Still und leise wurde am 24.Februar, im Rahmen der EU-Harmonisierung, ein neues Gesetz verabschiedet. Eine fehlende Datenschutzerklärung auf Webseiten kann sofort abgemahnt werden. Dies gilt auch für private Webseiten und Blogs welche Daten erheben. Und wer tut das nicht? Schon eine Kontaktadresse genügt. Ausserdem gibt es ja noch die Daten die beim Hoster geloggt werden. Wer externe Links auf der Seite hat, überträgt ausserdem noch IP-Adressen an die aufgerufenen Seiten; Bilder; Social-Media, Google-Analytics e.t.c.
Wer schon auf der Webseite eine Datenschutzerklärung hat ist nicht auf der sicheren Seite, die Anforderungen, was alles drinzustehen hat, sind gestiegen! Auch das Abmahnen bei fehlender oder unvollständiger Datenschutzerklärung wurde erleichtert! Einen Generator für eine Datenschutzerklärung findet ihr bei http://rechtsanwalt-schwenke.de/smmr-buch/datenschutz-muster-generator-fuer-webseiten-blogs-und-social-media/
Ihr könnt natürlich auch meine Datenschutzerklärung gerne auf eurer Webseite verwenden, beachtet jedoch, dass ihr diese auf alle Fälle an eure Gegebenheiten anpassen müsst.
Umfassendere Informationen zum Thema findet ihr bei https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/10066-abmahnung-datenschutzerklaerung-auf-webseiten.html
Für alle Social-Media und Ebay e.tc. Fans welche nicht privat unterwegs sind gilt, auch auf diesen Plattformen sind Impressum und Datenschutzerklärung erforderlich und müssen per 2 Klick-Theorie erreichbar sein. Ein Verlinken zum entsprechenden Inhalt auf der eigenen eigenen Webseite soll reichen.
Wo sind die Zeiten hin, in denen noch jeder recht sorglos eine Webseite basteln konnte, ohne gleich Abmahnungen und Kosten befürchten zu müssen. Besonders schade finde ich es für die Kinder und Jugendlichen, welche von ihren ängstlichen Informatiklehrern oder Eltern gar nicht erst die Chance bekommen, mal eine eigene Webseite zu erstellen. Naja Facebook und Co wollen auch leben…
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