Mehr als eine Woche liegt die Inzidenz unter 100

Und so gilt ab heute (Freitag 28.05.):

Inzidenz unter 100: Weitere Öffnungen und Lockerungen ab Freitag, 28. Mai
Im Landkreis Görlitz wurde der Sieben-Tage-Inzidenzwert von an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht überschritten. Ab Freitag, 28. Mai 2021, treten damit die Regelungen der „Bundesnotbremse“ auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz außer Kraft und es gelten dann uneingeschränkt die Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung. Folgende Lockerungen werden möglich:

  • Kontaktbeschränkungen: Es darf sich ein Hausstand mit einem weiteren Hausstand treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
     
  •  Die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt nicht mehr
     
  • Die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Außenbereich ist für Besucherinnen und Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung oder -nachverfolgung wieder zulässig. 
     
  • Körpernahe Dienstleistungen können mit Kontakterfassung und negativem Test in Anspruch genommen werden. 
     
  • Der Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen ist wieder zulässig.
     
  • Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen mit Terminbuchung und tagesaktuellen Test öffnen.
     
  • Die Öffnung von Autokinos, Medienausleihen in Bibliotheken, Fachbibliotheken, Bibliotheken an Hochschulen, der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek und der Deutschen Nationalbibliothek sowie öffentlichen Archiven ist ohne der o.g. Maßgaben zulässig.
     
  • Die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks sowie Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art im Außenbereich ist mit Kontakterfassung oder -nachverfolgung sowie der Vorlage eines tagesaktuellen Tests.
     
  • Stadt-, Gäste- und Naturführungen dürfen mit maximal zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden.
     
  • Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich einschließlich der Fitnessstudios und ähnlicher Einrichtungen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen möglich, jeweils mit Kontakterfassung und negativem Test. Ohne Testnachweis ist kontaktfreier Sport auf Außenanlagen für Erwachsene sowie Kontaktsport für Gruppen bis zu 20 Minderjährige im Außenbereich (auch Außensportanlagen) möglich.

Polen und Tschechien sind derzeit durch den Bund nur noch als Risikogebiete eingestuft. Damit ist der kleine Grenzverkehr wieder zulässig. Es gelten nun neben den Ausnahmeregelungen für Genesene und Personen mit vollständigem Impfschutz weitere Lockerungen für den grenzüberschreitenden Verkehr. 

  • Der Aufenthalt in einem Risikogebiet im Rahmen des Grenzverkehrs ist für bis zu 24 Stunden ohne weitere Auflagen möglich. Vor Grenzübertritt sollten sich Grenzgänger über die Regelungen des jeweiligen Nachbarlandes informieren.

Ab Montag dem 31.05. gilt:

Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 31. Mai 2021:
Die Staatsregierung hat am 26. Mai 2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021. 

Aufgrund der stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind somit ab Montag, 31. Mai 2021, im Landkreis Görlitz folgende Angebote möglich und Einrichtungen dürfen u.a. öffnen:

  • Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen. Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
     
  • Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich.
     
  • Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt.
     
  • Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung Testpflicht ist erlaubt.
     
  • Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
     
  • Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
     
  • Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder.
     
  • Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.

Hinweis: Vorherige Terminbuchungen bei Geschäften und der Außengastronomie sind nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings muss mittels eines Einlassmanagements insbesondere sichergestellt werden, dass es zu keinen Schlangenbildungen kommt. – Quelle Landkreis Görlitz, redaktionell bearbeitet.

Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 31. Mai 2021

 

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass:

In Zittau rief ein unbekannter Täter am Donnerstag einen 81-Jährigen zu Hause an. Der Gauner gab sich als Anwalt aus und forderte eine Kaution von etwa 70.000 Euro. Diese wäre wegen einem schuldhaft durch die Tochter und dem Schwiegersohn verursachten Verkehrsunfall fällig. Der Senior kratzte sein hart erspartes Geld zusammen und übergab dieses an eine ihm unbekannte männliche Person unweit seiner Wohnadresse. Als er danach bei der Verwandtschaft nachfragte, flog der Betrug auf. Leider zu spät. Der örtliche Kriminaldienst übernahm die weiteren Ermittlungen. 

Die Polizei warnt!

Die Polizei warnt vor der anhaltenden Masche. Seien Sie sensibilisiert, wachsam und misstrauisch. Beraten Sie Ihre älteren Mitmenschen. Insbesondere sie benötigen Ihre Unterstützung. Bewahren Sie keine größeren Bargeldbeträge zu Hause auf. Beenden Sie im Zweifelsfall Anrufe von unbekannten Personen und informieren Ihre Sie Ihre Angehörigen sowie die Polizei. Lassen Sie keine fremden Menschen in Ihre Wohnung. Übergeben Sie kein Bargeld an unbekannte Personen. Weder Staatsanwälte noch Polizisten fordern von Ihnen Geld. Seien Sie als Taxi-Fahrer, Bankmitarbeiter oder Supermarkt-Angestellte wachsam. Unterstützen Sie ältere Mitmenschen und hören genau hin. Hinterfragen Sie deren Vorhaben.

Erstatten Sie Anzeige!

Sollten Sie dennoch Opfer eines Betruges geworden sein, erstatten Sie in jedem Fall Anzeige. Nur so erhält die Polizei Ermittlungsansätze und kann Zusammenhänge zwischen einzelnen Straftaten schließen, andere Bürgerinnen und Bürger vor diesen Maschen warnen sowie nach den Tätern fahnden. (ks)

 

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Über Gerald Fontaine 1709 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

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