Weil Tschechien am 24.1.2021 vom RKI von “Risikogebiet” in “Hochinzidenzgebiet” ungetauft wurde (Tschechien hatte im September/Oktober 2020 eine Inzidenz von 850) kontrolliert nun die sächsische Polizei seit 25.1.2021:
Polizeibeamte führten am Montag Verkehrskontrollen an den Bundesstraßen 178n und 99, insbesondere in den Ortslagen Ebersbach-Neugersdorf, Großschönau, Oybin und Jonsdorf, durch. Hintergrund der Einsatzmaßnahmen war die Einstufung Tschechiens als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko durch das Robert-Koch-Institut. Nunmehr gelten neben den Regelungen der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung auch jene der Coronavirus-Einreiseverordnung. Die sächsische Polizei ergänzte und intensivierte daraufhin die Kontrollmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen für Einreisende aus der Tschechischen Republik. Zielsetzung ist eine weitere Ausbreitung des Coronavirus und das Einbringen von Mutationen zu verhindern.
Am Montag kontrollierten die knapp 40 Beamten der Bereitschaftspolizei insgesamt 61 Fahrzeuge mit 70 Insassen. Der Großteil hatte triftige Gründe für die Einreise und legte aktuelle negative Corona-Testergebnisse vor. Ebenso zeigten die Nicht-Berufspendler den erforderlichen Nachweis der angemeldeten Einreise vor. Die Ordnungshüter wiesen lediglich einen Deutschen auf die Quarantänepflicht hin, nachdem dieser zurück vom Tanken aus Polen kam und meldeten seine Personalien dem Gesundheitsamt.- Quelle Polizei
Klasse Leistung von der sächsischen Landesregierung. RKI weist Tschechien bereits seit 25. September 2020 als Risikogebiet aus und 4 Monate später wird nun versucht mit polizeilichen Maßnahmen die Einbringung von Covid aus dem Ausland zu verhindern. Narrenschiff ist der Begriff, welcher mir spontan dazu einfällt. Natürlich können die nächtlichen Ausgangssperren trotz einer Inzidenz unter 200 nicht aufgehoben werden, weil der Landkreis ja seit 24.1.21 an ein Hochinzidenzgebiet angrenzt. Ich bin noch am rätseln, ob die 15km Beschränkung noch gilt…
Schön finde ich auch den Verordnungswust im Zusammenhang mit Corona. Corona-Quarantäneverordnung, Corona-Schutz-Verordnung, Coronavirus-Einreiseverordnung, es fehlt noch eine Mutationseinbringungs-Verhinderungsverordnung. Natürlich hat jedes Bundesland noch eine spezielle Variante des entsprechenden Bundesgesetzes zu bieten. Übersichtlich ist was anderes.
Europa, der grenzenlose Irrsinn…
Im übrigen ist Polen kein Hochinzidenzgebiet die Inzidenz liegt auf ähnlichem Niveau wie in Deutschland, aber dem polizeilichen Werk entnehme ich, dass offenbar grenzüberschreitender Verkehr von und nach? Polen nur noch mit anschließender Quarantäne möglich ist. Nun weiß ich auch warum: alle Länder in denen die 7tages-Inzidenz über 50 liegt, gelten laut RKI als “Risikogebiet”. Tolle Leistung. Der an den Landkreis Görlitz angrenzende Landkreis Bautzen wäre nach RKI Definition ein Hochinzidenzgebiet, aber dahin kann ohne Quarantäne gefahren werden, fährt man aber nach Polen…
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Einfaches Risikogebiet: Wenn der Inzidenzwert in einem Land innerhalb der vergangenen sieben Tage höher lag als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
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Hochinzidenz-Gebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, in der Regel aber mindestens 200 beträgt. Vereinzelt werden auch Regionen, die diesen Wert unterschreiten, wegen eines hohen Infektionsrisikos und weiterer Faktoren als Hochinzidenz-Gebiete bezeichnet.
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Virusvarianten-Gebiete, in denen besonders ansteckende Mutationen des Coronavirus verbreitet sind.
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