Artikel 13 ist da – oder Scheiß auf Urheberrechte

geralt (CC0), Pixabay

Heute am 26.03.2019 wurde es beschlossen, die EU bekommt ihr neues Urheberrecht inclusive der umstrittenen Artikel 11 und 13.  Dafür stimmten 348 Abgeordnete, dagegen stimmten 274.

Die Urheberrechtsreform, gegen die 5 Millionen eine Petition unterzeichneten und gegen die allein am 23.3. zehntausende Menschen in ganz Europa demonstriert hatten, sieht Uploadfilter und ein Leistungsschutzrecht vor. Absolute Experten wie Axel Voss (CDU) peitschten Artikel 11 und 13 durchs EU-Parlament. 

„Ich bin sehr froh, dass wir mit die­ser Eini­gung end­lich einen gro­ßen Schritt gemacht haben, um die Rea­li­tä­ten und Geschäfts­mo­del­le des digi­ta­len Zeit­al­ters bes­ser hand­ha­ben zu kön­nen“

sagt der CDU-Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te Axel Voss, danach ging er wahrscheinlich in sich und dachte:

Urheberrechte was ist das?

Und MdEP Axel Voss (CDU), der maßgeblich an der Gestaltung der EU-URHEBERRECHTSREFORM beteiligte “Experte”, legte in der Debatte zum Leistungsschutzrecht nach:

“Der Bürger darf Presseartikel privat nutzen und kann die auch entsprechend hochladen. Auch auf Plattformen hochladen. Das heißt, die Plattform ist dann nicht verpflichtet, hierfür eine Lizenz zu erheben, weil es autorisierte Hochladung ist. Wir als Gesetzgeber geben dem Einzelnen die Möglichkeit, diesen Artikel eben zu privaten Zwecken entsprechend auch hochzuladen… Ob du jetzt (gemeint ist die Abgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann SPD) also den Link dazu kannst du immer machen, nur ob du den ganzen Text dort sozusagen abbilden kannst, ohne dass der Leser nachher auch zur Webseite der Presseverlage geleitet wird, das müsste man in der Form eines Abgeordneten, ist das vielleicht … als Nichtabgeordneter darfst du das tun. ” 

https://video.golem.de/wirtschaft/22510/statement-von-axel-voss-zum-leistungsschutzrecht.html

Ich hab mal bei der Fraktion der CDU/CSU in Europa nachgefragt und um Konkretisierung gebeten. Ich bin mir zwar im klaren, dass Axel Voss absoluten Bockmist erzählt, und damit wieder einmal bestätigt, dass das Peter-Prinzip wirkt. Aber man kann ja mal fragen.  Im Übrigen was unterscheidet urheberrechtlich einen Abgeordneten von einer Privatperson?

Deutsche mit Medienrecht befasste Anwälte wie Markus Kompa rollen übrigens vor Lachen oder Entsetzen – wer weiß das schon so genau – gerade durch ihre Kanzleien. Dank der Expertise eines Axel Voss wird auch die deutsche Abmahnindustrie glücklich sein.

Artikel 13 Nr.1 aktuellste Fassung:

Member States shall provide that an online content sharing service provider performs an act of communication to the public or an act of making available to the public for the purposes of this directive when it gives the public access to copyright protected works or other protected subject matter uploaded by its users. An online content sharing service provider shall therefore obtain an authorisation from the right holders referred to in Article 3(1) and (2) of Directive 2001/29/EC, for instance by concluding a licencing agreement, in order to communicate or make available to the public works or other subject matter.

Kurz: Anbieter sollen nicht mehr nur die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Rechteinhabers per Uploadfilter oder eben händisch verhindern. Nein, nach jetzigem Stand sollen die Plattformbetreiber beim Rechteinhaber eine Lizenz erwerben. Tun sie das nicht haften sie.

Damit wird das Geschäftsmodell sämtlicher Plattformen, die den Upload von Inhalten durch Nutzer ermöglichen, in Frage gestellt. Auch ein Uploadfilter hilft da nicht. Bisher galt: Erst, wenn die Plattform von einem Urheberrechtsverstoß erfährt und diesen nicht umgehend beseitigt, haftet sie. 

