
gab heute RTL Punkt 7 bekannt. Ich dachte ich höre nicht richtig. Nun sind Forderungen von deutschen Politikern nach Atomwaffen nichts neues, vor den Grünen und der SPD tat es die Partei, dort war es, wie Martin Sonneborn damals 2019 erläuterte um einfach die ersten zu sein. Auch Frau Barley von der SPD und Joschka Fischer von den Grünen hegten wohl 2024 zumindest den Wunsch nach einer europäischen Atombombe. Joschka Fischer träumt aktuell noch immer davon. In Anbetracht des Zeitumstellungsbeschlusses der EU, der sich am 30.3. zum 7. Mal jährt, und der schon ca. 15 Jahre währenden Migrationslösungssuche hätte ich im übrigen wenig Sorge, dass so ein Ding jemals einsatzbereit würde…
Aktuell lese ich: “Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen fordert angesichts der veränderten Sicherheitslage eine nukleare Aufrüstung Deutschlands. “Deutschland braucht eigene Atomwaffen und zwingend eine Wehrpflicht – auch für Frauen. Dafür muss so schnell wie möglich das Grundgesetz geändert werden”, sagte der ehemalige Oberst der Bundeswehr dem Nachrichtenportal „t-online“.
Auch der Herr Gnauck (AfD-MdB) habe sich ähnlich geäußert, erfahre ich aus dem Netz. Herr Lucassen, Herr Gnauck, haben wir keine anderen Probleme? Muss man auf jede schräge Debatte aufspringen? Ich persönlich fände viel wichtiger sich vehement gegen das geplante “Sondervermögen” nebst GG-Änderungen durch einen abgewählten Bundestag zu wehren.
Was spricht eigentlich dagegen die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages vorzuziehen? Danach würden dann wenigstens durch die aktuelle Wahl legitimierte Abgeordnete über die Mittelver(sch)wendung der nächsten Jahre entscheiden. Besonders pikant finde ich, dass es noch keinen bestätigten Haushalt für 2025 gibt.
Ah, die AfD hat sich nun aufgerappelt und beißt:
“AfD Bundestagsfraktion u.a. ./. Bundestagspräsidentin
Köln, den 07.03.2025
Ihr Zeichen: NEU / Unbekannt
K O N F R O N T A T I O N S S C H R E I B E N
vor Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
wir zeigen an, dass wir die AfD-Fraktion im 20. Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, sowie den Abgeordneten …., sowie die Abgeordnete des 21. Deutschen Bundestags, …., ebenda, anwaltlich beraten und vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert; entsprechende Vollmachten fügen wir in Kopie bei.
Grund unseres Schreibens sind Umstände v.a. im Rahmen der Sitzung des Ältestenrats am 06.03.2025 sowie die daraus resultierende Einberufung von Sitzungen des 20. Deutschen Bundestags für den 13.03.2025 sowie den 18.03.2025. Das Vorgehen verstößt evident gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 39 GG und verletzt unsere Mandanten in deren Rechten, wobei unsere Mandantin als Bundestagsfraktion insofern
auch Rechte des Bundestags selbst im Wege der Prozessstandschaft geltend macht. Wir weisen Sie insofern im Rahmen der durch den Grundsatz der Organtreue bedingten Konfrontationsobliegenheit auf diese Rechtsverletzungen hin und fordern Sie auf, diese bis zum 10.03.2025 zu beheben. Anderenfalls kündigen wir Ihnen hiermit namens und in Vollmacht unserer Mandanten die Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Eilverfahrens an, um den von Ihnen offenbar für den 13.03.2025 und den 18.03.2025 geplanten (weiteren) Verfassungsbruch zu verhindern…. Das Schreiben der renommierten Kölner Kanzlei Höcker geht noch 14 Seiten weiter. Im Grunde geht es zunächst unter anderem darum, dass bereits die Einberufung des 20. (alten) Bundestages nichtig ist, weil die in Artikel 39 des Grundgesetzes festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. So haben nach Angaben der Bundestagspräsidentin lediglich die Fraktionen von Union und SPD, nicht aber wie vom Grundgesetz gefordert, ein Drittel ALLER Abgeordneten die Einberufung des Bundestages verlangt…
Klage Nr. 2:
Dr. Christian Wirth, MdB @ChrWirthMdB07. März 2025 ++Pressemitteilung++ Dr. Christian Wirth erhebt Organklage gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestags am 13. März 2025 und die dort beabsichtigte Änderung des Grundgesetzes Christian Wirth, der staats- und verfassungsrechtliche Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, lässt das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der beabsichtigten Grundgesetzänderung noch mit den Mehrheiten des 20. Deutschen Bundestags überprüfen. Christian Wirth dazu: “Ich habe heute vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage mit Antrag auf eine Eilentscheidung gestellt. Dieser Antrag richtet sich gegen die beabsichtigte Einberufung des 20. Bundestages am 13.03.2025. Ich wehre mich dagegen, dass ein formal im Amt befindlicher Bundestag nach der Wahl Grundgesetzänderungen mit Mehrheiten durchführt, nur damit Herr Merz sich das Amt des Bundeskanzlers erkaufen kann und dabei alle Wahlversprechen über Bord wirft. Es kann nicht sein, dass die Wahlverlierer SPD , FDP und Grüne ihre Politik zu Lasten des neugewählten Bundestages noch schnell in Stein meißeln. Auch wenn der Wortlaut des Art. 39 GG das zulassen mag, halte ich das für einen Missbrauch der Verfassungslegalität zu Lasten der Verfassungslegitimität. Verlierer ist der Wähler, das Volk, der Souverän. Es geht dabei auch um die Klärung der Frage, was ein “alter” Bundestag zwischen der Neuwahl und der Konstituierung des “neuen” Bundestags noch beschließen darf. Diese Frage ist bisher vom Bundesverfassungsgericht noch nicht geklärt worden. Den Organstreit führe ich auch für meine alten und neuen Fraktionskollegen Dr. Christina Baum und Martin Sichert sowie gerade für meine neu gewählten Fraktionskollegen des 21. Bundestages Knut Meyer-Soltau und Ulrich von Zons.
Ich habe jetzt mal bei Herrn Chrupalla via Mail angefragt, mal sehen, ob es eine Antwort gibt.
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