Berlin am 14.01.2024 – Linksextremisten greifen die Polizei an – zu was für einer Art von Demo wurde hier geladen? Ah, die Linkspartei hatte zum stillen Gedenken an Karl und Rosa auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Lichtenberg aufgerufen. Na besonders still war da aber das Gedenken nicht. “Viva viva Palästina” passt auch nicht so richtig zum Anliegen.
RBB berichtet: “Bei einer Demonstration zu Ehren der Kommunistenführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht in Berlin ist es am Sonntag zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten gekommen. Dabei wurden acht Menschen verletzt, darunter einer schwer, wie ein Sprecher der Feuerwehr rbb|24 sagte. Unter den Verletzten waren auch Beamte, sagte der Sprecher weiter, was die Berliner Polizei bestätigte. Alle Verletzten waren in umliegende Krankenhäuser gebracht wurden, so der Feuerwehrsprecher… Laut Polizei haben an der Demonstration und Gedenkveranstaltung am Sonntag rund 3.000 Menschen teilgenommen.”
RT weiß mehr:
Nach Angaben der Polizei wurden mehrere Beamte verletzt. Vertreter des Berufsverbandes “Unabhängige in der Polizei” berichten von 20 Verletzten, zwei davon schwer. Mindestens 15 Demonstrationsteilnehmer wurden festgenommen. Laut dem Linken-Abgeordneten Ferat Koçak soll es auch mehrere Verletzte unter den Demonstrationsteilnehmern geben.
Die Tagesschau heute um 17:45 Uhr berichtet lediglich über die Kranzniederlegung. Ohne Zusammenstöße und Verletzte auch nur mit einer Silbe zu erwähnen. Auch die Bauern sind aus der Berichterstattung raus. Über den großen Protest der “Zivilgesellschaft” in Potsdam, an der auch Scholz und Baerbock teilnahmen, berichtete man. Zur Demonstration hat übrigens der Potsdamer OB Mike Schubert* aufgerufen, und diesen Aufruf auch auf der Potsdamer Webseite präsentiert, vielleicht hilft ihm ein Blick in die Gesetze bezüglich Neutralitätsgebot weiter.
Über den dänischen Thronwechsel und eine Anti-Hamas Demo in Israel berichtet man auch. RTL schaffte es im gleichen Zeitrahmen wesentlich mehr Informationen unterzubringen, sowie wesentlich breiter und ausgewogener zu berichten, auch die Bauern kamen vor. ÖRR hat fertig…
*Staatliches Neutralitätsgebot vs. städtische Öffentlichkeitsarbeit
…Daraufhin beantragte die NPD beim VG Gera eine Eilentscheidung mit dem Ziel, die Stadt zu verpflichten, derartige Äußerungen im “Kommunalen Anzeiger” zu unterlassen.
Die Partei verwies bei Gericht darauf, dass sich staatliche Stellen, zu denen auch die Stadt Gera gehöre, im politischen Meinungskampf neutral zu verhalten haben. Politische Parteien oder andere Gruppierungen könnten immer zu politischer Aktivität auffordern, nicht aber der Oberbürgermeister der Stadt mit Gewicht und Autorität der Stadt Gera. Es bestehe auch die Gefahr der Wiederholung des Aufrufs, da der “Kommunale Anzeiger” vor der geplanten Veranstaltung am 10. Juli 2010 noch einmal erscheinen werde.
Die Stadt sah entgegen der Auffassung der NPD in dem Protestaufruf keine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht, die nur bei Wahlen bestehe. Eine geforderte Unterlassungserklärung gab sie daher nicht ab.
Die NPD werde im Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindlich bezeichnet und es sei deshalb Aufgabe der Stadt, das tolerante und friedliche Zusammenleben der Menschen in Gera zu fördern. Der Aufruf sei sachlich gehalten und die Friedlichkeit des Protests sei ausdrücklich betont worden.
VG Gera bejaht Unterlassungsanspruch der NPD
Das VG Gera ist in seinem Beschluss vom 6. Juli 2010 (2 E 645/10 Ge) den Argumenten der Stadt Gera nicht gefolgt, sondern hat im Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen die Stadt Gera sowohl einen Anordnungsanspruch als auch einen Anordnungsgrund bejaht.
Das Gericht geht von einem öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch der NPD in analoger Anwendung von § 1004 BGB aus. Durch hoheitliches Handeln der Stadt Gera erfolgte ein Eingriff in subjektive Rechte der NPD als einer nicht verbotenen politischen Partei. Dadurch entstand ein objektiv rechtswidriger Zustand mit einer konkreten Gefahr der Wiederholung dieser Rechtsgutbeeinträchtigung.
Der im “Kommunalen Anzeiger” der Stadt Gera veröffentlichte Aufruf greift nach Auf-fassung des VG in die Grundrechte der NPD ein. Konkret sieht das Gericht die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit der Partei betroffen.
Antworten