Grotegate: Über ein Leben in der neuen DDR

Ein Bekenntnis zur Pressefreiheit, gar Respekt gegenüber Medienvertretern, sucht man bei der Hamburger Innenbehörde und Senator Andy Grote vollkommen vergeblich

 

 
 

 

Vorab der Hinweis: Ich verzichte auf das Urheberrecht an diesem Text. Er soll in sozialen Medien geteilt werden, in Messengerdiensten, ausgedruckt weitergegeben werden können, weil ich nicht weiß, wie lange die Behörden in Hamburg mich noch frei sprechen und schreiben lassen. Ich befürchte weitere Übergriffe auf mich als Journalisten, es ist einfach zu viel geschehen, um dieses Risiko nicht thematisieren zu müssen.

Dieser Substack wird von den Lesern unterstützt. Um neue Posts zu erhalten und meine Arbeit zu unterstützen, sollten Sie ein Free- oder Paid-Abonnent werden.

Es fällt schwer, diese Zeilen zu schreiben. Die Gedanken zerfasern nach extremer Schlaflosigkeit, die Konzentrationsfähigkeit für längere Texte ist schlicht nicht vorhanden und es dauert Tage, diese Worte hier zu Papier zu bringen. Nach mehreren Runden Covid ist der Körper inzwischen anderer Ansichten geworden als der Wille, die Füße sind ob der Herzprobleme geschwollen, die der Stress und der Raubbau der vergangenen Monate an meiner Physis kosteten. Knapp zwei Jahre war ich körperlich kaum noch fähig, meinen Alltag zu bewerkstelligen, kleinste Alltagstätigkeiten ließen mich schnell kurzatmig werden, Schmerzen in meinen Beinen und Füßen machen wir kaum möglich, mich für einen fallengelassenen Kugelschreiber noch bücken zu können.

Angefangen hat dieser Text am Donnerstag, den 15. Januar. Die Buchstaben quälen sich aus meinem Kopf in die Tastatur, ich muss bei längeren Sätzen zurück und den Anfang lesen, um zu bemerken, was ich eigentlich schreiben will. Und doch ist es mir wichtig, dieses hier zu schreiben. Nicht, um Verständnis oder Mitleid zu erhalten, sondern um öffentlich zu warnen und auf die Dinge aufmerksam zu machen, die unsere Gesellschaft und unseren Staat längst im Griff haben, weil es eben vielleicht doch noch nicht völlig zu spät ist, diese Entwicklungen aufhalten zu können und den Spaltungen durch die Politik selbst zu begegnen. Zumindest soll jeder wissen, wie es um Pressefreiheit, Bürgerrechte, Rechtsstaat und Demokratie in diesem Land tatsächlich bestellt ist und welche Erfahrungen ich hier dazu aus Hamburg beitragen muss, wenn wir eine solche Diskussion öffentlich führen müssen.

 

Das Rollkommando des Hamburger Landeskriminalamts überfiel mich kurz nach 6:30 Uhr am vergangenen Dienstag. Ich wurde während der Dauer der Maßnahme im Wohnzimmer meiner 75jährigen Mutter festgesetzt, erst nach einer knappen Stunde durfte ich mich aus dem Bademantel ankleiden, selbst um den Gang zur Toilette musste ich zunächst lange Zeit regelrecht betteln. Aus angeblichen Gründen der „Eigensicherung“, wie mir mitgeteilt wurde. Wo von derartigen Maßnahmen bei einer Hausdurchsuchung im Leitfaden 371 die Rede sein soll, der die Empfehlungen zur Eigensicherung gibt, bleibt wohl auch selbst hartgesottenen Polizeibeamten unklar, ganz zu schweigen davon, dass der Betroffene einer solchen strafprozessualen Maßnahme auch selbstverständlich dabei anwesend sein darf – ich durfte es jedenfalls nicht. In dem aber, was ich als Bürger der neuen „Hamburger DDR“ so erleben darf, ist dies lediglich eine Geringfügigkeit, quasi eher belanglos denn bestürzend. Der Überfall gab mir den Rest, ich bin inzwischen mit schwerem burnout krankgeschrieben, nach Angaben meines Arztes wird es wohl mindestens zwei Monate dauern, um überhaupt wieder halbwegs arbeitsfähig werden zu können. Wie sich dies auf die Gerichtsverfahren auswirkt, in denen ich gerade als Sachverständiger tätig bin? Ich weiß es beim besten Willen nicht. Ich kann hier überhaupt keine Prognosen mehr abgeben, normalerweise müssten die laufenden Hauptverhandlungen der Betroffenen nun ausgesetzt werden.

