Aus einem Polizeibericht

(c) Rolph Rune - modifiziert von offler

Die Blüten der sächsischen Corona-Schutzverordnung

In der Nacht zum Mittwoch haben Beamte der Polizeidirektion Görlitz in der Görlitzer Innenstadt die Einhaltung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kontrolliert. Das Görlitzer Polizeirevier wurde dabei durch Kräfte des Einsatzzuges der Direktion unterstützt. Bei der Kontrolle waren auch Vertreter verschiedener Medien zugegen. Sie waren einer Einladung der Polizeidirektion Görlitz gefolgt.

Die insgesamt circa zehn Uniformierten legten ihren Focus insbesondere auf die Ausgangssperre, welche gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des Folgetages im Freistaat Sachsen gilt. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist in dieser Zeit nur aus triftigen Gründen zulässig. Als triftige Gründe sieht die Verordnung z. B. die Ausübung beruflicher Tätigkeit, den unabdingbaren „Gassi-Gang“ mit dem Hund, notwendiger Liefer- oder Postverkehr oder die Fahrt zur Notaufnahme eines Krankenhauses vor. Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre kann mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet werden.

Merke: Covid ist in der Zeit von 22:00 bis 6:00 früh besonders ansteckend, deshalb wohl die Ausgangssperre. Falls Sie trotzdem eine Begründung brauchen nach 22:00 auf der Straße zu sein kaufen oder leihen Sie sich einen Hund oder merken Sie sich diesen Satz: Ich laufe gerade zur Notaufnahme des Krankenhauses…

Körperliche Bewegung ist kein ausreichender Anlass. Ein Rudel Medienvertreter kombiniert mit 10 Polizisten ist unproblematisch, Covid macht einen Bogen um diese illustre Gruppe. Fokus schreibt man mit “c” um Werbung für das Magazin Focus zu machen…

Auf dem Marienplatz sprach ein 40jähriger Radfahrer die Polizeibeamten an. Er wollte wissen, ob der Besuch der Lebensgefährtin während der Zeit der Ausgangssperre erlaubt sei. Dies bestätigten die Beamten, wiesen den Mann jedoch auf die fehlende Mund-Nase-Bedeckung hin. Die musste er zwar beim Radfahren nicht tragen – nachdem er abgestiegen war allerdings schon. Da der Mann keine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führte, erfolgten auch hier die Belehrung hinsichtlich der Regeln der Corona-Schutz-Verordnung und eine Anzeige. Er muss nun mit einer Geldbuße rechnen.

Also merke: Wenn Du Fahrrad fährst brauchst Du keine Maske (warum eigentlich nicht?), hält Dich die Polizei an, musst Du sie aufsetzen oder 60€ löhnen. Alternativ könntest Du dem Beamten zurufen: Ich darf nicht halten, sonst verstoße ich gegen das Gesetz…

Im Ergebnis des Einsatzes ist zu konstatieren, dass die wenigsten der innerhalb dieser zwei Stunden Kontrollierten bewusst gegen die geltende Ausgangssperre bzw. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen hatten. Vielmehr stellten die Polizeibeamten ein Stück weit Gleichgültigkeit bzw. Unbedachtheit hinsichtlich der bestehenden Regeln fest.

Ja, Gleichgültigkeit und Unbedachtheit stelle auch ich fest. Zum Beispiel bei den mit zusätzlichen Warenträgern zugestellten Gängen zumindest bei Kaufland und Rewe. 

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Über Gerald Fontaine 1554 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

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