
44. Verhandlungstag – Freispruch für Ballweg, Staatsanwaltschaft scheitert mit zentralen Vorwürfen
Von den ursprünglich erhobenen Vorwürfen, darunter angebliche private Bereicherung, systematische Irreführung von Unterstützern, Geldwäsche und Steuerhinterziehung in großem Stil, blieb lediglich eine Bagatelle in Höhe von 19,53 Euro. Diese entstand aus zwei Einzelfällen zu Vorsteuerbeträgen über eine Hundematte und einen Parfümzerstäuber.
„Die Staatsanwaltschaft hat einen Elefanten ins Rennen geschickt – und herausgekommen ist ein Muggeseggele“, kommentierte Dr. Reinhard Löffler (CDU), einer der vier Verteidiger Ballwegs.
Keine Verurteilung auf Grundlage der Anklage
Wie Rechtsanwalt Ralf Ludwig betonte, wurde Michael Ballweg in allen Punkten freigesprochen, die Gegenstand der Anklage waren. Die geringe steuerliche Abweichung wurde erst im Verlauf des Verfahrens durch das Gericht selbst ermittelt, nicht durch die Ermittlungsbehörden. Sie führte nicht zu einer Strafe, sondern zu einer einfachen Verwarnung.
Ballweg erhält laut Urteil volle Entschädigung für seine neunmonatige Untersuchungshaft, den Vermögensarrest und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
„Jetzt geht es zivilrechtlich weiter – wir werden das Land Baden-Württemberg für dieses politische Verfahren zur Rechenschaft ziehen“, kündigte Ludwig an.
Rechtsstaat auf dem Prüfstand
Alle vier Verteidiger – Dr. Reinhard Löffler, Gregor Samimi, Ralf Ludwig und Hans Böhme – äußerten scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Besonders deutlich wurde dies im Rückblick auf den zentralen Vorwurf, Ballweg habe sich über Schenkungen an der Bewegung bereichert. Das Gericht widersprach dieser Darstellung vollständig.
„Von 575.000 Euro bleibt nichts. Es war ein politisches Verfahren – und es ist gescheitert.“ (Hans Böhme)
Michael Ballweg selbst nutzte sein letztes Wort, um den politischen Charakter des Verfahrens zu benennen und sich bei seinen Unterstützern zu bedanken:
„Ich danke allen, die an meiner Seite standen. Dieses Verfahren ist abgeschlossen. Ich möchte an dieser Stelle an alle anderen erinnern, die sich aufgrund ihrer Aktivitäten für die Grundrechte heute noch politisch motivierten juristischen Repressalien ausgesetzt sind.“
Verteidigung kündigt Revision gegen Verwarnung an
Trotz des weitreichenden Freispruchs kündigten Michael Ballweg und das Verteidigerteam am 4. August 2025 Revision gegen den verwarnenden Teil des Urteils an. Rechtsanwalt Ralf Ludwig begründete diesen Schritt mit einer grundlegenden Kritik an der Rechtsauffassung des Landgerichts:
„Sämtliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft vom März 2023 wurden vom Gericht vollständig widerlegt. Übrig blieb lediglich eine Verwarnung wegen angeblicher Steuerhinterziehung von 19,53 Euro sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung in vergleichbarem Umfang – zu Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer.“
Ludwig betonte, dass das Gericht in seiner Begründung eine Rechtsauffassung zugrunde lege, die nach Einschätzung der Verteidigung der Abgabenordnung widerspricht. Die Verteidigung wolle daher auch ein Signal setzen:
„Wir müssen aufpassen, dass der Staat nicht beginnt, Menschen über das Steuerrecht oder das Geldwäschegesetz zu kriminalisieren – nur weil sie den Staat kritisieren.“
Ausblick: Verfahren gegen das Finanzministerium
Nach dem Freispruch kündigte Ballweg ein neues Verfahren gegen das Finanzministerium an. Dieses hält weiterhin an seiner Rechtsauffassung fest, Demonstrationen stellten ein Geschäftsmodell dar – ein Narrativ, das aus Sicht der Verteidigung verfassungswidrig ist.
„Wer Schenkungen für Demos wie Unternehmensumsätze behandelt, stellt die Versammlungsfreiheit infrage.“
Ballweg kündigte zudem einen Podcast zur juristischen Aufarbeitung an.
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