Als mir eröffnet wurde, wessen man mich beschuldigte, war ich unmittelbar entsetzt: „Illegaler Waffenbesitz“, es sollen drei Waffen „verschwunden“ sein, die in meine waffenrechtlichen Erlaubnisse eingetragen waren. Diese allerdings hatte ich schon 2014 zurückgeben müssen, somit kann das „Verschwinden“ also nur inzwischen zwölf Jahre zurückliegen – bei einer Verjährungsfrist von fünf Jahren eine sportliche Idee. Oder um es direkt zu formulieren: Eine bloße Unterstellung. Der Durchsuchungsbeschluss begründet den Verdacht mit meinen „Zitaten“ in der TAZ vom 26.7.2024. Auf Nachfrage will mir die Beamtin nicht mitteilen, welche „Zitate“ dies sein sollen. Später lese ich nach, der Artikel enthält keine Zitate, bestenfalls Unschärfen in indirekter Rede. In diese „Rechtsstaatlichkeit“ reiht sich dann auch ein, dass eine Selbstladewaffe „Sempert & Krieghoff“, Mod. 41 mit der Seriennummer L4483 illegal in meinem Besitz sein soll. So führt es der Durchsuchungsbeschluss aus, die Beamtin erläutert mir, dass ich „gelogen“ hätte, als ich behauptete, diese Waffe sei beim Bundeskriminalamt. Seltsam: Dort ist die besagte Waffe tatsächlich gewesen, jedenfalls war sie dies 2015 ausweislich des Schreibens der Staatsanwaltschaft Mainz, in dem man mir mitteilte, dass die Waffe als Beweismittel nicht mehr benötigt würde, jedoch nicht an mich ausgehändigt werden dürfe, weil sie Verbotsmerkmale besäße.

 

Diese Waffe allerdings mit der Seriennummer L4483 ist keine „Sempert & Krieghoff“, es ist ein SLK 41, so auch eingetragen worden in die Waffenbesitzkarte mit Datum vom 8. Juni 2008 und beurkundet mit Stempel. Die Ermittler haben also nach der falschen Waffe gesucht – wobei es dann wenig wundert, wenn das BKA einen solchen Gegenstand nach immerhin 12 Jahren nicht mehr aufzufinden vermag. Das Problem: Die Waffe wurde 2008 elektronisch mit dem Computer erfasst und dann durch den Drucker der Waffenbehörde in die WBK eingetragen, wodurch sich jede „Verwechslung“ technisch ausschließen lässt. Es muss eine bewusste, manuelle Änderung gegeben haben von „SLK“ auf „Sempert & Krieghoff“, die auch durch eine Abkürzung nicht erklärt werden kann – es existiert im Nationalen Waffenregister (NWR) keine solche Abkürzung für Sempert und Krieghoff. In diesem Fall also ist die Fälschung von Daten derart offensichtlich geworden, dass jedem Laien sofort klar wird, dass hier kein rechtsstaatliches Handeln mehr vorliegen kann, hier wurde bewusst und mit voller Absicht manipuliert, um einem Verfahren und Maßnahmen gegen mich als Journalisten den Anstrich von „Begründung“ verleihen zu können. Dumm ist lediglich, dass die Fälscher eindeutig erwischt wurden bei diesem Versuch und nun die Urheber der Fälschungen und Maßnahmen direkt im Rampenlicht stehen. Und doch: Bisher gibt es keine Mitteilungen an Medienvertreter, dass gegen die Verantwortlichen in der Waffenbehörde ermittelt würde.