Der deutsch-französische Deal, der am 5.2. geleakt ist sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Alle müssen Lizenzen erwerben und Uploadfilter installieren, es sei denn sie erfüllen folgende Kriterien: Die Plattform ist jünger als 3 Jahre und der Jahresumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro und die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat.

Was das nun für fischundfleisch (ist älter als 3 Jahre) und ähnliche kleinere Plattformen bedeuten wird, ist schwer abschätzbar. Invalidenturm (vielleicht profitorientiert im Sinne des Gesetzes und auch älter als 3 Jahre) wird damit leben können und eben auf den einen oder anderen Autor, bei unklarer Urheberschaft, verzichten. Inwieweit noch zitiert werden kann? Keine Ahnung, das wird sich zeigen müssen.

Auch schön:

https://www.der-postillon.com/2019/03/voss-interview.html

https://twitter.com/hashtag/axelsurft?f=tweets&vertical=default&src=hash

https://www.vice.com/de/article/vbw8zy/streit-um-uploadfilter-und-artikel13-wie-axel-voss-das-internet-sieht

 

Hallo CDU/CSU, ich habe da mal eine Frage zum Urheberrecht

Bisher wälzen Internet-Plattformen wie YouTube und Facebook jegliche Verantwortung für die Klärung von Urheberrechten auf ihre Nutzer ab. Durch die neue Richtlinie zum Urheberrecht soll klargestellt werden, dass die Plattformen die Verantwortung für die Inhalte auf ihren Seiten übernehmen müssen. Artikel 13 der Richtlinie sieht vor, dass Lizenzvereinbarungen auch die Uploads der Nutzer umfassen sollen. Die Nutzer werden diesbezüglich von der Haftung befreit und können Inhalte legal und ohne weitere Lizenzierung auf die Plattform hochladen. Der Artikel 13 schafft somit für die Nutzer der Plattformen mehr Rechtssicherheit.

Gerald Fontaine:

Wie darf ich diese Aussage verstehen Herr ? Ich betreibe , bedeutet das nun, dass ich beliebigen Contend von Spiegel oder ARD von deren Seite kratzen kann, um ihn auf invalidenturm zu veröffentlichen? Und kann jeder auch unentgeltlich bei mir klauen, um das dann als sein Werk auszugeben?

Antwort: bisher keine, war ja auch nicht anders zu erwarten. Mit den weitreichenden rechtlichen Konsequenzen werden wir uns im Laufe der nächsten Jahre unter Bereicherung der deutschen Abmahnindustrie über Jahre heranarbeiten dürfen. Ich sage nur Zitatrecht. 

EU-Parlament

Update: Derzeitiges Abstimmungsverhalten: deutsche Abgeordneteösterreichische Abgeordneteungarische Abgeordnetefranzösische Abgeordnetetschechische Abgeordnetepolnische Abgeordneteitalienische Abgeordnete

Artikel 13 kommt, damit sind CDU/CSU und SPD zur Europawahl unwählbar, straft sie ab!

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Über Gerald Fontaine 1559 Artikel
In Anlehnung an Annalenas Lebenslauf: Gerald wurde in Zittau geboren. Er studierte zunächst an der Polytechnischen Oberschule 10 Jahre lang den glorreichen Sieg der Oktoberrevolution und die Vorzüge der Diktatur des Proletariats...... steckbrief-fuer-das-publikum Ja, das isses. Informatiker mit polnisch zuerkanntem Doktortitel, sozial engagiert, Journalist, Politiker, Jurist, Wirtschaftskapitän. Wählt mich! Ich hab die Haare schön. Auch zu finden bei Publikum

2 Kommentare

  1. Es wird auch keine Antwort kommen vom Zentralrat der EUDSSR. Es gilt, zentralistische Mainstreammedien vor kritischer Hinterfragung zu schützen und nicht um irgendwelche vorgeschobenen “Urheberrechte”.
    Tolle Seite übrigens. Habe sie eben erst entdeckt und auf vk mal etwas Werbung machen.
    Grüße aus Westsachsen.

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