Klimaschutzgesetz

Der Referentenentwurf des Klimaschutzgesetzes

Hier findet ihr das komplette Werk. Ich habe mal quergelesen und die, aus meiner Sicht, fragwürdigsten Stellen kopiert. Dieses Werk soll für Verbraucher und Privatwirtschaft keine gesetzliche Wirkung entfalten und betrifft mehr oder weniger nur den Bund. Hardliner in der Union wollen das Klimaschutzgesetz kippen. Sie argumentieren, dass damit Klimaschutzziele verbindlich würden. 

schon §3 enthält die ersten Witze:

§ 3 Nationale Klimaschutzziele
(1) Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert:

  • 1. um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2020,
    2. um mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030,
    3. um mindestens 70 Prozent bis zum Jahr 2040,
    4. um mindestens 95 Prozent bis zum Jahr 2050.

(2) Darüber hinaus soll bis zum Jahr 2050 ein Gleichgewicht zwischen verbleibenden Treibhausgasemissionen und dem Abbau von Treibhausgasen aus der Atmosphäre (Netto-Treibhausgasneutralität) erreicht werden.
(3) Die teilweise Zielerreichung im Rahmen von staatenübergreifenden Mechanismen zur Minderung von Treibhausgasemissionen bleibt unberührt.
(4) Sollten zur Erfüllung europäischer oder internationaler Ziele höhere nationale Klimaschutzziele erforderlich werden, so leitet die Bundesregierung die zur Erhöhung der Zielwerte nach Absatz 1 notwendigen Schritte ein.

Klimaschutzziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden.

Nun ja, der CO2 Ausstoß im Vergleich zu 1990 ist mit gutem Willen betrachtet 2019 rund 28% niedriger als 1990. Aber natürlich schaffen wir die restlichen 12% locker innerhalb eines Jahres.

Auch der Schlusssatz von §3 “Klimaschutzziele können erhöht, aber nicht abgesenkt werden.” ist eigentlich nicht mehr ernst zu nehmen. Mir stellt sich unter anderem die Frage: Ist CO2 eigentlich ein Treibhausgas? Deutsche Gärtner verwenden es in Treibhäusern um das Pflanzenwachstum anzuregen, aber wie ist es mit dem Treibhauseffekt.

Schön wäre, wenn eine Haftung des deutschen Bundestages, sowie der Bundesregierung gleich mit rein definiert würden, falls das Ziel verfehlt wird. Ich könnte mir vorstellen Kürzung der Bezüge um 25% falls Ziel nicht erreicht wird, könnte dem Steuerzahler viel Freude bereiten.

In §6 kommt dann der nächste witzige Umstand Gender und Parité schlagen zu:

§ 12 Unabhängiges Sachverständigengremium für Klimafragen
(1) Es wird ein interdisziplinäres Sachverständigengremium für Klimafragen eingerichtet, das aus sieben sachverständigen Personen besteht. Der Deutsche Bundestag ernennt für die Dauer von fünf Jahren sieben Mitglieder, davon je eines auf Vorschlag des Sachverständigenrates für Umweltfragen, des Wissenschaftlichen Beirats Globale Umweltveränderungen, des Rates für nachhaltige Entwicklung, des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Hierbei ist eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern sicherzustellen. Eine einmalige Wiederernennung ist möglich.
(2) Aus seiner Mitte wählt das Sachverständigengremium für Klimafragen in geheimer Wahl eine vorsitzende und eine stellvertretend vorsitzende Person. Das Sachverständigengremium für Klimafragen gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch den Deutschen Bundestag bedarf.
(3) Das Sachverständigengremium für Klimafragen ist nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig. Der Bund trägt die Kosten des Sachverständigengremiums für Klimafragen nach Maßgabe des Bundeshaushaltes.
(4) Das Sachverständigengremium für Klimafragen wird bei der Durchführung seiner Arbeit von einer Geschäftsstelle unterstützt. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Regelungen zum Sitz, zur Geschäftsstelle, zur pauschalen Entschädigung der Mitglieder, zur Reisekostenerstattung, zur Verschwiegenheit sowie zu sonstigen organisatorischen Angelegenheiten zu bestimmen. Die Rechtsverordnung nach Satz 1 bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. § 4 Absatz 5 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.

Nun ja, mir wären die sachverständigsten Personen geschlechtsunabhängig wesentlich lieber. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass sich eigentlich keine Sachverständigen im Gremium tummeln werden, also ist es egal.

Paragraf 16 hat mich mit viel Freude erfüllt, die Beamten stellen das Atmen ein und fahren Dienstrad:

§ 16 Klimaneutrale Bundesverwaltung
(1) Der Bund setzt sich zum Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Zur Verwirklichung dieses Zieles verabschiedet die Bundesregierung spätestens im Jahr 2020 Maßnahmen, die die Behörden des Bundes und sonstige Bundeseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit verpflichten, soweit sie der unmittelbaren Organisationsgewalt des Bundes unterliegen. Soweit zur Verwirklichung des in Satz 1 genannten Zieles gesetzliche Regelungen erforderlich sind, legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag innerhalb von 18 Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Entwurf vor.
(2) Die Klimaneutralität der Bundesverwaltung soll insbesondere durch die Einsparung von Energie, die effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien und die Wahl möglichst klimaschonender Verkehrsmittel erreicht werden; dabei ist auf die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen zu achten. Nicht vermiedene Treibhausgasemissionen sollen kompensiert werden.
(3) Der Bund wirkt in den unter seiner Aufsicht stehenden selbständigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen), seinen Sondervermögen sowie den sich ausschließlich oder zum Teil in seinem Eigentum befindenden juristischen Personen des Privatrechts darauf hin, dass auch diese ihre Verwaltungstätigkeit klimaneutral organisieren.
(4) Die Bundesregierung soll mit den Ländern einen Erfahrungsaustausch durchführen, um die Länder bei der Prüfung vergleichbarer Regelungen für ihren Verantwortungsbereich zu unterstützen.

Die geplanten Jahresemissionsmengen sind irgendwie auch recht witzig, man beachte den linearen Verlauf der erträumten Werte, obwohl wir 2020 die angestrebten 40% Reduzierung der CO2 Emissionen im Vergleich zu 1990 nicht schaffen. Auch der Ausstieg aus der Atomkraft 2022, und ein Anwachsen der E-Mobilität ist irgendwie untergegangen, weil eigentlich verlagert sich ja Verkehr in E-Wirtschaft, na ja vermutlich machen wir alles mit “erneuerbaren”.:

Anlage 2 – Jahresemissionsmengen nach § 4
Jahresemissionsmenge in Mio. Tonnen CO2-Äquivalent
                       (2017)  2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Energiewirtschaft (2017 – 328), 2022 – 257, 2030 – 175 andere Jahre fehlen
Industrie (193)             182    177    172    168    163    158    154    149    145    140
Gebäude  (91+39)        113    108    103     99     94      89      84      80     75      70
Verkehr (173)               145    139     134   128   123     117     112     106   101      95
Landwirtschaft (72)     68      67       66     65     64      63       61      60     59     58
Abfall u.sonst. (10)        9        8         8        7        7        7         6         6       5        5

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Über Gerald Fontaine 1569 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

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