Gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kann der Landkreis die Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Freistaat Sachsen und im Landkreis an fünf Tagen andauernd unterschritten wird. Am 14. Februar 2021 ist die Inzidenz zum fünften Mal in Folge auch im Landkreis unterschritten. Der Landkreis Görlitz erlässt daher die Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Beschränkung von Versorgungsgängen sowie von Sport und Bewegung im Freien auf einen Umkreis von 15 Kilometern nach § 2b Abs. 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 12. Februar 2021 sowie über die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre nach § 2c Abs. 2 SächsCoronaSchVO. Sie tritt am Montag, 15. Februar 2021, 0 Uhr in Kraft. Eventuell geltende Bewegungseinschränkungen in den Nachbarlandkreisen sind beim dortigen Aufenthalt weiterhin zu beachten.
Viel Spaß in Kita und Grundschule am Rosenmontag und Faschingsdienstag liebe Kinder…
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