Noch vor der Durchführung der Durchsuchung wurde das anwesende LKA auf diesen Fehler aufmerksam gemacht und unmittelbar angeboten, die tatsächlichen Daten, die griffbereit in einem Aktenordner zur Verfügung standen, zu übergeben. Obwohl sich der richterliche Durchsuchungsbeschluss ausdrücklich auf Schriftstücke, die Aufschluss über den Verbleib dieser Waffe geben könnten, bezog, wurde dies von der Polizei Hamburg vehement verweigert. Die Maßnahme wurde knallhart durchgezogen – ohne sich für den Aktenordner zu interessieren, diese Daten blieben unangetastet zurück. Ein klarer Beleg dafür, dass es nicht um den Durchsuchungszweck selbst ging, sondern lediglich darum, mich als Journalisten zu terrorisieren und einzuschüchtern. Es wurde dazu lediglich mitgeteilt, dass ich ja eine Ladung erhielte, dort könne ich die Dokumente ja dann schließlich vorlegen.

 

 

Die dazu in Gegenwart von Zeugen abgegebene Ansicht der Beamtin ist dann das eigentlich Erschütternde: „Ich tue hier nur das, was mir gesagt wurde.“ Nachdem wir in Deutschland diese Ausrede schon zwei Mal erfolglos hören mussten, ist ein solcher Mangel an Charakter und Bildung für einen Demokraten als nur noch schockierend zu beschreiben.

Eröffnet wurde ebenfalls, dass mir dieses „singende Telegramm“ wohl als Ersatz für fehlende Briefmarken von der Waffenbehörde J4 der Hamburger Polizei geschickt worden war, diese hatte ob der angeblich fehlenden Waffen eine Strafanzeige erstattet. Weswegen man nicht einfach eine Aufklärung des Sachverhalts unter Einforderung der Dokumente erbat, erschließt sich vermutlich durch meine kritische Berichterstattung zu eben dieser Dienststelle J4 nach dem Amoklauf in der Hamburger Deelböge vom 9. März 2023 mit acht Todesopfern. Und da kommt der Punkt, an dem das „Grotegate“ politisch hochgradig brisant wird und wo Hamburgs Innensenator Andy Grote persönlich ins Spiel kommt:

Der hatte sich nämlich nicht nur über Monate nach dem Amoklauf schützend vor eben diese Waffenbehörde gestellt, er war es auch, der die konsequente Sachaufklärung zu den Hintergründen vereitelte und gegenüber Öffentlichkeit und Bürgerschaft den Prüfbericht der Abteilung A24 vom 31. März 2023 zurückhielt, in dem der Waffenbehörde katastrophale Fehler bei der Aktenführung bescheinigt wurden, die sogar Verwaltungshandeln nicht nachvollziehbar machten. Ein totales Aktenchaos, die Inhalte der Akten werden nicht einmal paginiert, also mit Seitenzahlen versehen, um überhaupt nachvollziehen zu können, wann nun welche Dokumente und Urkunden vorgelegen haben. Also eben das totale Chaos, das sich in der Strafanzeige und dem Ermittlungsverfahren gegen mich wegen „illegalen Waffenbesitzes“ widerspiegelt. Im Prinzip ist die Dokumentation jeder Wurstbude in Hamburg seriöser als die Verwaltung von Schusswaffen durch die Polizei Hamburg – die übrigens auch keinerlei Ahnung hat, wo die ganzen Dienstwaffen geblieben sind, die bis 1972 Polizisten zu ihrer Pensionierung geschenkt wurden, aber auch über dieses Problem wird in Hamburg schamhaft der Mantel des Schweigens gehüllt.

