Außenamt des Invalidenturms Mitteilungen

Zittau 1744 - gemeinfrei

Außenamt des Invalidenturms
Bekanntgabe

Mit Wirkung von heute wird die Ukraine aufgefordert, für die Nutzung der Oberlausitzer
Fahne eine Lizenzgebühr von 10,50 € pro Stunde Aufziehen oder Schwenken zu zahlen.
Begründung: Die Oberlausitz hat das Urheberrecht an den Farben Blau-Gelb durch älteren Gebrauch.

In der Zeit, als wir unsere Fahne zeigten, insbesondere als wir uns gegen seitig
die Bierfässer zerschlugen, wurden auf dem Gebiet der heutigen Ukraine noch Waldmammuts vermutet. Eine menschliche Besiedelung dieser Region um diese Zeit wird von Fachleuten als nahezu ausgeschlossen bezeichnet, somit kann es da auch keine Fahnen gegeben haben.

Johanna Jakubine Brat
(Erfinderin der nach ihr benannten zweiseitig gerösteten Kartoffelscheiben)


Außenamt des Invalidenturms
Stellenausschreibung

Gesucht werden historisch Interessierte, die sich in der Kommission zur Ermittlung
des Schadens durch die Bombardierung Zittaus am 23. Juli 1757 durch österreichische
Truppen einbringen möchten.
Es ist vorgesehen, eine Forderung auf Entschädigung an die Republik Österreich als
Rechtsnachfolger des Kaiserreiches Österreich-Ungarn zu stellen. Eine ungarische Variante wird noch geprüft

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an Frau Johanna Jakubine Brat
unter der Kennziffer Rubrum VII, Zikular 24-4.

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Frau Brat, bitte prüfen Sie auch ob etwaige Restitutionsansprüche gegenüber Preussen bestehen! Schliesslich waren diese Chaoten ja der Grund für den Angriff. Und aufgrund der Tatsache, dass inzwischen 8 Mrd. € für einen VW Parkplatz namens BER ausgegeben wurden, vermute ich, dass die Preussen in Geld schwimmen.

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