, bis wir zu Pfingsten in den nächsten Ruhezustand übergehen.
Wir sind in der 3. Welle. Die Lage ist ernst. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, sollen Gründonnerstag und Ostersamstag Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gilt dann an 5 Ostertagen das Prinzip #WirBleibenZuHause – Kanzlerin #Merkel nach der #MPK.
Ist Angela Merkel, @OlafScholz, @Markus_Soeder und den ganzen anderen Clowns eigentlich bekannt, dass Millionen Deutsche Ende des Monats kein Geld mehr haben, um vorsorglich für ne ganze Woche einzukaufen? Was genau sollen die machen?
— Benedikt Brechtken (@ben_brechtken) March 23, 2021
Gute Frage, vielleicht ist das die Antwort:
ÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ
ÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ— Bodo Ramelow (@bodoramelow) March 22, 2021
Übrigens: ein Träumchen, 2021-03-19 MODUS-COVID Bericht (dpaq.de) Also bereitet Euch vor, ab demnächst gilt FFP2 Masken-Pflicht im privaten Haushalt und für die lieben Kleinen, wenn ihr nicht spurt…
Mittwoch, nun wird es komplett lächerlich: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach massiver Kritik entschieden, den Bund-Länder-Entscheid zur Osterruhe zu stoppen. Die Idee sei in bester Absicht entstanden, sagte Merkel heute in Berlin. Zu viele Fragen von der Lohnfortzahlung bis zur Lage in Geschäften und Betrieben konnten in der Kürze der Zeit aber nicht gelöst werden. Merkel betonte: “Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler.” Qua Amt trage sie als Bundeskanzlerin die letzte Verantwortung. Für den Fehler bitte sie alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung, er habe zu zusätzlicher Verunsicherung geführt. Das bedauere sie zutiefst.
Die Einstufung von Gründonnerstag und Karsamstag als arbeitsfreie “Ruhetage” ist also passé. Die Bundesregierung hatte zudem keine konkrete Ansage gemacht, wie diese Ruhetage arbeitsrechtlich geregelt werden sollen, sondern überließ die rechtliche Ausarbeitung den Ländern.
Die im Bundestag heute für 13 Uhr geplante Regierungsbefragung mit der Kanzlerin fand wie vorgesehen statt. Merkel wiederholte ihr Statement vor den Abgeordneten. Die Oppossitionsparteien Linke (Bartsch), AfD (Curio) und FDP (Lindner) forderten sie auf, die Vertrauensfrage zu stellen. Die Kanzlerin entgegnete, sie habe ihrer Erklärung nichts hinzuzufügen…
Antworten