 

Statt diesen Bericht Bürgerschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wurde dieser zunächst als Verschlusssache eingestuft. Andy Grote und der damalige Polizeipräsident Ralf Martin Meyer konnten sich also problemlos bei Presseterminen selbst darstellen und bei dieser Gelegenheit der Waffenbehörde eine „ausgezeichnete“ Arbeit bescheinigen, niemand konnte es schließlich kritisch hinterfragen und so musste es auch niemals personelle Konsequenzen geben. Inzwischen musste nach Veröffentlichung meines Videos bei Twitter (heute x) die Innenbehörde die Existenz dieses Berichtes einräumen – übersah allerdings bei dieser Gelegenheit, dass die Einstufung ganz offensichtlich aufgehoben wurde, denn dieser Bericht wurde von der Polizei Hamburg ganz regulär zu den Ermittlungsakten in dem Fall des Amokläufers Philipp F. gegeben.

Nicht zu den Akten gegeben wurde dieser Bericht allerdings wohl ganz offensichtlich nicht in meiner Sache, denn sonst hätte man eine weit umfassendere Prüfung zum Verbleib der angeblich verschwundenen Waffen anordnen müssen und wäre ganz automatisch auf die „Fehler“ gestoßen. Was es eben so interessant macht, denn den Anzeigeerstattern der Waffenbehörde war eben dieser Bericht nachweislich bekannt, denn diese Anzeige kann auf dem Dienstweg dort nur über die Schreibtische der Dienststellenleitung gehen. Also nunmehr quasi doppelt erwischt, man hielt den zentralen „Entlastungsbeweis“ in der Causa ganz bewusst und zielgerichtet zurück, um mich terrorisieren zu können.

 

Bei derart viel krimineller Energie in den Aktenführungen passt dann auch vortrefflich ins Bild, dass das zentrale „Beweismittel“ der Hamburger Polizei in Angelegenheiten des Amoklaufs bei den Zeugen Jehovas Fragen aufwirft, die bislang auch niemals öffentlich gestellt werden konnten, es angesichts der aktuellen Entwicklungen aber unzweifelhaft müssen:

Üblicherweise werden Kontrollen bei legalen Waffenbesitzern in Hamburg in den Datenbanken der Polizei erfasst, dort werden die Eintragungen vorgenommen, in standardisierten Formblättern. Soweit zusätzliche Angaben notwendig sind, schreiben die betreffenden Polizeibeamten dann die entsprechenden Vermerke in offizielle Dokumente mit dem Briefkopf der Polizei Hamburg. Ausgerechnet im Fall der Waffenkontrolle bei Philipp F. vom 7. Februar 2023, also knapp einem Monat vor dem Amoklauf, ist eben dies gerade nicht der Fall. Der „Bericht“ der Beamtin T. zu dem Hausbesuch bei Philipp F. wurde lediglich als Word-Dokument geschrieben, ohne jeden Briefkopf und nicht in das dafür vorgesehene Formblatt. Dieses weist nicht einmal einen Hinweis auf die behauptete Prüfung des psychischen Zustandes von Philipp F. auf.

Insider aus der Hamburger Polizei sprechen von einer Fälschung, geschrieben nach dem Amoklauf, um die Verantwortung für die acht Todesopfer von der Dienststellenleitung zu nehmen. Dies würde tatsächlich auch Sinn machen, denn die Beamtin T. befand sich zur Zeit des Amoklaufs stationär im Krankenhaus und wurde von der Dienststellenleiterin mehrfach besucht, um den Sachverhalt „aufzuklären“. Sie konnte zu dieser Zeit jedenfalls keinerlei Zugriff auf ihren Dienstrechner tätigen und Eintragungen in offizielle Systeme vornehmen, es wäre nur ein „Vermerk“ in einem solchen Word-Dokument übriggeblieben. Doch obwohl dieses Word-Dokument offizieller Teil der Ermittlungsakten wurde, kam es nie zu einer Hauptverhandlung, in der diese Frage hätte unabhängig geklärt werden können.

