Frohe Ostern
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat vorgestern einen Eilantrag gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARSCoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 31. März 2020 abgelehnt.
Begründet wird die Ablehnung mit der Befristung bis zum 20.04.2020. Der Antragsteller wandte sich einerseits gegen § 2 Abs. 2 Nr. 14 SächsCoronaSchVO, wonach Sport und Bewegung im Freien
nur „vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs“ und nur „im Ausnahmefall“ mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person möglich sind. Es sei unklar, was mit „vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs“ und mit „im Ausnahmefall“ gemeint sei, so dass er nicht wisse, was er dürfe und was er nicht dürfe.
Zum anderen machte der Antragsteller geltend die Fortbewegung mit Kraftfahrzeugen müsse entgegen § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO auch ohne triftigen Grund möglich sein und das Verbot nach § 2 Abs. 1 SächsCoronaSchVO dürfe nicht mehr gelten, wenn jemand bereits immun gegen das Coronavirus sei, weil in beiden Fällen keine Ansteckungsgefahr bestehe. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.
Trotz der weitreichenden Einschränkung der Freiheitsrechte der Menschen ist dieser massive Eingriff zur Erreichung des legitimen Ziels, weitere Infektionsfälle zu verhindern und eine möglichst umfassende medizinische Versorgung an COVID-19 erkrankter Personen zu gewährleisten, geeignet und wegen ihrer zeitlichen Begrenzung auf wenige Wochen bis zum 20. April 2020 auch verhältnismäßig. Das Gericht definierte eine maximale Entfernung zur Wohnung von 15 km als ausreichend, wobei egal sei, wie diese zurückgelegt wird…
Interessanterweise scheint die Zittauer Polizei noch keine Kenntnis von der OLG-Entscheidung zu haben. Der Betroffene wohnt in Oderwitz – Entfernung 12.3 km…:
Zittau, Löbauer Platz
08.04.2020, 00:35 UhrOhne triftigen Grund ist am Mittwoch ein 29-Jähriger mit seinem Pkw in Zittau durch die Nacht gefahren. Eine Streife kontrollierte den Seat-Lenker am Löbauer Platz und schickte ihn nach Hause. Zudem erhielt der Betroffene eine Anzeige.
Am Bertsdorfer See sind Parkplätze gesperrt, damit die Görlitzer nicht auf dumme Ideen kommen und zu zahlreich die mehreren tausend Hektar besetzen. Weil im schlimmsten Fall 5 Leute/ 1000m² zusammenkommen könnten. Wohl dem der daran glaubt, dass am 20.04. die Grundrechte beschneidenden Maßnahmen enden. Möglicherweise wird man nach Ostern kleineren Geschäften erlauben unter Auflagen zu öffnen und vielleicht dürfen sächsische Baumärkte auch wieder öffnen, aber das dürfte es dann gewesen sein. Natürlich bis auf Ramadan, vermutlich dürfen Gotteshäuser also ab 23.4. wieder öffnen. Zu Pfingsten stellen wir dann fest, dass das keine gute Idee war und veranstalten den nächsten Shutdown…
Was besonders auffällt ist, dass jedes Bundesland anders agiert. Wohnortnähe interessiert in RLP keine Sau. Baumärkte sind ebenfalls in einigen Bundesländern offen. Manche Bundesländer führen innerdeutsche Grenzkontrollen durch und lassen Bewohner aus den benachbarten Bundesländern nur mit triftigem Grund einreisen und Meck-Pomm weist Leute mit Zweitwohnsitz aus.
Natürlich hat auch Meck-Pomm einige Klagen am Hals, aus diesem Grund wurde die dortige Verordnung nun konkretisiert: Aus der Verordnung gestrichen wurde die Formulierung, dass Sport und Spaziergänge vorrangig im Umfeld des eigenen Wohnbereiches möglich sind. „Vorrangig im Umfeld des eigenen Wohnbereichs“ sei dem OVG auch zu unbestimmt gewesen, hieß es. Schon die bisherige Verordnung regelte eine ganze Reihe von Ausnahmen, etwa für Arztbesuche, zur Versorgung von Tieren und so weiter. In der neuen Verordnung werden die verbotenen Orte nun konkret benannt: Es handelt sich um die Ostseeinseln Usedom, Rügen, Hiddensee, Poel, die Halbinsel Fischland Darß Zingst sowie die Städte und Gemeinden, die an der Ostsee liegen – einschließlich der Sund- und Boddengewässer sowie der Haffe und Wieken. Im Binnenland sind Waren an der Müritz sowie die Ämter Malchow, Malchin am Kummerower See, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Röbel-Müritz, Seenlandschaft Waren und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft aufgeführt.
Nun sind auch Bürger mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ausgenommen, die einen Zweitwohnsitz an einem der “verbotenen” Orte haben. Sie dürfen dorthin auch zu Ostern reisen. Komplett von den Verboten ausgenommen sind der Formulierung zufolge Menschen, die ihren Erstwohnsitz an einem der genannten Orte haben. Wer auf Rügen wohnt, kann also offenbar einen Tagesausflug nach Waren an der Müritz unternehmen – und umgekehrt.
Alle Dinge die angeblich ab 2015 unmöglich waren sind nun Ostern 2020 zur Reglementierung deutscher Bürger plötzlich möglich und es werden fleißig Bußgelder ab 150€ aufwärts kassiert. Allerdings klappt es bei den üblichen “Großfamilien” nicht. Die Dealer im Görli tragen aber nun wohl Handschuhe. Grillierende “Familiengruppen” mit Migrationshintergrund werden geflissentlich ignoriert oder allerhöchstens ermahnt.
In Bayern war die Münchener Polizei der Auffassung, dass Buch lesen auf der Parkbank verboten sei. Nach einem kleinen Shitstorm stellte dann der bayerische Innenminister klar, dass Buch lesen oder sitzen auf der Parkbank selbstverständlich möglich sei…
Tja so ist das, wenn der Staat von seinen Bürgern grenzenloses Vertrauen fordert, ohne seinen Bürgern ein gewisses Maß an Vernunft zuzutrauen. Irgendwie treibt das ganze seltsame Blüten. Die großen Handelsketten fetten jetzt den kompletten Osterumsatz ab, kleine Geschäfte sind zu. Geile Nummer.
Für alle Besitzer kleiner Läden vielleicht interessant sind die großzügig gelockerten Hartz IV Reglungen, die mit einem vereinfachten Antragsformular zu beantragen sind. Nur sofort flüssiges Vermögen über 60.000€ beim Antragssteller und je BG-Mitglied weiteren 30.000€ sind als “Erhebliches Vermögen” anzugeben. Eine Antragsstellung im Monat gilt rückwirkend zum 1. des Monats.
Amazon verdient prächtig. Da in Sachsen Baumärkte, Buchhandlungen, Spielwarenläden und was auch immer zu sind, könnt ihr hier direkt bei Amazon suchen:
Übrigens, je später ihr bestellt, desto wahrscheinlicher werden Lieferengpässe und steigende Preise, das wird sich das nächste halbe, dreiviertel Jahr auch nicht ändern. Also wer eine Anschaffung vor hat, jetzt ist der Zeitpunkt es zu tun, in ein zwei Wochen kann alles zu spät sein.
*Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
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