Reisehinweis
Zur Eindämmung der Ausbreitung von #COVID2019 in Israel hat das Gesundheitsministerium folgende Richtlinien veröffentlicht:
- Nicht-israelischen Staatsangehörigen aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich & Schweiz wird die Einreise nach Israel verweigert werden, es sei denn die betreffende Person kann belegen, dass sie in der Lage ist, in Israel eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten. Das Verbot der Einreise von ausländischen Staatsangehörigen, die aus Deutschland, Frankreich, Österreich, Spanien und der Schweiz nach Israel einreisen, tritt am 6. März 2020 (Freitag) um 7 Uhr MEZ in Kraft.
- Israelische Staatsangehörige, die aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich & Schweiz zurückkehren, müssen sich nach ihrer Einreise in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben. Dies gilt rückwirkend ab dem Moment der Ausreise aus einem der oben genannten Länder.
- Das Abhalten internationaler Konferenzen in Israel ist verboten.
- Israelische Einwohner, die von internationalen Konferenzen aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach ihrer Rückkehr in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben.
- Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern sind verboten.
- Alle Personen, die aus dem Ausland nach Israel einreisen, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nicht an Veranstaltungen mit über 100 Personen teilnehmen.
- Touristen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage Iran, Irak, Syrien oder Libanon bereist haben, dürfen nicht nach Israel einreisen.
- Israelischen Mitarbeitern des Gesundheitswesens ist die Ausreise aus Israel nicht gestattet.
Antworten