 

Inzwischen ist es der 21. Januar geworden beim Schreiben, noch immer leidet meine Konzentration massiv und der Schlafmangel trägt dazu bei, dass dieser Text zunehmend fordernder wird. Dennoch geht es weniger um mich selbst bei diesem „Grotegate“, vielmehr geht es um die berechtigten Interessen der Leserinnen und Leser, die berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung in Hamburg und das berechtigte Interesse aller, völlig unabhängig von politischer Orientierung oder parteipolitischen Erwägungen Einblicke in die Hanseatische Bonzen-Realität erhalten zu können – schon deswegen, weil 2026 ein Wahljahr ist und dies bei Wahlentscheidungen durchaus berücksichtigt werden muss. Die Durchseuchung unserer Gesellschaft durch die allgegenwärtigen Umtriebe der Bonzen und ihre massive Korruption ist es, unter der wir alle gemeinsam zu leiden haben. Die ehrlichste Wahlwerbung für die SPD sind G20, CumEx um einen Olaf Scholz und das Grotegate, an ihren Taten sollen sie gemessen werden dürfen.

Denn die offensichtlichen Fälschungen von Akteninhalten werden durch die Hamburger Behörden seit 2008 betrieben, seit inzwischen achtzehn Jahren versucht man zielgerichtet, mich als Journalisten mundtot zu machen. Betrachtet man die erschreckende Kontinuität der DDR-Verhältnisse in Hamburg, dann ist der jüngste Übergriff inzwischen lediglich noch der direkte Wechsel von Verleumdungen, ja regelrechten Zersetzungsmethoden nach dem Muster der Stasi-Richtlinie I/76 hin zu direkter Gewalt gegen meine Person. Und ja, entgegen den konstruierten Ausflüchten der Innenbehörde unter Andy Grote ist das Festsetzen als unmittelbarer Zwang, der Eingriff in meine Freiheitsrechte und sogar das Untersagen des „Spatengangs“ nichts anderes mehr als Gewalt. Dass diese Gewalt nicht körperlich wurde, lag einzig und allein daran, dass ich den polizeilichen Weisungen folgte.

 

Damals ging man gegen mich als „Fälscher“ vor, behauptete, dass ich Interviews mit einem illegalen Waffenhändler gefälscht haben soll. Es gab aktive Medienarbeit der Behörden dazu, im Ergebnis verlor ich zahllose Redaktionen als Auftraggeber, es entstand ein bis heute andauernder Schaden, der meine Reputation über Jahre hinweg vollkommen vernichtete. Der Waffendealer, so beteuerte dieser, war lediglich „harmloser“ Waffennarr und der böse Kriminelle, das war der Journalist. Sogar Pressemitteilungen wurden zu dem Fall herausgegeben, deren bloße Existenz bis heute bestritten wird. Pikant: In dem Artikel der TAZ vom 26. Juli 2024, der in dem Durchsuchungsbeschluss als „Beweis“ erwähnt wird, geht es um eben die Wiederaufnahme in diesem Verfahren und die gravierenden Fehler der Behörden dabei. Wer da noch an Zufälle glauben mag, ich kann dies abschließend nicht mehr.

In zweiter Instanz wurde ich nach einem Freispruch dann 2012 verurteilt für diese „Fälschungen“. Und es geht bei dem Wiederaufnahmeantrag schlicht um ein faires, rechtsstaatliches Verfahren vor einem ordentlichen Gericht, das ich begehre. Direkter formuliert: ich wünsche die Verantwortung und die öffentliche Auseinandersetzung, der vorgebliche Rechtsstaat will das exakte Gegenteil. Woran dies liegen könnte, wird bei der nüchternen Betrachtung der Faktenlage offensichtlich:

Bei eben der umstrittenen Hamburger Waffenbehörde waren Informationen verfälscht und zurückgehalten worden in diesem Verfahren, die überhaupt erst die gewünschten „Eindrücke“ erschaffen konnten. Der Behörde war bekannt, dass ich als Journalist für ZDF Frontal 21 arbeitete. Und selbstverständlich war ich am 23. Dezember 2005 als Sachverständiger für Schusswaffen und Munition von eben dieser Innenbehörde anerkannt worden – nach §18 WaffG. Daraus machte man eine Erlaubnis für „Sammler“ nach §17 WaffG und entfernte schlicht alles zu meinen tatsächlichen beruflichen Tätigkeiten aus den Akten. Was man daraus dann in der „Medienarbeit“ der Behörden machte, entsetzt jeden Demokraten nur noch, als „selbsternannter Sachverständiger“ bezeichneten mich die Ermittlungsbehörden. Man ging sogar weiter, ich „hielte“ mich für einen Enthüllungsjournalisten.

 

 

Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit als Journalist wurde ich observiert, wurden Telefonate abgehört, ich musste bisher zwei Hausdurchsuchungen erdulden, ich wurde bis aufs Blut mit politisch motivierten Verleumdungen bekämpft, öffentlich vorgeführt, ich verlor meine Familie und mehrfach meine berufliche Existenz. Weil es eben irgendwie um „Waffen“ geht und dies ausreicht in diesem „Rechtsstaat“, weil es keiner Argumente bedarf, keiner Beweise, nicht einmal echte Dokumente braucht es für diese politische Verfolgung, es reichen schlichte Behauptungen für einen solchen Feldzug in Namen des vermeintlich Guten – oder des politisch Opportunen.

 

Verurteilt wurde ich für einen Fernsehbeitrag bei Kabel 1. Erstaunlicherweise war ich niemals für diesen Sender und seine Redaktionen tätig, wie die Produktionsfirma auch schon im laufenden Ermittlungsverfahren bestätigt hatte. Und der „Nichtwaffenhändler“ Guido W.? Der wurde schlussendlich 2021 verurteilt zu fünf Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe – wegen illegalen Waffenhandels. Unter anderem soll er 80 Pistolen Walther P99, 20 Pistolen Beretta 92, 20 Pistolen SIG P226, 30 Maschinenpistolen Vz 61 Skorpion und 25 Uzis mit Schalldämpfer in Norddeutschland vertrieben haben. Darunter wohl auch die Tatwaffe des Dreifachmordes von Dänischenhagen im Jahr 2021, deren Herkunft bis heute ungeklärt ist. Dass man da als Betroffener ein faires, rechtsstaatliches Verfahren wünscht, sollte eigentlich in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein.

Während all dieser Jahre berichtete ich weiter als Journalist, massiv eingeschränkt und in weiten Teilen konnte ich dies nicht unter meinem Namen. Die Affäre um das Bundeswehr-Gewehr G36, illegale Waffenlieferungen nach Kolumbien durch einen deutschen Hersteller, die Aufdeckung der „Schattenarmee“ um den Bundeswehrsoldaten Franco A., all diese Erfolge durften nicht meinen Namen tragen ob der Fälschungsvorwürfe in Hamburg. Da half es auch nichts, dass sogar der Leiter der Hamburger Staatsanwaltschaft schlussendlich in einer Beschwerde schriftlich einräumen musste, dass niemals zum Anklagevorwurf selbst überhaupt ermittelt worden war: Nichts in Hamburg hat für die Bonzen Konsequenzen. Sie lügen sich die Realitäten passend und unterschlagen einfach Fakten. Wie etwa meine Anhörung als Sachverständiger im Innenausschuss des Deutschen Bundestages 2012.

