Am 30.9.2014 erhielt ich von der Kreiskasse ein Mahnschreiben, ich möge doch die seit 31.08.2013 fälligen 405,25 € + 5€ Mahngebühr innerhalb von 14 Tagen überweisen. Seltsam, ging mir doch am 30.7.2013 ein Bescheid mit der Forderung von 505,25€ und Fälligkeit 07.09.2013 zu, gegen welchen ich fristgerecht am 22.08. 2013 Widerspruch einlegte. Seitdem war in der Angelegenheit vom Amt nichts mehr zu hören.
Ich habe also am 6.10.2014 per Mail und am 8.10.2014 per Fax zunächst wie folgt reagiert:
Gerald Fontaine
Äußere Weberstraße 55
02763 Zittau
BG-Nummer 07208BG1019241LANDKREIS GÖRLITZ
POSTFACH 300152
02806 GÖRLITZ
kreiskasse_mahnung@kreis-gr.deBetrifft Mahnung Kassenkonto 47072A3685360
Sehr geehrter Damen und Herren,
Ihre Mahnung Kassenkonto 47072A3685360 vom 26.09.2014, bei mir eingegangen am 30.09.2014 ist für mich weder sachlich noch rechnerisch nachvollziehbar. Auch eine Zuordnung der Summe ist mir nicht möglich. Eine Mahnung setzt meines Erachtens zunächst eine Rechnung oder einen rechtsgültigen Bescheid voraus, welcher mir zum heutigen Tag (08.10.2014) nicht vorliegt. Auch das in ihrer Mahnung benannte Fälligkeitsdatum 31.08.2013 lässt sich nicht nachvollziehen, ich betrachte daher die Mahnung Kassenkonto 47072A3685360 als gegenstandslos und bitte sie mir die entsprechende Rechnung oder den entsprechenden Bescheid schnellstmöglich (gerne auch vorab per Mail) zugänglich zu machen.
Hochachtungsvoll
Gerald Fontaine
FUNKSTILLE, keine Reaktion vom Amt, am 13.10.2014 bin ich dann per Fax und per Mail deutlicher geworden:
Gerald Fontaine
Äußere Weberstraße 55
02763 Zittau
BG-Nummer 07208BG1019241An den Betriebsleiter Jobcenter Landkreis Görlitz
Zu Händen von Herrn Eberhard Nagel,
LANDKREIS GÖRLITZ
POSTFACH 300152
02806 GÖRLITZ
vorab per Mail:eberhard.nagel@kreis-gr.deBetrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des Vorgang Mahnung Kassenkonto 47072A3685360 in Verbindung mit Widerspruch vom 22.08.2013
Sehr geehrter Herr Nagel,
ich möchte hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Ihre Sachbearbeiter einlegen.
Begründung:
Ihre Mahnung Kassenkonto 47072A3685360 vom 26.09.2014, bei mir eingegangen am 30.09.2014 ist für mich weder sachlich noch rechnerisch nachvollziehbar. Auch eine Zuordnung der Summe ist mir nicht möglich. Eine Mahnung setzt meines Erachtens zunächst eine Rechnung oder einen rechtsgültigen Bescheid voraus, welcher mir zum heutigen Tag (13.10.2014) nicht vorliegt. Auch das in der Mahnung benannte Fälligkeitsdatum 31.08.2013 lässt sich nicht nachvollziehen. Leider erfolgte seitens Ihrer Behörde bisher weder eine Reaktion auf meine Mail vom 06.10.2014 an kreiskasse_mahnung@kreis-gr.de noch auf mein Fax vom 08.10.2014 an 03581 66361351.Ich kann daher nur vermuten, dass sich ihre Mahnung auf einen Bescheid vom 30.07.2013 (07208BG1019241) bezieht, allerdings stimmen weder die Summe noch der Fälligkeitstermin mit den im Mahnschreiben genannten Daten überein. Gegen diesen Bescheid vom 30.07.2013 legte ich fristgemäß am 22.08.2013 Widerspruch ein und ließ mir den Erhalt bestätigen.
Mir liegt bis zum heutigen Tage keine Entscheidung zu meinem Widerspruch vom 21.08.2013 (bei ihnen eingegangen am 22.08.2013) vor.
Ich möchte Sie bitten, mir schnellstmöglich eine Stellungnahme zukommen zu lassen, weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Hochachtungsvoll
Gerald Fontaine
P.S. um Empfangsbestätigung wird gebeten!
Am 14.10.2014 erhielt ich dann vom Amt folgenden Zwischenbescheid:
Sehr geehrter Herr Fontaine,
Ihre o. g. Beschwerde ist im Jobcenter Landkreis Görlitz eingegangen.
Dabei wurde festgestellt, dass das Problem die Finanzverwaltung des Landratsamtes betrifft.
Dazu wurde Ihre Mail dorthin zur Prüfung und abschließenden Bearbeitung weiter geleitet.
Sie bekommen von dort Antwort auf Ihr Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Elke Heinze
Mitarbeiter Haushalt
Jobcenter Landkreis Görlitz
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Sitz: Lunitz 10, 02826 Görlitz
Postanschrift: PF 300 152, 02806 Görlitz
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Telefon: 03581 663 4816
Fax: 03581 663 64816
E-Mail::Elke.Heinze@kreis-gr.de
Internet: www.kreis-goerlitz.de
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In einem Brief vom 14.10.14 teilte mir die Finanzverwaltung dann mit man habe den Vorgang geprüft und festgestellt dass ein Widerspruch vorliegt, die Mahnung sei also gegenstandslos.