 

Und als Sachverständiger ist meine Arbeit seit 2014 weitestgehend vernichtet mit dem Entzug der Erlaubnisse, der ja das Ziel der Behördenleitung bei dieser Waffenbehörde in Hamburg war und für das jedes Mittel recht war, weil es ja von Bonzen gedeckt wird. Meine Tätigkeit für Herstellerunternehmen, Gutachten und die redaktionellen Tätigkeiten für Fachzeitschriften fehlen schlicht in den Akten, weil diese entfernt wurden. Getreu der Richtlinie zu Zersetzungsmethoden. Erstaunlich: Bürger der ehemaligen DDR erhalten für dieses Verhalten des „Rechtsstaats“ eine lebenslange Rente, hier in Hamburg hingegen ist dies zulässige Normalität.

Ob man sich des Problems im Grotegate entledigen wird, indem man meiner Leiche einfach ein Messer in die Hand legt, ob man weitere Fälschungen betreiben wird oder man sich schlicht auf den alternativen Lebenslauf, den die Behörden kunstvoll geschaffen haben, konzentrieren wird, um mich in einer Zelle verschimmeln zu lassen, ich kann es nicht sagen. Ich muss es angesichts der inzwischen auf mich als Journalisten stattfindenden Übergriffe leider tatsächlich befürchten. Bevor aber ein solches passieren würde, sollen alle lesen können, wie schlimm es um die ehemaligen Werte einer ehemaligen Bundesrepublik in Hamburg bestellt ist und wie das Bonzentum der früheren DDR in der Hansestadt eine inzwischen erschreckende Realität geworden ist.

Die Grundrechte des Grundgesetzes, die europäische Menschenrechtskonvention, sie gelten für mich nicht in Hamburg. Ich erlebe dies seit 2008. Und man könnte bei diesem Bonzentum auch durchaus die berechtigte Frage stellen, weswegen sich Medien in Hamburg nicht dieser Geschichte bedienen, wenn sie doch so eindeutig gegen die Bonzen wirken würde. Die Erklärung ist so simpel wie erschreckend: Sie stoßen zum „Tag der Pressefreiheit“ in Hamburg gemeinsam mit den Bonzen auf etwas an, was es in der Bundesrepublik Deutschland schon lange gar nicht mehr gibt.

 

Bei einer Pressekonferenz zur „Neuaufstellung“ der Waffenbehörde in Hamburg 2023 konfrontierte ich Andy Grote mit der Frage, was er gegen die illegalen Waffen zu tun gedenke angesichts der ständigen Schiesserein auf Hamburgs Straßen. Der Senator verwies auf die Waffenverbotszone am Hamburger Hauptbahnhof, man würde ja viel unternehmen. Die weitere politische Auseinandersetzung lässt er inzwischen offenkundig mit den Mitteln der Gewalt, der Verleumdungen und der Aktenmanipulationen führen. Eine Entschuldigung von ihm habe ich bislang nicht erhalten dürfen.

 

Lars Winkelsdorf, mit Bildern von citynewstv


Anmerkung der Redaktion: Diesen an Absurdität kaum zu überbietenden Vorgang stelle ich gerne auf invalidenturm.eu, er passt sehr schön zur aktuellen Causa Günther:

Wer die Causa Günther nicht kennt, hier eine kurze Zusammenfassung des bisherigen Geschehens: Am vergangenen Dienstag war MP Daniel Günther (CDU) “als Ministerpräsident”, wie er extra betonte, zu Gast bei Lanz. Er forderte unter anderem Zensur und Regulierung von Medien wie NIUS. Daraufhin klagt NIUS.

Am Mittwoch war Frau v.Storch (AfD) Gast bei Lanz und sprach das an. Lanz: “Das hat er niemals gesagt, es ging um soziale Medien” ein zusammengeschnittenes Video wird eingespielt und Frau v. Storch 76x unterbrochen. Natürlich hat Günther das gesagt, jeder kann es in der ungeschnittenen Version sehen.

Nun erklären Günthers Anwälte “Er war als Privatperson und nicht als Ministerpräsident dort”. Das war es mit journalistischer Glaubwürdigkeit, Herr Lanz…

Related Images:

.

Über Gerald Fontaine 1854 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.




Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.