Nun ja, ob das Problem nur die Finanzverwaltung betrifft? Ich glaube nicht, warte aber erstmal ab wie es nun weitergeht, steht doch die Be4arbeitung meines Widerspruchs vom 22.08.2013 noch vollsatändig aus.
In diesem Widerspruch, welcher auf einem Vorgang aus dem Jahr 2011 basiert, ging es um das leidige Thema Heizkostenabrechnung der Stadtwerke Zittau, im Mai 2012 erhielt ich eine korrigierte Heitzkostenabrechnung der Stadtwerke Zittau sie beinhaltete eine Heizkostenerstattung für das Jahr 2011 sowie bereits gezahlte Abschläge 2012 bis Mai (insgesamt 1300€) an mich überwiesen und vom Amt in einer “Einzelfallentscheidung” als Einkommen gegengerechnet mit ALGII Juli 2012.
Als dann die Heizkostenabrechnung 2012 im Februar 2013 vorlag, in welcher die Stadtwerke noch eine Nachzahlung für 2012 in Höhe von 51€ forderten, schlug die Milchmädchenrechnung des Amtes zu: Aus 51€ Nachzahlung an die Stadtwerke wurde eine Gutschrift durch die Stadtwerke und Abschläge Januar 2012 bis Mai 2012 welche ja durch die geänderte Abrechnungsperiode (Juni2012-Januar2013) in der aktuellen Abrechnung der Stadtwerke für 2012 fehlten, wurden vom Amt mit der Behauptung ich habe diese nicht gezahlt gefordert.
Dazu erhielt ich zunächst einen Anhörungsbogen im Februar 2013 in welchem ich auf die “Einzelfallentscheidung” von Juni 2012 und dass darin auch Abschläge des Jahres 2012 beinhaltet waren verwies.
Am 30.07.2013 erhielt ich dann einen Bescheid aus welchem klar und deutlich zu erkennen war, dass sich niemand die Mühe gemacht hatte den “Anhörungsbogen” überhaupt nur zu überfliegen. Gegen diesen Bescheid legte ich fristgerecht – Eingangsbestätigung von Amt mit Datum 22.08.2013 liegt vor – Widerspruch ein. Diesen Widerspruch wollte bis zum heutigen Tag (1.8.2015!) offensichtlich keiner bearbeiten, man hat lieber dummes Pulver genommen und eine Mahnung nach dem Motto “Vielleicht zahlt der Trottel ja” losgeschossen.
Fortsetzung folgt …..
Am 22.7. 2015 hat meine Leistungsrechnerin über den nächsten Bewilligungsabschnitt entschieden und beschlossen dass ich zu reich bin. Grund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente, die dem Amt schon seit 2006 bekannt ist. Während diese Versicherung bisher beim Vermögen aussen vor blieb wurde sie jetzt ins Vermögen gerechnet. Ich habe dem Amt die noch erbetenen Details zur Versicherung fristgerecht nachgereicht, darunter auch einen Verwertungsausschluss und natürlich auch bisher eingezahlt ~5500 € und Rückkaufwert ~2700 €. Ausserdem habe ich vorsorglich gegen den Bescheid vom 22.7.15 bei mir eingegangen 26.7.15 handschriftlich gleich am Empfangstresen Widerspruch eingelegt. Das Formular Widerspruch war den Damen leider ausgegangen.
Und nun kommt das grösste, die Sachbearbeiterin am Tresen, welche ich um eine Kopie für meine Unterlagen bat, sagte: “Privatkopien dürfen wir nicht machen, unten bei der Information steht ein Kopierer kostet 20?ctr/Seite”. Auf mein Argument dass mir ja dann jeglicher Nachweis eines Widerspruchs fehlt, bekam ich noch ein leeres Blatt auf dem ich schreiben durfte Widerspruch am 18.08.2015 erhalten, das hat sie dann abgestempelt, aber unterschreiben wollte sie nicht, der Stempel sei einmalig und daher eine Unterschrift nicht nötig, erklärte sie mir etwas gereizt. Seitdem höre ich wieder mal nichts vom Amt. Kein Bescheid, kein Geld, keine Krankenversicherung…..
Ich denke ich werde in den nächsten Tagen mal einem Anwalt das Gesamtpaket übergeben-Thomas Lange sieht ganz sympatisch aus,, begonnen mit dem Widerspruch von 2013 (noch unbearbeitet) und der Dienstaufsichtsbeschwerde 2014 (teilweise bearbeitet) und dem aktuellen Widerspruch vom 18.08.15.
Ich habe nun der Leistungsrechnerin sowie dem Amtsleiter heute am 1.9.2015 eine Mail zukommen lassen, bevor richtig Kosten produziert werden:
Sehr geehrte Frau Herte, wie ist der Bearbeitungsstand? Kann ich in den nächsten Tagen mit einem Bescheid rechnen? Ansonsten müsste ich aus versicherungstechnischen Gründen den Gesamtvorgang zeitnah einem Anwalt übergeben, wodurch unnötige Kosten entstehen.
mit freundlichen Grüßen
Gerald Fontaine
wird fortgesetzt
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